Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Netz AG(Bukr 16)
Nationale Identifikationsnummer: 2017-017964
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code:
DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
markus.metz@deutschebahn.comTelefon: +49 7219386265
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/Adresse des Beschafferprofils:
http://www.deutschebahn.com Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn.
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von 2 Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 28/06/2017
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:07/04/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:15/02/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 28/06/2017
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 32: Anpassung Vermessung an DB-REF2016.
Die vom Generalplaner erstellte Vorplanung wurde auf den Vorgaben der RiL885 (Vorhalten techn. u. raumbezogener Bestandsdaten) und der RiL883.0050, sowie im Koordinatensystem DB-REF mit dem zu Beginn der Vorplanung gültigen Höhenbezugssystem DHHN92 erstellt.
Ende des Jahres 2020 wurde im Großprojekt festgelegt, das die Vermessungsdaten des StA 7 und des StA 8 auf das seit 2017 gültige DB-REF mit dem neuen DHHN2016 umgestellt werden.
Aufgrund der Einführung dieses neuen und aktuell gültigen Höhenbezugssystems müssen an den Vermessungsdaten für die Bauwerke in den PfAs 7.2-7.4 der ABS/NBS Höhenpassungen durchgeführt werden.
Dazu wird je PfA und je ABS / NBS die Transformation der Vermessungsdaten durchgeführt und je Strecke ein getrenntes neues DGM im neuen Höhebezugssystem erstellt.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erheblich zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen in diesem komplexen und sensiblen Bereich der Vermessung zwischen unserem bisherigen zuständigen AN, der DB E&C (InGe-Partner) und dem neuen AN mit sich ziehen.
VII.2.3)Preiserhöhung