Services - 116414-2021

08/03/2021    S46

Germany-Bonn: IT services: consulting, software development, Internet and support

2021/S 046-116414

Voluntary ex ante transparency notice

Services

Legal Basis:
Directive 2014/24/EU

Section I: Contracting authority/entity

I.1)Name and addresses
Official name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bumdesministerium für Gesundheit (BMG)
Postal address: Rochusstraße 1
Town: Bonn
NUTS code: DE Deutschland
Postal code: 53123
Country: Germany
E-mail: Z15-ZVS@bmg.bund.de
Telephone: +49 228994410
Fax: +49 228994414926
Internet address(es):
Main address: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
I.4)Type of the contracting authority
Ministry or any other national or federal authority, including their regional or local subdivisions
I.5)Main activity
General public services

Section II: Object

II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:

Vergabeverfahren elektronischer Impfnachweis

II.1.2)Main CPV code
72000000 IT services: consulting, software development, Internet and support
II.1.3)Type of contract
Services
II.1.4)Short description:

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können. Der digitale Impfnachweis umfasst eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren.

II.1.6)Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.1.7)Total value of the procurement (excluding VAT)
Value excluding VAT: 2 700 000.00 EUR
II.2)Description
II.2.2)Additional CPV code(s)
72210000 Programming services of packaged software products
72211000 Programming services of systems and user software
72250000 System and support services
72260000 Software-related services
72240000 Systems analysis and programming services
II.2.3)Place of performance
NUTS code: DE Deutschland
II.2.4)Description of the procurement:

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können. Der digitale Impfnachweis umfasst eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren.

Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

— Festlegung des Systemaufbaus und der Architektur des Gesamtsystems in einer Lösungsskizze,

— Festlegung aller Schnittstellen des Gesamtsystems zwischen den Komponenten,

— Entwicklung Impfzertifikatsservice (Frontend und Backend),

— Aufbau des Backend des Impfzertifikatsservice im Rechenzentrum,

— Bereitstellung der Lösung zur Authentifizierung aller Impfzentren,

— Entwicklung und Bereitstellung der Impfnachweis-App (optional zus. Wallet),

— Entwicklung und Bereitstellung der Prüf-App,

— Betrieb der zentralen Anteile des Gesamtsystems,

— Nutzerdokumentation und Support für den Impfzertifikatsservice für Impfzentren und Arztpraxen,

— Bereitstellung Benutzerdokumentation und FAQ für Impfzentren, Arztpraxen, Bürger und Prüfer in elektronischer Form,

— Offenlegung und Dokumentation aller Schnittstellen des Gesamtsystems,

— Veröffentlichung des vollständigen und dokumentierten Quellcodes für Impfnachweis-App, Prüf-App und des Frontend des Impfzertifikatsservice und Zustimmung zur kostenfreien Nutzung durch Dritte,

— Erstellung eines Datenschutz- und Datensicherheitskonzepts einschließlich einer Datenschutzfolgeabschätzung,

— Externe Begutachtung der IT-Sicherheit aller Komponenten und externe Durchführung von Penetrationstests,

— Unterstützung bei der Abstimmung mit den europäischen Partnern bei der Weiterentwicklung der Leitlinien.

II.2.5)Award criteria
Quality criterion - Name: Qualität Konzept 1 – Lösungsskizze / Weighting: 30
Quality criterion - Name: Qualität Konzept 2 – Projektplan / Weighting: 20
Price - Weighting: 50
II.2.11)Information about options
Options: yes
Description of options:

— Betrieb des Systems ab dem 9. Monat,

— Arbeiten im Rahmen von Change-Request,

— Bereitstellung qualifizierter elektronischer Zertifikate.

II.2.13)Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)Additional information

Section IV: Procedure

IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedure
Negotiated procedure without prior publication
  • Extreme urgency brought about by events unforeseeable for the contracting authority and in accordance with the strict conditions stated in the directive
Explanation:

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben Ende Januar 2021 vereinbart, einen interoperablen Standard-Impfnachweis für medizinische Zwecke auszuarbeiten. Daraufhin wurden vom europäischen eHealth-Netzwerk in Abstimmung mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Committee), dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation technische Leitlinien zum Nachweis der Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Mindeststandards zu den Informationen, die künftige Impfnachweise enthalten sollen. Anschließend erfolgten weitere Abstimmungen zur Umsetzung auf europäischer Ebene. Am 22. Februar 2021 wurde im Gespräch der zuständigen Ministerinnen und Minister mit der Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (sog. Corona-Kabinett der Bundesregierung) die Beschaffung einer digitalen Impfbescheinigung im Rahmen einer kurzfristigen dringlichen Vergabe beschlossen.

Am 25. Februar 2021 hat sich der Europäische Rat mit der entsprechenden Umsetzung eines digitalen Impfnachweises in Europa befasst.

Durch die kurzfristige europäische Einigung und den damit verbundenen europäischen Systemzwang muss die digitale Impfbescheinigung in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden, da eine deutsche Insellösung der vereinbarten Interoperabilität entgegenstehen würde. Die Dringlichkeitsvergabe wurde bereits am 25. Februar eingeleitet. Eine Vergabe zu einem früheren Zeitpunkt war insoweit nicht möglich, weil die europäischen Rahmenbedingungen noch nicht definiert waren.

Die rein technische Umsetzung einer digitalen Impfbescheinigung wird ca. 12 Wochen in Anspruch nehmen. Die Ursachen dafür sind die Komplexität der Lösung, die notwendigen datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Prüfungen sowie die Anbindung von ca. 55 000 Praxen und von ca. 410 Impfzentren.

Angesichts der Komplexität der Umsetzung einer digitalen Impfbescheinigung und in Anbetracht eines einheitlichen europäischen Vorgehens und der angestrebten Anerkennung im EU-Ausland ist es innerhalb der gebotenen Frist von 3 Monaten nicht möglich, zusätzlich zur technischen Umsetzung ein reguläres Vergabeverfahren durchzuführen; dies gilt selbst bei Zugrundelegung der für Fälle einfacher Dringlichkeit vorgesehenen verkürzten Teilnahme- bzw. Angebotsfristen (etwa nach § 17 Abs. 3 VgV, § 15 Abs. 3 VgV). Denn auch in letzterem Fall würde die Beschaffung einen nicht unwesentlichen Teil des zur Auftragsdurchführung zwingend benötigen Zeitraums beanspruchen und damit die Zielerreichung gefährden. Stattdessen wurden daher im Rahmen einer kurzfristigen dringlichen Vergabe dem Bundesministerium für Gesundheit bekannte zur Leistungserbringung in Frage kommende Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.

IV.1.3)Information about framework agreement
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
IV.2)Administrative information

Section V: Award of contract/concession

V.2)Award of contract/concession
V.2.1)Date of contract award decision:
03/03/2021
V.2.2)Information about tenders
The contract has been awarded to a group of economic operators: no
V.2.3)Name and address of the contractor/concessionaire
Official name: IBM Deutschland GmbH
Postal address: IBM-Allee 1
Town: Ehningen
NUTS code: DE Deutschland
Postal code: 71139
Country: Germany
The contractor/concessionaire will be an SME: no
V.2.4)Information on value of the contract/lot/concession (excluding VAT)
Total value of the contract/lot/concession: 2 700 000.00 EUR
V.2.5)Information about subcontracting
The contract/lot/concession is likely to be subcontracted
Value or proportion likely to be subcontracted to third parties
Proportion: 51 %
Short description of the part of the contract to be subcontracted:

Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen und ggf. Hosting in allen Teilbereichen des Vorhabens.

Section VI: Complementary information

VI.3)Additional information:

Hinweis zu Ziff. V.2.1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datum unter Ziff. V.2.1) um das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung handelt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review body
Official name: Vergabekammern des Bundes
Postal address: Villemombler Straße 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: Germany
Telephone: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet address: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:

Es wird auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingewiesen:

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Service from which information about the review procedure may be obtained
Official name: Vergabekammern des Bundes
Postal address: Villemombler Straße 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: Germany
Telephone: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet address: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5)Date of dispatch of this notice:
03/03/2021