Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, SRD.2 — Finanzen
Postanschrift: BU-9 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Zu Händen von: „Markets Team“
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://etendering.ted.europa.eu/cft/cft-display.html?cftId=733
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Studie zur Bewertung des Potenzials für ökologische Steuerreformen in den EU-28.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Zweck dieser Studie ist die Bereitstellung von Argumenten und empirischen Daten oder abgeleiteter Quellen über potenzielle ökonomische und soziale Vorteile einer ökologischen Steuerreform zur Unterstützung der Beträge für den Umweltschutz- und Ressourceneffizienzprozess im Europäischen Semester und für alle Mitgliedstaaten der EU.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Einzelauftrag mit einer Budgetspanne von 100 000 EUR bis 110 000 EUR.
Eingegangene Angebote, die über der Obergrenze liegen, werden automatisch vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen. Die Untergrenze ist ein Richtwert.
Da die Beiträge der GD Umwelt für das Semester 2016 zwischen Dezember 2015 und März 2016 eingereicht werden müssen, muss das Projekt zwingend bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Die Ausführung der Aufgaben beginnt erst mit Unterzeichnung des Vertrags. Es gilt zu beachten, dass das in Punkt II.3 angegebene Startdatum noch nicht genau festgelegt wurde, da noch nicht bekannt ist, wann der Auftrag anläuft. Die Aufgaben müssen dennoch bis 31.12.2015 abgeschlossen werden. Einzelheiten zu den Leistungen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 100 000 bis 110 000 EUR
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 6.7.2015. Abschluss 31.12.2015
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Artikel 1.4 des Mustervertrags.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.3 und 1.4 der Ausschreibungsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.1 und 1.6 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffer 2.3.1 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen — siehe Ziffer 2.3.2 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ENV.D.2/ETU/2015/0005.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungKostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge23.4.2015 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenAlle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 7.5.2015 - 10:30
Ort:
Raum D, avenue de Beaulieu 5, 1160 Brüssel, BELGIEN.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Je Bieter darf 1 Vertreter (der sich ausweisen muss) bei der Öffnung der Angebote anwesend sein (es werden keine Auslagen erstattet). Vor der Öffnung ist der Name des Teilnehmers an env-tenders@ec.europa.eu zu übermitteln.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.1 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag in der Vorinformation ABl. 2015/S 38-064198 vom 24.2.2015 mit einem Budget von 110 000 EUR veröffentlicht wurde. Das Budget liegt jetzt im Bereich 100 000 EUR-110 000 EUR.
Da die Beiträge der GD Umwelt für das Semester 2016 zwischen Dezember 2015 und März 2016 eingereicht werden müssen, muss das Projekt zwingend bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Die Ausführung der Aufgaben beginnt erst mit Unterzeichnung des Vertrags. Es gilt zu beachten, dass das in Punkt II.3 angegebene Startdatum noch nicht genau festgelegt wurde, da noch nicht bekannt ist, wann der Auftrag anläuft. Die Aufgaben müssen dennoch bis 31.12.2015 abgeschlossen werden. Einzelheiten zu den Leistungen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Anmerkungen zum Vergabeverfahren können dem unter Ziffer I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, dies innerhalb von 2 Jahren nach dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Aussetzung der Frist, noch die Öffnung eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann ein Rechtsbehelf bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26.2.2015