Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: FEI-N - Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Postanschrift: Joachimstraße 8
Ort: Hannover
NUTS-Code:
DE943 Oldenburg (Oldenburg)Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ruch, Birgit
E-Mail:
birgit.ruch@deutschebahn.comTelefon: +49 5112864246
Fax: +49 5112864228
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, Projektsteuerungsleistungen im PFA4 Los 2+PFA 5
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31084
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
ABS Oldenburg - Wilhelmshaven
Projektsteuerungsleistungen im PFA4 Los 2+PFA 5
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Projektsteuerungsleistungen im PFA 4.2 und PFA 5 für Leistungsstufe 3 Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen 1.1.2020 bis 30.6.2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Projektsteuerer muß aufgrund der Komplexibilität der Maßnahme im Abschnitt PFA 4 mindestens eine 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Tiefbau, Brückenbau, Baugrundverbesserung in FWTG (Fahrwegtiefgründung) -und FMI-Verfahren (Fräsmischinjektionsverfahren) nachweisen. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 5-jährige Erfahrung mit Projektsteuerungsleistungen in Großprojekten in der Eisenbahninfrastruktur
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 06/04/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte BewerberTag: 12/04/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:07/03/2018