Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume 3504_Kriegbach und 3508_Leimbach.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.