Services - 122060-2020

12/03/2020    S51

Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2020/S 051-122060

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Mitte
E-Mail: anja.theiss@deutschebahn.com
Telefon: +49 69265-45517
Fax: +49 69265-45635
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie

Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42382
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Knoten Frankfurt ist einer der verkehrsreichsten Knotenpunkte Deutschlands. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass die bestehende Infrastruktur die kontinuierlich ansteigenden Zugzahlen und -längen nicht mehr abfahren kann. Die für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehre steigen weiter an. Um die Leistungsfähigkeit des Knotens Frankfurt für die Zukunft sicher zu stellen, soll die Machbarkeit eines Fernbahntunnels untersucht werden. Durch den Tunnel sollen Fahrzeitverkürzungen und Kapazitätssteigerungen innerhalb des Knotens erzielt werden. Folgende Leistungen werden vergeben: Machbarkeitsstudie für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Fernbahntunnel inkl. Tiefbahnhof.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Knoten Frankfurt ist einer der verkehrsreichsten Knotenpunkte Deutschlands. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass die bestehende Infrastruktur die kontinuierlich ansteigenden Zugzahlen und -längen nicht mehr abfahren kann. Die für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehre steigen weiter an. Um die Leistungsfähigkeit des Knotens Frankfurt für die Zukunft sicher zu stellen, soll die Machbarkeit eines Fernbahntunnels untersucht werden. Durch den Tunnel sollen Fahrzeitverkürzungen und Kapazitätssteigerungen innerhalb des Knotens erzielt werden. Folgende Leistungen werden vergeben: Machbarkeitsstudie für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Fernbahntunnel inkl. Tiefbahnhof.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 218-536383
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI428382
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/03/2020
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lindleystr. 11
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Hanauer Landstr. 52
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH, Region Mitte
Postanschrift: Hahnstr. 52
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ILF Consulting Engineers Austria GmbH
Postanschrift: Feldkreuzstr. 3
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2020