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30/08/2014    S166

Deutschland-Köln: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2014/S 166-295721

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR)
Postanschrift: Glockengasse 37-39
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): NVR GmbH
Zu Händen von: Herrn Sven Kleine
E-Mail: sven.kleine@nvr.de
Telefon: +49 221208086623
Fax: +49 2212080886623

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.nahverkehr-rheinland.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art der zuständigen Behörde
Sonstige: SPNV-Aufgabenträger
I.3)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von SPNV-Leistungen auf den Linien RE8, RB27 und RB33.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-01: Eisenbahnverkehr
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erbringen von SPNV-Leistungen auf den unter Ziffer II.1.1) genannten Linien im Verbandsgebiet des ZV NVR, VRR und SPNV-Nord.

NUTS-Code DEA NORDRHEIN-WESTFALEN

II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der NVR gibt in Kooperation mit den SPNV-Aufgabenträgern Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) bekannt, dass derzeit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beabsichtig ist, die folgenden Leistungen nach Vergaberecht in Wettbewerbsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts zu vergeben:
— Linie RE8 (Koblenz – BN-Beuel – Köln – Mönchengladbach); Auftraggeber NVR, VRR, SPNV-Nord; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2019; Zugkilometer ca. 2,0 Mio./a
— Linie RB27 (Koblenz – BN-Beuel – Köln – Mönchengladbach); Auftraggeber NVR, VRR, SPNV-Nord; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2019; Zugkilometer ca. 1,6 Mio./a
— Linie RB33 (Teilabschnitt Duisburg – Mönchengladbach – Aachen/Heinsberg); Auftraggeber NVR, VRR; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2020; Zugkilometer ca. 1,7 Mio.
Es ist derzeit beabsichtigt, dass die vorstehend dargestellten Linien im Rahmen eines oder mehrerer wettbewerblicher Vergabeverfahren vergeben werden. Die genaue Ausgestaltung (des) der Verfahren(s) stehen jedoch derzeit noch nicht fest. Die dargestellten Leistungsvolumina entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Änderungen sind möglich.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen werden Angaben dazu enthalten sein, welche Leistungsbestandteile, z. B. im Bereich Reinigung, durch Unterauftragnehmer erbracht werden können.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
SPNV-Leistungen:
— Linie RE8 Zugkilometer ca. 2,0 Mio./a,
— Linie RB27 Zugkilometer ca. 1,6 Mio./a,
— Linie RB33 Zugkilometer ca. 1,7 Mio./a.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 15.12.2019
Laufzeit in Monaten: 180 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
15.4.2016
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich um eine Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Für die Vergabe zuständige Behörden sind der NVR (siehe I.1)), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen.
Die Leistungen werden im Wettbewerb nach Maßgabe des nationalen Vergaberechts und unter Beachtung von Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 vergeben. Die genaue Definition der Ausschreibungspakete sowie die Verfahrensart stehen derzeit noch nicht fest. Es wird drauf hingewiesen, dass die Laufzeit einiger oder aller Linien auch weniger als 180 Monate betragen kann.
Der tatsächliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Punkt IV.3.3)) ist noch nicht festgelegt und wird erst in der Auftragsbekanntmachung bekannt gegeben.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Blumenthalstraße 33
Ort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Telefon: +49 2217740439
Fax: +49 2217740197
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de

VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zu rügen.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.8.2014