III.1.3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre für die ausgeschr. Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume):
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen),
— sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende),
Angabe Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergl. Referenzen der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
— der/s Projektleiters/in,
— deren/dessen Stellvertreter/in
Für den Projektleiter/in ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter/in bei vergleichbaren Referenzen und / oder bei den Referenzen aus III.1.3.b. anzugeben.
III.1.3.b.) Referenzen / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe/ Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. 2 Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind.
Referenz 1 vergleichbar „Umbau und Sanierung historischer Bausubstanz“
— Angabe zu Baujahr / Errichtungszeit (siehe geforderte Mindeststandards)
Referenz 2 vergleichbar „Gebäude mit öffentlicher / multifunktionaler Nutzung“
— Angabe zur Nutzung (siehe geforderte Mindeststandards)
Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
— Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards)
— Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung (Textbeschrieb/ Bilder)
— Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
— Angabe Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (bzw. AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc,
— Projektleiter/in des Bewerbers,
— Angaben zur eigenen Honorierung (z. B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen (nach HOAI 2013, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude),
— Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene)
— Angabe der Projekttermine (z. B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
— Projektbezogene Kennzahlen (z. B. Fläche in m2 od. Volumen in m3 od. andere),
— Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI,
— Vorlage eines aktuellen Referenz-/Bestätigungsschreibens des jew. AG welches den tatsächl. Leistungsstand wiedergibt und vom AG unterzeichnet ist.
III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit
Nennung und Beschreibung der besonderen technischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen:
— Kenntnisse in der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit / Inklusion im Bestand
— Erfahrung in der Koordination und Berücksichtigung der besonderen Belange des Denkmalschutzes / Denkmalpflege und der Denkmalförderung
— Erfahrung in der Aufstellung von Brandschutznachweisen und der technischen Ausführung des baulichen Brandschutzes
— Erfahrung im planerischen und bautechnischen Umgang mit beengtem Grundstück
— Kenntnisse in der Planung und Umsetzung von einfachen Garagenbauten, PKW-Unterstellplätzen od. vergleichbar
— Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggeber
Bei III.1.3.c.) kann eine Referenzen ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit – Ausstattung
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.).
— Qualifikation des Projektleiters/in und Stellvertreters/in mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. (FH) Architekt oder vgl,
— Gewertet werden Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 1.1.2010
— Zu Referenz 1 aus III.1.3.b) ergeht der Hinweis, dass wenn auf "historische" Bausubstanz / Gebäude Bezug genommen wird, Referenzen deren Baujahr / Errichtungszeit zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert od. vergl. waren, gewertet werden,
— Referenz 1 aus III.1.3.b) muss Bauen im Bestand,
— Zu Referenz 2 aus III.1.3.b) ergeht der Hinweis, dass nur Referenzen gewertet werden, deren Nutzung vergleichbar einer öffentlichen od. multifunktionalen Nutzung ist,
— Die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend,
— Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden,
— Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.