Sofern die Anzahl der Teilnahmeanträge die geplante Mindestanzahl übersteigt, werden die Teilnahmeanträge hinsichtlich der Angaben zu vergleichbaren Referenzen (vgl. III.1.3 Punkt 6.) bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Ein Referenzprojekt kann dabei gegebenenfalls für mehrere Kriterien gewertet werden.
1. Referenzprojekte zu Verhandlungsverfahren nach VOF bzw. VgV sowie KonzVgV (max. 135 Punkte)
1.1. Je Referenzprojekt zu Verhandlungsverfahren nach VOF bzw. VgV sowie KonzVgV 20 Punkte, maximal 60
1.2. Zusätzlich je Referenz mit Innovationsbezug 15 Punkte, maximal 45
1.3. Zusätzlich je Referenz im Rahmen von städtebaulichen Um- oder Neubauprojekten größer 10 ha Grundstücksfläche,10 Punkte, maximal 30
2. Referenzprojekte zu Wettbewerbsverfahren nach RPW bzw. GRW (max. 75 Punkte)
2.1. Je Referenzprojekt zu Wettbewerbsverfahren nach RPW bzw. GRW 15 Punkte, maximal 45
2.2. Zusätzlich je Referenz mit Innovationsbezug 5 Punkte, maximal 15
2.3. Zusätzlich je Referenz im Rahmen von städtebaulichen Um- oder Neubauprojekten größer 10 ha Grundstücksfläche, 5 Punkte, maximal 15
3. Referenzprojekte zu Vergabeverfahren nach VOB/A (max. 60 Punkte)
3.1. Je Referenzprojekt zu Vergabeverfahren nach VOB/A 10 Punkte, maximal 30
3.2. Zusätzlich je Referenz mit Innovationsbezug 5 Punkte, maximal 15
3.3. Zusätzlich je Referenz im Rahmen von von städtebaulichen Um- oder Neubauprojekten größer 10 ha Grundstücksfläche, 5 Punkte, maximal 15
4. Referenzprojekte zu Vergaben nach VOL/A (max. 60 Punkte)
4.1. Je Referenzprojekt zu Vergabeverfahren nach VOL/A 10 Punkte, maximal 30
4.2. Zusätzlich je Referenz mit Innovationsbezug 5 Punkte, maximal 15
4.3. Zusätzlich je Referenz im Rahmen von städtebaulichen Um- oder Neubauprojekten größer 10 ha Grundstücksfläche, 5 Punkte, maximal 15
5. Referenzprojekte zu Freihändigen Vergaben nach dem Berliner Haushaltsrecht bzw. vergleichbaren Vorgaben (max. 120 Punkte)
5.1. Je Referenzprojekt zu Freihändigen Vergaben nach dem Berliner Haushaltsrecht bzw. vergleichbaren Vorgaben 10 Punkte, maximal 60
5.2. Zusätzlich je Referenz mit Innovationsbezug 5 Punkte, maximal 30
5.3. Zusätzlich je Referenz im Rahmen von städtebaulichen Um- oder Neubauprojekten größer 10 ha Grundstücksfläche, 5 Punkte, maximal 30.
In der Summe aller Kriterien und Unterkriterien werden maximal 450 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge obiger Nummerierung. Sollte auch in diesen Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet das Los.