Dienstleistungen - 90347-2017

10/03/2017    S49

Deutschland-Berlin: Planungsleistungen im Bauwesen

2017/S 049-090347

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Ferdinand-Schultze-Straße 71
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13055
Land: Deutschland
E-Mail: mark.eichert@howoge.de
Telefon: +49 30-5464-2300
Fax: +49 30-5464-1022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.howoge.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.howoge.de/unternehmen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: landeseigenes Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Werkvertrag über Generalplanungsleistungen zur Errichtung eines Neubauvorhabens im Wohnungsbau.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag umfasst die Erbringung von Planungsleistungen auf Grundlage einer vorhandenen patentierten Typenplanung zur Fortentwicklung und Standortanpassung sowie die Verschaffung von Lizenzen an der fortentwickelten Typenplanung.

Kooperation zur Beteiligung am Förderprogramm des Bundes „Variowohnung“.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 293 342.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Hauptort der Ausführung:

Berlin.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst die Erbringung von Planungsleistungen auf Grundlage einer vorhandenen patentierten Typenplanung zur Fortentwicklung und Standortanpassung an einen Baustandort in Berlin-Lichtenberg sowie die Verschaffung von Lizenzen an der fortentwickelten Typenplanung zur weiteren Nutzung (auch für andere Gesellschaften, die mit mindestens mehrheitlicher Beteiligung im Eigentum des Landes Berlin stehen) in einer begrenzten Anzahl von Fällen, allerdings ohne die Erbringung weiterer Planungsleistungen durch den Auftragnehmer.

Kooperation zur Beteiligung am Förderprogramm des Bundes „Variowohnung“.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der zukünftige Auftragnehmer ist deutschlandweit exklusiv lizensierter Nutzer des Europäischen Patents Nr. EP 1 395 715 B1, einer Typenplanung für Modulare Studentenwohngebäude. Die patentierte Typenplanung erfüllt als einzige die Anforderungen des Auftraggebers an die beabsichtigte Errichtung solcher Gebäude, der Auftragnehmer ist einziger Inhaber der Rechte und macht die Beauftragung von Planungsleistungen sowie die Kooperation zur Fortentwicklung der Planung zur Bedingung für die Lizenzverschaffung. Das System ist noch nicht vollständig marktreif; die Vertragspartner kooperieren zur Herstellung der Marktreife und melden die entsprechende Fortentwicklung beim Forschungsprogramm des Bundes „Variowohnungen“ an. Der Auftraggeber ist berechtigt, die fortentwickelte Typenplanung in einer begrenzten Anzahl von Fällen ohne weiteres Entgelt zu nutzen; hierbei werden keine weiteren Planungsleistungen durch den Auftragnehmer erbracht. Daneben kann der Auftragnehmer die Ergebnisse der Fortentwicklung umfassend nutzen.

Die Vergabe des Auftrags ist ausnahmsweise ohne vorherige Bekanntmachung zulässig, da der Auftragnehmer ein Ausschließlichkeitsrecht besitzt und die Leistungen als Forschungs- und Entwicklungsleistungen einzustufen sind, deren Ergebnisse nicht allein Eigentum des Auftraggebers werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/03/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: spaceAgent MAS Ltd.
Postanschrift: 52 Great Eastern Street
Ort: London
NUTS-Code: UK UNITED KINGDOM
Postleitzahl: EC2A 3EP
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 293 342.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2017