An official website of the European Union

237189-2023 - Competition

Notice View

Summary

2023-OJS79-237189-en
I.1.
Name and addresses
Official name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postal address: Virchowstraße 30
Town: Eisenberg
NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz
Postal code: 67304
Country: Germany
Telephone: +49 6351403591
Internet address(es):
I.5.
Main activity
Health
II.1.1.
Title
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Betamethason und Antibiotika (D07CC01) im Rahmen eines Open-House-Modells.
II.1.2.
Main CPV code
33600000 Pharmaceutical products
II.1.3.
Type of contract
Supplies
II.1.6.
Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.2.3.
Place of performance
NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS code: DEC Saarland
II.2.7.
Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
Start: 01/06/2023 End: 31/05/2025
This contract is subject to renewal: no
IV.2.2.
Time limit for receipt of tenders or requests to participate
Date: 31/03/2025 Local time: 23:59
IV.2.4.
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted
German
VI.5.
Date of dispatch of this notice
17/04/2023

Languages and formats

Official language (Signed PDF)

BG
CS
DA
DEDownload the signed pdf
EL
ES
EN
ET
FI
FR
GA
HR
HU
IT
LT
LV
MT
NL
PL
PT
RO
SK
SL
SV

PDF

BGDownload the pdf
CSDownload the pdf
DADownload the pdf
DEDownload the pdf
ELDownload the pdf
ESDownload the pdf
ENDownload the pdf
ETDownload the pdf
FIDownload the pdf
FRDownload the pdf
GADownload the pdf
HRDownload the pdf
HUDownload the pdf
ITDownload the pdf
LTDownload the pdf
LVDownload the pdf
MTDownload the pdf
NLDownload the pdf
PLDownload the pdf
PTDownload the pdf
RODownload the pdf
SKDownload the pdf
SLDownload the pdf
SVDownload the pdf

Machine translation HTML

BG
CS
DA
DE
EL
ES
EN
ET
FI
FR
GA
HR
HU
IT
LT
LV
MT
NL
PL
PT
RO
SK
SL
SV

Notice

Current languageHelp icon
2023-OJS79-237189-en
237189-2023 - CompetitionGermany-Eisenberg: Pharmaceutical products
OJ S 79/2023 21/04/2023
Contract notice
Supplies
Legal Basis:
Directive 2014/24/EU

Section I: Contracting authority

I.1.
Name and addresses
Official name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postal address: Virchowstraße 30
Town: Eisenberg
NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz
Postal code: 67304
Country: Germany
Telephone: +49 6351403591
Internet address(es):
I.3.
Communication
Access to the procurement documents is restricted. Further information can be obtained at: www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
Additional information can be obtained from the abovementioned address
Tenders or requests to participate must be submitted to the following address:
Official name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postal address: Virchowstraße 30
Town: Eisenberg
Postal code: 67304
Country: Germany
Contact person: Nadja Leier
Telephone: +49 6351403591
NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz
Internet address(es):
I.4.
Type of the contracting authority
Body governed by public law
I.5.
Main activity
Health

Section II: Object

II.1.
Scope of the procurement
II.1.1.
Title
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Betamethason und Antibiotika (D07CC01) im Rahmen eines Open-House-Modells.
II.1.2.
Main CPV code
33600000 Pharmaceutical products
II.1.3.
Type of contract
Supplies
II.1.4.
Short description
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Betamethason und Antibiotika (D07CC01) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2025 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).
II.1.5.
Estimated total value
II.1.6.
Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.2.
Description
II.2.3.
Place of performance
NUTS code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS code: DEC Saarland
II.2.4.
Description of the procurement
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit dem Wirkstoff Betamethason und Antibiotika (D07CC01) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines „Open House-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden nicht geführt.
Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2023. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen.
Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Betamethason und Antibiotika (D07CC01) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2023 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2023 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an.
Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
II.2.5.
Award criteria
Criteria below
Price
II.2.6.
Estimated value
II.2.7.
Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
Start: 01/06/2023 End: 31/05/2025
This contract is subject to renewal: no
II.2.10.
Information about variants
Variants will be accepted: no
II.2.11.
Information about options
Options: no
II.2.13.
Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14.
Additional information
Verfahrensnummer: AOK23034-991

Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1.
Conditions for participation
III.1.3.
Technical and professional ability
List and brief description of selection criteria:
Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen.
Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen,
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit
Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.
III.2.
Conditions related to the contract
III.2.2.
Contract performance conditions
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.

Section IV: Procedure

IV.1.
Description
IV.1.1.
Type of procedure
Open procedure
IV.1.3.
Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system
IV.1.8.
Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
IV.2.
Administrative information
IV.2.2.
Time limit for receipt of tenders or requests to participate
Date: 31/03/2025 Local time: 23:59
IV.2.3.
Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates
IV.2.4.
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted
German
IV.2.7.
Conditions for opening of tenders
Date: 01/04/2025 Local time: 08:00
Place:
Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.

Section VI: Complementary information

VI.1.
Information about recurrence
This is a recurrent procurement: no
VI.3.
Additional information
VI.4.
Procedures for review
VI.4.1.
Review body
Official name: Die Vergabekammern des Bundes
Postal address: Villemombler Str. 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: Germany
Telephone: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
"§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
VI.5.
Date of dispatch of this notice
17/04/2023