Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code:
DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
markus.garbe@deutschebahn.comTelefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 31/01/2019
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:06/02/2019
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:24/03/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71541000 Projektmanagement im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71541000 Projektmanagement im Bauwesen
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 31/01/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
ÄB 33:
Weiterentwicklung des bestehenden Planlaufmanagementtools in folgendem Umfang:
• BA10: zusätzliche GUI Planliefervorschau, zusätzliche Bauablaufterminplan ARGE und zusätzlichen Berichtswesen Vergleich Planliefervorschau mit Bauablaufterminplan. Zu-sätzliche Anbindung ins PLM der Planungsdaten und Baudaten
• BA20: 1 Workflow zusätzlich + zusätzliche Berichte (Prioliste, Vergleich Workflow 1 mit 3, Vergleich Workflow 1 mit 5), Zusätzliche Anpassung in der GUI VV Bau gemäß Prio-liste (Bemerkungsfeld, Priofeld und Priofeld für Bericht)
• BA30: 3 Workflows zusätzlich und zusätzliche Felder für Berichte
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneigenen, insbesondere in der Bewertung der vielschichtigen techn. Schnittstellen und komplexen Planungsstrukturen des Großprojekts. Zum einen würden die Kosten einer adäquaten Einarbeitung für einen neuen AN die avisierten Kosten der Nachtragsleistung überproportional erhöhen, zum anderen entstehen erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf, die die enge Terminschiene im Gesamtprojekt weiter belasten. Darüber hinaus ist bei Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN keine eindeutig nachvollziehbare Trennung der Aufgaben mehr möglich, da die zusätzliche Leistung nur aufbauend auf den Programmierungen des beauftragen Auftragnehmers möglich ist. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre im Weiteren nicht nachvollziehbar, so dass sich erheblich Schnittstellen- und Kommunikationsproblematiken ergeben würden.
VII.2.3)Preiserhöhung