Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Straße 24/26
Ort: Magdeburg
NUTS-Code:
DEE03 Magdeburg, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Richter
E-Mail:
gebaeudemanagement@kgm.magdeburg.deTelefon: +49 391-5405540
Fax: +49 391-5405502
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.magdeburg.de Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau eines eingeschossigen Hortgebäudes der Grundschule Rothensee
Referenznummer der Bekanntmachung: 21/ 05
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt auf dem Gelände der Grundschule Rothensee in der Windmühlenstraße 30 in 39126 Magdeburg die Errichtung eines eingeschossigen Hortgebäudes am Standort des neben der Turnhalle befindlichen Gebäudeteils der ehemaligen Sekundarschule August Bebel zu errichten.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst wird die LPH 2 abgerufen. Die Weiterbeauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Planungsergebnisse durch die Gremien der Stadt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung der Bedingung nicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:18/02/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Anstatt:
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 89/48/EWG des Rates gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt ist. Als Projektsprache während der gesamten Vertragslaufzeit gilt ausschließlich deutsch in Wort und Schrift.
muss es heißen:
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 89/48/EWG des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV §43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur“ berechtigt ist. Als Projektsprache während der gesamten Vertragslaufzeit gilt ausschließlich deutsch in Wort und Schrift.
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: