Ziel der Gigabitregion FRM ist die flächendeckende Versorgung mit einem frei zugänglichen Glasfasernetz bis an jedes Haus und Unternehmen, um die Dienstvielfalt und den Dienstwettbewerb sowie einen FTTH/B-Zugang zu fairen Preisen in einer zukünftigen Gigabit-Gesellschaft sicherzustellen. Nachfolgende Zielsetzungen sind daher Grundlage dieser Markterkundung:
— Bis 2025 sollen 100 % der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie des Gewerbes in FRM Zugang zu einem glasfaserbasierten gigabitfähigen Internetzugang erhalten.
— Bis 2025 sollen 50 % und bis 2030 90 % der Haushalte in FRM Zugang zu einem glasfaser-basierten gigabitfähigen Internetzugang haben.
— Der Ausbau erfolgt auf Basis eines verbindlichen und flächendeckenden Ausbauplans für alle teilnehmenden Kommunen in der Gigabitregion FRM.
— Der Ausbau erfolgt in enger Kooperation zwischen der Privatwirtschaft und der Region FRM. Dabei sollen vorhandene passive und aktive Infrastrukturen von Kommunen und Stadtwerken nach Möglichkeit mitgenutzt werden, um eine Überbauung und Doppelinfrastrukturen weitestgehend zu vermeiden.
— Den Telekommunikationsdienstleistern wird bei Bedarf und wo möglich die vorhandene passive Infrastruktur bei entsprechender Eignung für die eigenwirtschaftlichen FTTH/B-Ausbauaktivitäten von den Kommunen und Stadtwerken verpachtet.
— Für einen effizienten und schnellen Ausbau soll eine Synchronisation von eigenwirtschaftlichen, geförderten und kooperativen Ausbauaktivitäten gewährleistet werden.
— Für den kooperativen und flächendeckenden Ausbau sind neben den eigenwirtschaftlichen Ausbauleistungen der Privatwirtschaft kommunale Unterstützungsleistungen erforderlich. Diese sollen transparent, wirtschaftlich und nachvollziehbar in einer Kooperation definiert werden.
— Sämtliche Ausbauaktivitäten unterliegen dem Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs von weiteren Dienstanbietern auf die im Rahmen der Kooperation ausgebauten Zugangs- und Verteilnetze („Open Access“).
— Der Ausbau erfolgt unter enger Einbindung und Zusammenarbeit mit den jeweiligen Stadtwerken und weiteren Partnern.
— Zur Realisierung von innovativen Anwendungen in der Mobilität 4.0 (intelligente, vernetzte und digitalisierte Verkehrsinfrastruktur) Industrie 4.0 und im Internet der Dinge soll zeitgleich ein priorisierter Ausbau des 5G-Netzes in der Region erfolgen.
Erwartet wird ein kompaktes Konzept mit Vorschlägen zu:
— Umfang der Machbarkeit der genannten Zielsetzungen und Zeitschiene des Ausbaus mit klaren Zielpriorisierungen,
— Gestaltung des Kooperationsmodells für einen wirtschaftlichen und synergetischen Breitbandausbau,
— Eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten im Rahmen einer Kooperation und Nennung des eigenwirtschaftlichen Beitrags zum Ausbau,
— Kooperativen Ausbauaktivitäten im Rahmen einer Kooperation, insbesondere Anpachtung von Infrastruktur,
— Identifizierung weißer Flecken,
— Konzeptionellen Ansätzen und Use-Cases aus den Bereichen 5G und Mobilität,
— Vorschläge für Umsetzungs-, Rechts- und Kooperationsstrukturen,
— Nutzung von Förderinstrumenten,
— Zusammenarbeit und Einbindung von Stadtwerken und weiteren Partnern,
— Rolle der Kommunen und kommunaler Unternehmen im Konzept,
— Vermeidung der Entstehung unwirtschaftlicher Doppelinfrastrukturen und Entwertung von öffentlichen Investitionen.
Die Unternehmen sind in Form und Umfang ihrer Konzepte frei. Die eingehenden Konzepte werden anhand:
— Erfüllung der skizzierten Ausbauziele,
— Erfüllung und Schlüssigkeit der Ausführungen zu den o.s. Punkten,
— der rechtlichen Umsetzbarkeit des Konzepts bewertet.
Der Regionalverband FRM wird die eingehenden Konzepte nach den o. g. Zielen und Punkten bewerten und die Ergebnisse den Unternehmen postalisch oder per E-Mail mitteilen. Unternehmen, die aufgrund ihrer Bewertung für die Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss einer Kooperationsrahmenvereinbarung in Betracht kommen, werden zu den weiteren Schritten entsprechend informiert.