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Supplies - 41896-2019

Display compact view

28/01/2019    S19

Deutschland-Bonn: Zugangskontrollsystem

2019/S 019-041896

Vorinformation über Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Str. 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: B19.30@bescha.bund.de
Telefon: +49 228996102720
Fax: +49 22899106102720

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bescha.bund.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Kiosksysteme für die Grenzkontrolle zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Verordnung über ein Einreise-/Ausreise-System (EES)
II.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Verschiedene Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
DE DEUTSCHLAND
II.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: ja
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen oder der Art und der Menge bzw. des Wertes der Waren oder Dienstleistungen:
Die Kioske sollen in Form von Selbsterfassungsstationen als Vorprozess der Grenzkontrolle dienen. Mit dem kommenden europäischen Ein- und Ausreiseregister (Entry-/Exit-System; EES) erhöht sich der Kontrollumfang in der Grenzkontrolle deutlich. Dies liegt vor allem an der zwingenden Erfassung biometrischer Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Speicherung und Abgleich dieser im europäischen Zentralsystem.
Die Kernfunktion der Kioske ist die automatisierte Vorerfassung biometrischer und biografischer Daten von Drittstaatsangehörigen, die im Besitz eines gültigen (elektronischen) Reise- bzw. Ausweisdokumentes sind.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Entwicklung, Lieferung, Installation und stetige Weiterentwicklung der Hard- und Software.
Die Festbestellmenge an Kiosken beträgt 170 Satz, die Rahmenvertragsmenge weitere 1000 Satz.
Weiterhin ist ein Wartungs- und Servicevertrag Bestandteil der Leistungserbringung.
Der Installationszeitraum ist geplant beginnend ab 2020 bis 2030.
Die Installationsorte sind Flughäfen sowie weitere Standorte in der Bundesrepublik Deutschland.

Lose

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

42961100 Zugangskontrollsystem

II.6)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren und Vertragslaufzeit
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren: 2.5.2019
II.7)Zusätzliche Angaben:
Folgende Richtlinien sind für das Vergabeverfahren von Bedeutung:
ICAO Doc 9303 – Machine Readable Travel Documents
Frontex Best Practice Operational Guidelines for Automated Border Control (ABC) Systems
Frontex Best Practice Technical Guidelines for Automated Border Control (ABC) Systems
Frontex Best Practice Guidelines for Processing Third Country nationals through Automated Border Control
BSI--TR-03135 Maschinell gestützte Dokumentenprüfung in hoheitlichen Kontrollinfrastrukturen – Version 2.2
BSI--TR-03121 Technical Guideline Biometrics for Public Sector Applications – Part 3, Volume 1 Border Control, Version 5
BSI TR-03122 Konformitätspezifikation zur Technischen Richtlinie TR-03121 Biometrie in hoheitlichen Anwendungen
BSI--TR-03156 (noch nicht endgültig erstellt und abrufbar)
Die o. a. Richtlinien sind über folgende Links abrufbar:

https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/technischerichtlinien_node.html

https://frontex.europa.eu/publications/?category=research

https://www.icao.int/publications/pages/publication.aspx?docnum=9303

Da noch nicht alle Richtlinien fertiggestellt sind oder noch aktualisiert werden können.
Werden interessierte Unternehmen gebeten, sich stetig über Aktualisierungen zu informieren.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Konsortium secunet Security Networks AG und Bundesdruckerei GmbH wurde ein Pilotprojekt durchgeführt.
Der hierbei gefertigte Pilotbericht „Evaluation von Selbstbedienungssystemen in der Grenzkontrolle"
Kann beim BeschA kostenfrei angefordert werden.
In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) enthalten sein.
Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen/Informationen überlassen werden.
Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eine eigene Erklärung abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 19 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.
VI.3)Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.1.2019