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403208-2015 - Competition
Notice View
Summary
Postal address: Hauptstätter Straße 67
Town: Stuttgart
Postal code: 70178
Country: Germany
For the attention of: Herrn Georg Keitel
E-mail: georg.keitel@mvi.bwl.de
Telephone: +49 7112315730
Official name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postal address: Wilhelmsplatz 11
Town: Stuttgart
Postal code: 70182
Country: Germany
For the attention of: Herrn Norbert Kuhnle
E-mail: kuhnle@nvbw.de
Telephone: +49 71123991105
Fax: +49 7112399123
Official name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postal address: Wilhelmsplatz 11
Town: Stuttgart
Postal code: 70182
Country: Germany
For the attention of: Herrn Norbert Kuhnle
E-mail: kuhnle@nvbw.de
Telephone: +49 71123991105
Fax: +49 7112399123
Postal address: Wilhelmsplatz 11
Town: Stuttgart
Postal code: 70182
Country: Germany
For the attention of: Herrn Norbert Kuhnle
Telephone: +49 71123991105
Fax: +49 7112399123
18.12.2015 - 11:00
German.
Languages and formats
Notice
Directive 2004/18/EC
Section I: Contracting authority
Postal address: Hauptstätter Straße 67
Town: Stuttgart
Postal code: 70178
Country: Germany
For the attention of: Herrn Georg Keitel
E-mail: georg.keitel@mvi.bwl.de
Telephone: +49 7112315730
Official name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postal address: Wilhelmsplatz 11
Town: Stuttgart
Postal code: 70182
Country: Germany
For the attention of: Herrn Norbert Kuhnle
E-mail: kuhnle@nvbw.de
Telephone: +49 71123991105
Fax: +49 7112399123
Official name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postal address: Wilhelmsplatz 11
Town: Stuttgart
Postal code: 70182
Country: Germany
For the attention of: Herrn Norbert Kuhnle
E-mail: kuhnle@nvbw.de
Telephone: +49 71123991105
Fax: +49 7112399123
Postal address: Wilhelmsplatz 11
Town: Stuttgart
Postal code: 70182
Country: Germany
For the attention of: Herrn Norbert Kuhnle
Telephone: +49 71123991105
Fax: +49 7112399123
Section II: Object of the contract
Verkehrsdienstleistungen im SPNV, Ausschreibung Netz 4 Rheintal.
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 4 Rheintal sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge.
Die Fahrzeuge müssen für die Nutzung des Katzenbergtunnel tauglich bzw. ausgerüstet sein.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung zu übernehmen. Hierzu bietet der Auftraggeber verschiedene Finanzierungsmodelle an. Bei allen Modellen schließt das Land Baden-Württemberg mit dem obsiegenden Bieter den Verkehrsvertrag.
Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die SFBW als Auftraggeberin auf.
Modell 3 (Kapitaldienstgarantiemodell): Der Bieter erbringt alle erforderlichen Leistungen mit Hilfe einer Leasinggesellschaft selbst. Die zwingend zu gründende Bietergemeinschaft muss aus EVU, Leasinggesellschaft und finanzierender Bank bestehen. Die Leasinggesellschaft erwirbt die Fahrzeuge und stellt diese dem EVU zur Verfügung. Sie finanziert den Fahrzeugkauf über die Bank. Das Land garantiert gegenüber der Bank den Kapitaldienst der Leasinggesellschaft für bis zu 28 Jahren (Abschreibungszeitraum der Fahrzeuge). Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
Die Vergabeunterlagen enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen.
Für weitere Informationen können die Bewerber bereits jetzt eine Teilnahmebroschüre von der unter I.1) genannten Stelle abfordern.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 4 700 000 Zugkilometer pro Jahr. Der Investitionsbedarf zur Beschaffung der Neufahrzeuge liegt bei ca. 250 000 000 EUR.
Der Auftrag wird in drei Losen vergeben.
Los 1: Verkehrsleistungen auf den Strecken Karlsruhe – Offenburg – Freiburg – Basel Bad Bf mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 2 700 000 Zugkilometer pro Jahr.
Los 2: Verkehrsleistungen auf den Strecken Offenburg – Freiburg mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 900 000 Zugkilometer pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen des Loses 2 während der Vertragslaufzeit in Basel Bad Bf beginnen und enden zu lassen.
Los 3: Verkehrsleistungen auf den Strecken Freiburg – Basel Bad Bf / Neuenburg mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 1 100 000 Zugkilometer pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen des Loses 3 während der Vertragslaufzeit in Offenburg beginnen und enden zu lassen.
Die Leistungen werden jeweils für eine Laufzeit von 13 Jahren vergeben.
Bieter dürfen für die Lose 2 und 3 auch ein Kombinationsangebot mit entsprechendem Rabatt abgeben.
Start 14.12.2019. Completion 11.12.2032
SPNV-Leistungen auf der Strecke Karlsruhe – Offenburg – Freiburg – Basel Bad Bf.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 2 700 000 Zugkilometer pro Jahr.
Bietern stehen die in Ziffer II.1.5) genannten Finanzierungsmodelle zur Verfügung. Die Betriebsaufnahme ist voraussichtlich im Dezember 2019.
SPNV-Leistungen auf der Strecke Offenburg – Freiburg.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 900.000 Zugkilometer pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen des Loses 2 während der Vertragslaufzeit in Basel Bad Bf beginnen und enden zu lassen.
Bietern stehen die unter Ziffer II.1.5) genannten Finanzierungsmodelle zur Verfügung. Die Betriebsaufnahme ist voraussichtlich im Dezember 2019.
SPNV-Leistungen auf den Strecken Freiburg – Basel Bad Bf / Neuenburg.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich 1 100 000 Zugkilometer pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen des Loses 3 während der Vertragslaufzeit in Offenburg beginnen und enden zu lassen.
Bietern stehen die unter Ziffer II.1.5) genannten Finanzierungsmodelle zur Verfügung. Die Betriebsaufnahme ist voraussichtlich im Dezember 2019.
Section III: Legal, economic, financial and technical information
Gemäß Vergabeunterlagen.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie des Angebotes selbst werden nicht erstattet.
A) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages, die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig (Ausnahme siehe b)).
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten:
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Einzelgeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Einzelgeschäftsführungsbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. §§ 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 lit. f) EG-VOL/A getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
b) Bieter, die das KDG-Modell als Bietergemeinschaft aus EVU, Leasinggesellschaft und Bank anbieten wollen, müssen diese Bietergemeinschaft bis zur Abgabe des letztverbindlichen Angebotes gebildet haben. Der Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung wird rechtzeitig in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die gesamtschuldnerische Haftung wird sich nicht auf den Verkehrsvertrag erstrecken. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Bank ist nicht vorgesehen.
Für das KDG-Modell sollte das EVU möglichst die in Ziffer III.2.1) bis 3) genannten Erklärungen und Nachweise bereits im Teilnahmewettbewerb vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften aus EVU, Leasinggesellschaft und Bank, die sich bereits im Teilnahmewettbewerb bilden, sollten Bank und Leasinggesellschaft möglichst die in Ziffer III.2.1) genannten Erklärungen und Nachweise im Teilnahmewettbewerb vorlegen. Die Leasinggesellschaft sollte darüber hinaus möglichst die in Ziffer III.2.3) Nr. 3 und 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorlegen.
Für Bietergemeinschaften, die sich erst nach dem Teilnahmewettbewerb bilden, wird in den Vergabeunterlagen festgelegt, welche Erklärungen von den weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft (Leasinggesellschaft und Bank) ergänzend vorzulegen sind.
Bei der Bietergemeinschaft für das KDG-Modell handelt es sich lediglich um eine Bietergemeinschaft im vergaberechtlichen Sinn, nicht jedoch zwingend um eine BGB-Außen-Gesellschaft im zivilrechtlichen Sinn. Vertragspartner der für das KDG-Modell erforderlichen Verträge werden EVU, Bank und Leasinggesellschaft, nicht die Bietergemeinschaft. Die Bietergemeinschaft ist das für das Vergabeverfahren benötigte Vehikel.
c) Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlagegeeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls.
Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Als repräsentativ sind folgende Tarifverträge im LTMG BW anerkannt:
2 Tarifvertragliche Regelungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Schiene
2.1 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14. Februar 2011, zuletzt geändert am 16. April 2013
2.2 Abellio GmbH, Netinera Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Hessische Landesbahn GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH und EVG Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14. Februar 2011, zuletzt geändert am 16. April 2013
2.3 Agv MoVe und EVG Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen und Funktionsspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BasisTV) vom 14.Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 1 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16.April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 2 – Zugbildung/-bereitstellung, Verkehrliche Aufgaben SGV – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 – Bahnbetriebe und Netze – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 – Bahnservice und Vertrieb – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 5 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – Allgemeine Aufgaben – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6 – TV) vom 14. Dezember 2009,zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag für Nachwuchskräfteverschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) vom 25. August 2009, zuletzt geändert am 25. Januar 2011 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Grundsatzregelung zur gemeinsamen Gestaltung der Personal-, Sozial-und Tarifpolitik in den Unternehmen des DB Konzerns (DemografieTV) vom 6. Dezember 2012, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer der DB AG (ZVersTV) vom 21. Dezember 1994, zuletzt geändert am 11. April 2006
2.4 Agv MoVe und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag (BuRa-LfTV Agv MoVe) vom 15. April 2011, zuletzt geändert am 24. Juli 2012
2.5 Agv MoVe und GDL Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV) vom 15. April 2011, zuletzt geändert am 24. Juli 2012
2.6 Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE) und ver.di und EVG Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben (ETV) vom 15. Dezember 1966, Stand 1. April 2012 einschließlich aller im Gesamtwerk aufgeführten Einzeltarifverträge sowie der Anlagen und Anhänge 1–15.
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bewerber hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Bietergemeinschaften sollten zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe von Gründen, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2013 und 2014 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2014 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Spracheabgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner,
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit SPNV-Leistungen, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind,
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken,
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte).
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Execution of the service is reserved to a particular profession: yes
Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract: no
Section IV: Procedure
Negotiated
Recourse to staged procedure to gradually reduce the number of solutions to be discussed or tenders to be negotiated yes
Ausschreibung Netz 4 Rheintal
18.12.2015 - 11:00
German.
Section VI: Complementary information
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Netz 4 Rheintal – 18.12.2015 –11:00 – Nicht Öffnen.
2. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag mit Anreizsystem.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt.
Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeitund Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen sowie zu einer möglichen Frankreichtauglichkeit der einzusetzenden Fahrzeuge erwünscht.
Die Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
4. Auf den ausgeschriebenen Linien sind zwingend Neufahrzeuge einzusetzen. Der Auftraggeber bietet dafür die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Finanzierungshilfen an. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.
Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die SFBW als Auftraggeberin auftreten. Die unter I.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die SFBW durch.
5. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise brauchen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt zu werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgabenentsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
6. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1 genannte Kontaktstelle.
7. Der Auftraggeber erwägt in Netz 4 Rheintal eine Werkstattförderung anzubieten.
Postal address: Karl-Friedrich-Straße 17
Town: Karlsruhe
Postal code: 76133
Country: Germany
10.11.2015

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