Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern zu können.
Aufgrund der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Vorgaben der Verordnung EU 2021/953 umfasst das EU Digitale COVID Zertifikat zudem ein Genesenenzertifikat und ein Testzertifikat. Hieraus resultieren zusätzliche Beschaffungsbedarfe aufgrund:
• von Änderungen an der ursprünglichen Spezifikation durch die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU,
• der erweiterten Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit aufgrund der Forderungen des BSI und des BfDI im Entwicklungsprozess,
• der Erforderlichkeit weiterer Verfahren zur Ausstellung des COVID-19-Impfzertifikates (Komfortclient, PVS-Integration).
• der Einbindung weiterer Leistungserbringergruppen in Folge der Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (Apotheken) sowie der Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung (z. B. Betriebsärzte).
• der Umsetzung des COVID-19-Test- und Genesenenzertifikates.
• der ergänzenden Umsetzung eines Impfzertifikates für Genesene mit anschließender einmaliger Impfung.
• der technischen und prozessuale Begleitung der Einführung unter intensiver Ansprache der Länder (Impfzentren), der ABDA und der KV’en.
• erweiterter Betriebskosten durch die hohe Spitzenlast und
• des Aufbaus und Betriebs eines Call-Centers zur Entlastung der Leistungserbringer bei der Beantwortung von rechtlichen und technischen Fragen der Bürgerinnen und Bürger.