Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören: Es sind nur Angebote aus Ländern die dem WTO-Abkommen angehören zugelassen.
Geschäftsbedingungen: Siehe Ziff. 3 Rahmenvereinbarung.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Vergabestelle behält sich vor, weitere gleichartige Aufträge zu diesem Projekt gemäss § 10 Abs. 1 lit. g SVO freihändig zu vergeben.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Terminangaben gelten bei ewz vorliegend! Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Zustellung der Angebote per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Allfällige Fragen sind in der Vorlage «Fragen zur Ausschreibung» per E-Mail an nadir.kanca@ewz.ch einzureichen.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 21.03.2022 , Dok. 1249819Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 12.04.2022.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab21.03.2022bis 11.04.2022
Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die zum Download bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen sind verschlüsselt. Das Passwort ist unter folgender E-Mail bis spätestens 11.04.2022 zu beziehen: nadir.kanca@ewz.ch. Zur Zulassung eines Angebots muss das Passwort zum Öffnen der Ausschreibungsunterlagen direkt vom anbietenden Unternehmen oder Subunternehmen/Hersteller mit wesentlichem Anteil bestellt werden. Zugelassen sind auch Unternehmen welche zum selben Konzern wie der Passwortbesteller gehören.