Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.1. bis III.1.3. sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.1. bis III.1.3. sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.1. bis III.1.3. sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben:
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt;
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese rechtsverbindliche Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Ziffer III.1.3), Nr. 8 („Referenzen“) erfüllt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DA6T