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Dienstleistungen - 96373-2016

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22/03/2016    S57

Deutschland-Unna: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2016/S 057-096373

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) (weiterer Auftraggeber unter VI.3))
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 19
Ort: Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Nils Werner
E-Mail: n.werner@nwl-info.de
Telefon: +49 521/329433-27
Fax: +49 521/329433-16

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.nwl-info.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Planung, Organisation und Ausgestaltung SPNV (Aufgabenträger)
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ruhr-Sieg-Netz.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: SPNV-Leistungen für die Linien:
RE 16 Essen Hbf – Hagen Hbf – Iserlohn/Siegen Hbf;
RB 46 Bochum Hbf – Wanne-Eickel Hbf – Gelsenkirchen Hbf;
RB 91 Hagen Hbf – Iserlohn/Siegen Hbf.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit auf den Linien RE 16 Essen Hbf – Hagen Hbf – Iserlohn/Siegen Hbf, RB 46 Bochum Hbf – Wanne-Eickel Hbf – Gelsenkirchen Hbf, RB 91 Hagen Hbf – Iserlohn/Siegen Hbf für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2019 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 3 400 000 Zugkilometer/Jahr.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Rechte der Auftraggeber zur Veränderung der geschuldeten Leistung im Anschluss an den Vertragsschluss gemäß Kapitel 2.1.3 (Leistungsveränderungen im Betriebsprogramm) der Leistungsbeschreibung (1. Zubestellungen (Mehrleistungskilometer) einschließlich Zusatzverkehre nach Kapitel 2.1.5 der Leistungsbeschreibung, 2. Abbestellungen (Minderleistungskilometer), 3. Kapazitative Verstärkungen, 4. Kapazitative Verringerungen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 15.12.2019. Abschluss 10.12.2034

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 10 % der vom Eisenbahnverkehrsunternehmen kalkulierten jährlichen Fahrbetriebskosten des Regelangebotes ohne Infrastrukturkosten.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Eine bestimmte Rechtsform für Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Die Bietergemeinschaft muss vertraglich jedoch so gestaltet sein, dass sie gesamtschuldnerisch haftet und mit einem bevollmächtigten Vertreter gegenüber den Auftraggebern auftritt.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Mit dem Angebot hat der Bieter entsprechend den Vorgaben des TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
— zur Wahrung von Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 TVgG-NRW, wobei Leiharbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie beauftragte Nachunternehmer und deren Nachunternehmer usw. oder beauftragte Verleiher von Arbeitskräften gemäß den Vorgaben von §§ 4 Abs. 5 und 9 Abs. 1 TVgG-NRW einbezogen sind;
— zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm gemäß § 18 TVgG-NRW; sowie
— zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß § 19 TVgG.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Tariftreue vgl. auch die Ausführungen unter VI.3) v).
Soweit Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften eines Bieters bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, hat der Bieter entsprechend der Vorgaben in § 8 Abs. 1 TVgG-NRW auch deren Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot einzureichen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 1 VOL/A, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand)
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn selbst,
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
— arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
— die Umwelt schützende Vorschriften und
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten
vorliegen.
Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärung, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen.
Eine Eigenerklärung kann von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen;

c) Einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen,

d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters,
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 6 Abs. 5 lit. d) VOL/A),
f) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO über den Bieter als juristische Person bzw. Personenvereinigung und über seine gesetzlichen Vertreter, bei Personenvereinigungen über die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen,
g) Nachweis der Gesetzestreue des Bieters analog § 97 Abs. 4 GWB (Eigenerklärung des Bieters, dass er sich gesetzestreu verhält und die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält).
Die in diesem Kapitel genannten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (zusammen: finanzielle Leistungsfähigkeit) im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 VOL/A ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesi¬gen Auftrag erfüllen wird.
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters in digitaler Form,
oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters in digitaler Form, die folgende Angaben enthalten müssen:
als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
Eigenkapital,
gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
Ergebnis des Unternehmens,
Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Als Nachweis ist in diesem Fall eine Bankauskunft vorzulegen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit auf-genommen hat.
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentli¬chen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren. Sofern dies der Fall ist, hat der Bieter nähere Angaben zu den betroffenen Zuwendungen zu machen. Die Forderung zur Vorlage weiterer Angaben bleibt vorbehalten. – Ende lit. c) -
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die in diesem Kapitel unter lit. a) bis c) genannten Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig bzw. als fachkundig im Sinne des § 6 Absatz 3 Satz 1 VOL/A, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind, und wenn zudem davon auszugehen ist, dass er über die personellen und sachlichen Mittel verfügt oder bis zur Betriebsaufnahme verfügen wird, um die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG oder Darstellung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll (spätestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung nachzuweisen),
sowie
der Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG, außer § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG findet nach § 7a Abs. 1 Satz 2 AEG keine Anwendung.
b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen im SPNV mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen, Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit, der Zahl der eingesetzten elektrischen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeuge sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen drei Jahren ist nicht erforderlich);
c) alternativ zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c)) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
d) Der Bieter weist ferner mittels Eigenerklärung nach, dass er über die technischen und personellen Mittel verfügt oder bis zur Betriebsaufnahme verfügen wird, um die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. – Ende lit. d) -
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit in Gänze auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit in Teilen auf die Leistungsfähigkeit des Dritten, so hat er insoweit die fachliche Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen, hinsichtlich derer er sich auf den Dritten beruft. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer Verpflichtungserklärung des Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen/widerrufen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
41.2.24
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 066-111915 vom 3.4.2014

Sonstige frühere Bekanntmachungen

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 066-111914 vom 3.4.2014

IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 31.5.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 200 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen an einen Interessenten erfolgt erst,wenn dieser den o. g. Betrag auf das Konto des NWL bei der Sparkasse Unna, IBAN: DE 78 4435 0060 00001206 34, SWIFT-BIC: WELADED1UNN unter dem Sichtwort „Ruhr-Sieg-Netz“ eingezahlt hat.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.9.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 20.12.2016
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 1.9.2016
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Zu I.1):
Neben dem NWL ist auch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen, Auftraggeber.
Zu IV.1.1):
Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Ausschreibung. Die Aufgabenträger wenden die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A an. Alle anderslautenden Informationen zur Verfahrensart in dieser Bekanntmachung beruhen darauf, dass das Computerformular der Bekanntmachung nicht die zutreffenden Angaben zulässt.
Weitere Angabe zu dieser Bekanntmachung:
i)
Bleibt frei.
ii)
Es wird eine sog. Weiterverwendungsgarantie der Fahrzeuge für den Leasinggeber bei vorzeitiger Beendigung des hiesigen Verkehrsvertrags angebote. Hierbei werden die vom Leasinggeber gestellten Fahrzeuge dann dem neuen EVU für die restliche Vertragslaufzeit verpflichtend zur Verfügung gestellt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen, insbesondere Kapitel 2.2.2 der Leistungsbeschreibung und die Anlage B.4.
iii)
In der Wertung werden Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen mit einem fiktiven Preisaufschlag belegt, der sich am Alter der Gebrauchtfahrzeuge bemisst. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen dargelegt, insbesondere in Ziffer 18 der Bewerbungsbedingungen.
iv)
Die Gestaltung der Vergabeunterlagen berücksichtigt Ziele des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Darüber hinaus findet § 17 TVgG „Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung“ im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens keine Anwendung.
v)
Repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 TVgG-NRW sind folgende Tarifverträge:
2.1 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (Branchen TV SPNV) vom 14.2.2011;
2.2 Abellio GmbH, Arriva Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Hessische Landesbahn GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH (G6) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (Branchen TV SPNV) vom 14.2.2011;
2.3 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe) und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV Agv MoVe) vom 15.4.2011;
2.4 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe) und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag (BuRa- LfTV Age MoVe) für die Schienenbahnen des Personen- und Güterverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.4.2011;
2.5 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen und Funktionsspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BasisTV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011;
2.6 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011;
2.7 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 1 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1-TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011;
2.8 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 2 – Zugbildung/-bereitstellung, Verkehrliche Aufgaben SGV – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2- TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011;
2.9 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 – Bahnbetriebe und Netze – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3- TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011;
2.10 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 – Bahnservice und Vertrieb – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 5-TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011;
2.11 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 – Allgemeine Aufgaben – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6-TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011;
2.12 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bAVTV) vom 14.8.2011;
2.13 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer des DB AG (ZVersTV) vom 1. Januar 1995, in der Fassung des 52. ÄnderungsTV.
vi)
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird gleichzeitig die unter IV.3.2) genannte Vorinformation konkretisiert bzw. berichtigt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.3.2016