Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Kreis Heinsberg
Postanschrift: Valkenburger Straße 45
Ort: Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat IV – Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Zu Händen von: Ralf Dick
E-Mail: amt61@kreis-heinsberg.de
Telefon: +49 2452136109
Fax: +49 2452136195
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kreis-heinsberg.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen BehördeRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)Sonstige: Allgemeine verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger BehördenDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates an die WestVerkehr GmbH.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Kreis Heinsberg.
NUTS-Code DEA29 Heinsberg
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates im integrierten Verkehrsnetz Kreis Heinsberg einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung an einen internen Betreiber.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenVergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist zulässig unter Beachtung des Gebotes der überwiegenden Selbsterbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. e Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates als Zielvorgabe.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 6715000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder SchlussterminBeginn: 1.1.2018
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Ausgeglichen wird das jährlich vorab von dem Auftraggeber genehmigte Planergebnis aus Aufwendungen und Erträgen (Nettoeffekt), das der Erbringung der vergebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste als Gesamtleistung zuzurechnen ist.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber soll zum Schutz der mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergebenen Verkehrsleistungen ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit § 8a Abs. 8 PBefG gewährt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der vergebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste vor konkurrierenden Linienverkehren mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet des Kreises Heinsberg. Der Kreis Heinsberg wird das gewährte ausschließliche Recht und die Ausnahmen zugunsten von Verkehren anderer Verkehrsunternehmen, einschl. der Verkehre, die die geschützten Verkehrsleistungen nur unerheblich beeinträchtigten, öffentlich bekanntmachen.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:Spezifikationen:
Die wesentlichen Anforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Sätze 2 und 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung im TED“, das als Download unter http://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/schlagwortindex/?ID=765 zur Verfügung steht. Der Nahverkehrsplan des Kreises Heinsberg ist als Download unter http://www.kreis-heinsberg.de/cms/front_content.php?idcat=137&ID=505 verfügbar. Der Kreis Heinsberg behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche oder finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensartan einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Offizielle Bezeichnung: WestVerkehr GmbH
Postanschrift: Geilenkirchener Kreisbahn 1
Ort: Geilenkirchen
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
E-Mail: udo.winkens@west-verkehr.de
Fax: +49 2431886794
Internet-Adresse: http://www.west-verkehr.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Der Kreis Heinsberg ist zuständiger Aufgabenträger für den nach dem PBefG genehmigten ÖPNV auf seinem Gebiet und damit zuständige Behörde gem. Art. 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates. Er bildet mit den übrigen Aufgabenträgern im Aachener Verkehrsverbund (Stadt Aachen, Städteregion Aachen und Kreis Düren) eine Gruppe von Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates .
B. Die Vergabe der Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung und nicht auf Teilleistungen beziehen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die nicht die Gesamtleistung umfassen und sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind abzulehnen.
C. Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabverordnung (VgV) und die Verdingungsordnungen keine Anwendung finden.
D. Informationen zum eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren und zur zuständigen Genehmigungsbehörde:
Für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre können innerhalb einer Frist von drei Monaten seit dem Tag dieser Vorabbekanntmachung im TED eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG). Die Anträge müssen die in der Vorabbekanntmachung und den ergänzenden Dokumenten beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Auskünften über das Genehmigungsverfahren ist die
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25
Postanschrift: 50606 Köln
Poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefax: +49 2211473185
Ansprechpartner:
Frau Eberwein
Telefon: +49 2211473418
Herr Rothe
Telefon: +221 1473666.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147120
Fax: +49 2211473185
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.2.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind beim Auftraggeber zu rügen (§ 8a Abs. 7 PBefG i. V. mit § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge vom Auftraggeber nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers hierüber ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 8a Abs. 7 PBefG i.V. mit § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:10.3.2016