Deutschland-Frankfurt am Main: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
2021/S 037-091719
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Postanschrift: Stephensonstraße 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code:
DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schumann, Elke
E-Mail:
melanie.ginovski@deutschebahn.comTelefon: +49 3029756706
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abstell- und Behandlungsanlage Stralsund, Elektrotechnik 50 Hz, Weichenheizungsanlage und Oberleitung (VE 20.1, 20.2, 22.1)
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45316000 Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
31311000 Stromversorgungsnetzanschlüsse
34944000 Weichenheizsystem
45314310 Verlegen von Kabeln
45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Im Bf. Stralsund wird eine neue Abstellanlage errichtet. Dafür sind im Rahmen dieser Ausschreibung für das Los 3 folgende Anlagen zu errichten:
— Neubau der Oberleitungsanlage für die Gleis N1 bis N7 sowie das Gleis 60 inkl. Umbau der Anbindung der ABA an den Bf Stralsund über Weiche 173,
— Neubau der Ortssteuereinrichtung (OSE) für die Oberleitungsanlage der ABA Stralsund.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 01/09/2020
Ende: 26/11/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Los 3: Neubau Oberleitung und Ortssteuereinrichtung (VE 22.1)
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:18/06/2020
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Ort: Lanenhagen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:18/02/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45316000 Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
31311000 Stromversorgungsnetzanschlüsse
34944000 Weichenheizsystem
45314310 Verlegen von Kabeln
45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Bf. Stralsund wird eine neue Abstellanlage errichtet. Dafür sind im Rahmen dieser Ausschreibung für das Los 3 folgende Anlagen zu errichten:
— Neubau der Oberleitungsanlage für die Gleis N1 bis N7 sowie das Gleis 60 inkl. Umbau der Anbindung der ABA an den Bf Stralsund über Weiche 173,
— Neubau der Ortssteuereinrichtung (OSE) für die Oberleitungsanlage der ABA Stralsund.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 01/09/2020
Ende: 26/11/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Lieferung von Mastschildern
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Für die Erfüllung des Vertrages sind die zusätzlichen Maßnahmen zwingend erforderlich. Der Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da erheblichen Verzögerungen im Bauablaufplan entstehen.
VII.2.3)Preiserhöhung