Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/ Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/ Baukoordination.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 20/03/2019
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:20/03/2019
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse:
http://www.bundeskartellamt.de/ VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:02/04/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71541000 Projektmanagement im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 20/03/2019
Ende: 31/12/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Aufgrund der weitreichenden Optimierungen im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke – wie etwa der Umsetzung der sog. „Integrierten Gesamtlösung“ am Haltepunkt Hauptbahnhof – werden mehrere umfangreiche Verfahren beim EBA zur Planfeststellung der geänderten Bauentwürfe erforderlich. Der AN wurde daher mit der Erbringung von Leistungen im Bereich des sog. „Verfahrensmanagements“ der Planänderungsverfahren beauftragt.
Des Weiteren hat sich die Anforderung ergeben, die Prüfanmerkungen, die im Zuge der Planprüfung der Ausführungsplanung im elektronischen Planprüflaufprogramm erstellt werden, für die abschließende Prüfung und Freigabe durch den Bauvorlageberechtigten (BVB) zusammengefasst darzustellen. Der AN wurde mit der Erbringung dieser zusätzlichen Leistung beauftragt, da diese Leistung ist im Leistungsbild „Planlaufmanagement“ des Hauptvertrages nicht enthalten ist.
Das vertragliche Leistungsbild der Projektsteuerung bildet über die verschiedenen Leistungsbereiche hinweg eine untrennbare Einheit und zielt auf eine gesamthafte und koordinierte Steuerungsleistung ab. Sofern durch zusätzliche Leistungen und/oder erhöhte Anforderungen in einem oder mehreren Leistungsbereichen eine Anpassung erforderlich wird, kann dies nicht durch einen weiteren AN oder gar einen Wechsel des AN dargestellt werden. Die anordnungsgegenständlichen Leistungen sind untrennbar mit den Hauptvertragsleistungen verbunden. Insbesondere, da die einzelnen Leistungsbereiche in großen Teilen aufeinander aufbauen bzw. die Leistungserbringung in den einzelnen Leistungsbereichen im Hinblick auf die verschiedenen Bauabschnitte des Projekts einheitlich erfolgen muss.
Die Planfeststellungen und Planänderungen liegen zudem zeitlich in großen Teilen auf dem kritischen Weg des Großprojektes 2.SBSS. Verzögerungen bei der Erstellung oder Qualitätsmängel in den Antragsunterlagen und insbesondere im Erläuterungsbericht sind daher zwingend zu vermeiden. Bei dem gebundenen AN existiert bereits umfangreiches Detailwissen über alle bisherigen und zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Planänderungen sowie eine breite Erfahrung aus den bisherigen Planänderungsanträgen und der entsprechenden Abstimmungsprozesse mit dem Eisenbahn Bundesamt. Über konstruktive und bahnbetriebliche Planungen insbesondere im Bezug auf das neue Planfeststellungsverfahren PFA3 Ost inklusive der Historie des Planfeststellungsantrages besteht ebenfalls das benötigte Vorwissen, um die nächsten Schritte der Verfahren in der notwendigen Geschwindigkeit voran zu treiben.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das Planlaufmanagement gehört bereits in Teilen zum Leistungsbild des AN. Für die o. g. Anforderung der Zusammenfassung der Prüfanmerkungen sind umfangreiche Kenntnisse des projektspezifischen Planlaufmanagements und sowie der jeweiligen Funktionen der Projektbeteiligten erforderlich. Durch die Einarbeitungszeit eines noch zu bindenden AN gehen zudem wichtige Informationen aus den aktuellen Prüfanmerkungen verloren. Ein zusätzlicher AN muss sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneignen, um die benötigten Leistungen ausführen zu können. Dadurch entstehen erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf, die die enge Terminschiene weiter belasten. Zudem ist bei Durchführung der o. g. Leistungen durch einen weiteren AN keine scharfe Trennung der Aufgaben mehr möglich. Dementsprechend ist für den AG auch nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
VII.2.3)Preiserhöhung