Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Gerichtshof der Europäischen Union, Direction générale des infrastructures, direction des bâtiments et de la sécurité
Postanschrift: Service du courrier officiel
Ort: Luxembourg
NUTS-Code:
LU LUXEMBOURGPostleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
E-Mail:
20-28@curia.europa.euInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://curia.europa.eu I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung von Verpflegungsdiensten und zugehörigen Dienstleistungen — Reinigungs-/Wäschereidienste
Referenznummer der Bekanntmachung: COJ-PROC-20/028
II.1.2)CPV-Code Hauptteil55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bei diesem Auftrag handelt es sich um einen gemischten Auftrag (Konzession und Rahmenvertrag) für die folgenden Dienstleistungen:
A) Betrieb der Verpflegungseinrichtungen des Gerichtshofs (Konzession);
B) Erbringung von Verpflegungsdiensten auf der Grundlage von Auftragsscheinen (Rahmenvertrag);
C) Erbringung von Reinigungs-/Wäschereidiensten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers bei Verwendung eines Abgabe- und Abholraumes, der vom Gerichtshof bereitgestellt wird (Konzession).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenDiese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: LU LUXEMBOURG
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dieser Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
— Bereitstellung von Verpflegungsdiensten und zugehörigen Dienstleistungen (Konzession): dabei handelt es sich um den Betrieb zweier Selbstbedienungsrestaurants, wovon eines einen angrenzenden Kaffeebereich umfasst, zwei Restaurants mit Tischbedienung und zwei Cafeterien, die Bereitstellung verschiedener Dienstleistungen und die Gewährleistungen der Bereitstellung und Verwaltung von Verkaufsautomaten und anderen Geräten (Kaffeemaschinen usw.);
— Verpflegungsdienste auf der Grundlage von Auftragsscheinen (Rahmenvertrag): der Gerichtshof bestellt Verpflegungsdienste entsprechend dem punktuellen Bedarf (Bankett-Dienste, Kaffeepausen, interne Sitzungen...);
— ein Reinigungs-/Wäschereidienst (Konzession), der die Abgabe und Abholung der von den Kunden anvertrauten Artikeln in den Räumlichkeiten des Gerichtshofs ermöglicht.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7)Laufzeit der Konzession
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung von Verpflegungsdiensten und zugehörigen Dienstleistungen — Reinigungs-/Wäschereidienste
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDie Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Auftragsvergabeverfahren COJ-PROC-20/028 wurde aufgrund der Ausweitung und der Auswirkungen der SARS-COV-2-Pandemie annulliert.
Die Auftragsunterlagen sowie insbesondere die technischen Spezifikationen, die angesichts einer Normalisierung im Mai 2021 der aktuellen Situation verfasst und im August 2020 veröffentlicht wurden, spiegeln die voraussichtliche Realität im Rahmen eines neuen Vertrags nicht mehr wider.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Europäischer Bürgerbeauftragter
Postanschrift: 1 avenue du Président Robert Schuman
Ort: Strasbourg
Postleitzahl: 87001
Land: Frankreich
Telefon: +33 388172313
Fax: +33 388179062
Internet-Adresse:
http://www.ombudsman.europa VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe müssen innerhalb von 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kläger beim Gericht der Europäischen Union eingelegt werden. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:09/02/2021