Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
—— Fragebogen zur Eignungsprüfung:
—— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall
— die Lieferung von RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssystemen mit NCIP-Schnittstellen zur Bibliothekssoftware aDIS/BMS mit After-Sales-Service- leistungen
— die jährlichen Ausleihzahlen der Referenz müssen mind. 10 Mio. Entleihungen betragen.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn:
— sie nicht älter als 3 Jahre sind,
— die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen.
Soweit zutreffend, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
—— Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
—— Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
—— Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen).
Die Vergabestelle 1 kann vor Auftragsvergabe eine Bemusterung bzw. Vorführung folgender angebotener Systembauteile, z. B. bei der/den nächstgelegenen Referenz/en, verlangen:
— Selbst- und Personalverbuchungsstationen,
— Medienrückgabesysteme/-automaten für Innen-, Vorraum- und Außeneinsatz,
— 3-Wege-, 5-Wege- und 7-Wege-Sortieranlagen,
— Sammelwagen klein/groß,
— Sicherungsgates, Single-/Double-Gate,
Diese sind innerhalb von 10 Tagen ab Aufforderung zu ermöglichen. Eine Erstattung von Kosten erfolgt hierfür nicht.