Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Kbt. Gemäß Abschnitt 120 (2) c) muss der öffentliche Auftraggeber neben der Anwendung der EEE (einfache Erklärung gemäß Teil IV (Alpha)) vorsehen, dass die Bewerber in Bezug auf die Zulassungskriterien ihre Eignung im Teilnahmeantrag durch Vorlage der folgenden Erklärungen/Bescheinigungen im Teilnahmeantrag nachweisen müssen:
M1 BIS M3)
GEMÄSS DEKRET NR. 321/2015 VOM APRIL (X. 30.) KR. Abschnitt 3b Abschnitt 21 (3) a) (und 3a) b) oder b) enthält die Referenzen, die sich aus der Ausführung der Aufgaben im Rahmen des wichtigsten öffentlichen Vergabeverfahrens ergeben, das in 10 Jahren (120 Monaten) begonnen und in Übereinstimmung mit dem Vertrag innerhalb von 6 Jahren (72 Monaten) ab dem Tag, an dem die Aufforderung zur Teilnahme an die TED-Datenbank übermittelt wurde, durchgeführt wurde. (X. 30.) KR. Die Abschnitte 21/A und 22 (1) werden durch eine Referenzerklärung oder eine Referenzbescheinigung mit folgendem Inhalt bescheinigt:
Name und Anschrift (Sitz/Wohnsitz) des Vertragspartners,
Name und Kontaktdaten der Kontaktperson der anderen Vertragspartei (Anschrift/Telefonnummer/E-Mail/Fax),
Gegenstand und Umfang der ausgeübten Tätigkeit (mit solchen Einzelheiten, dass eindeutig festgestellt werden kann, dass alle in den Förderkriterien festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind),
— den Anteil der Entgegennahme der Gegenleistung (falls zutreffend),
— Ausführungszeitpunkt (unter Angabe der Anfangs- und Enddaten, die mit der Genauigkeit des Tages, Monats, Jahres festgelegt wurden),
— eine Erklärung darüber, ob die Ausführung im Einklang mit den Anforderungen und dem Vertrag erfolgt ist.
M4)
GEMÄSS DEKRET NR. 321/2015 VOM APRIL (X. 30.) KR. Abschnitt 2a Abschnitt 21 (2) a) (und b) enthält die Referenzen, die sich aus der Ausführung der Aufgaben im Rahmen des wichtigsten öffentlichen Vergabeverfahrens ergeben, das in 11 Jahren (132 Monaten) begonnen und in 8 Jahren (96 Monaten) ab dem Datum der Rücksendung der Aufforderung zur Teilnahme an der TED-Datenbank durchgeführt wurde (erfolgreiche technische Übergabe durch Übernahme abgeschlossen). (X. 30.) KR. Die Abschnitte 21/A und 22 (3) werden durch eine Referenzbescheinigung mit folgendem Inhalt bescheinigt:
Name und Anschrift (Sitz/Wohnsitz) des Vertragspartners,
Name und Kontaktdaten der Kontaktperson der anderen Vertragspartei (Anschrift/Telefonnummer/E-Mail/Fax),
Gegenstand und Umfang der durchgeführten Tätigkeit/Arbeiten (so detailliert, dass eindeutig festgestellt werden kann, dass alle in den Förderkriterien festgelegten Anforderungen erfüllt sind),
— den Anteil der Entgegennahme der Gegenleistung (falls zutreffend),
— Ausführungszeitpunkt (unter Angabe der Anfangs- und Enddaten, die mit der Genauigkeit des Tages, Monats, Jahres festgelegt wurden),
— eine Erklärung darüber, ob die Ausführung im Einklang mit den Anforderungen und dem Vertrag erfolgt ist.
Kann die Referenzbescheinigung aufgrund der Unteilbarkeit der Leistungen nicht durch Trennung der von jedem Bewerber ausgeführten Arbeiten ausgestellt werden, so erkennt die AO die Referenzbescheinigung für die von einem der an der Leistung teilnehmenden Bewerber beschriebenen Leistungen im Verhältnis zu dem Anteil an, in dem der Bewerber, der die Bescheinigung vorgelegt hat, die Gegenleistung aufgrund seiner Leistungen erhalten hat.
Die Referenzarbeit ist in der Erklärung oder Bescheinigung mindestens so detailliert zu beschreiben, dass jedes der Förderkriterien daraus abgeleitet werden kann. Falls eine Erklärung zu den vorgelegten Referenzen eingereicht wird, geben Sie bitte genau an, welche Referenz eingereicht wurde, um die Mindestanforderungen für die Zuschussfähigkeit zu erfüllen.
Erfüllt der Bewerber die Referenz als gemeinsamer Bieter (Konsortium), so muss aus der Referenzbescheinigung/Erklärung hervorgehen, welche Teile der Referenz vom Bewerber erfüllt wurden. Aus den beigefügten Bescheinigungen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass die erforderlichen Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
M5)
GEMÄSS DEKRET NR. 321/2015 VOM APRIL Auf der Grundlage von Section 21 (3) (b) des Regierungserlasses (X. 30.) Korm.: Namen, Qualifikationen und Ausbildung (vom Berufsangehörigen mit einem vom Berufsangehörigen unterzeichneten Lebenslauf und Kopien einer Qualifikation oder eines Qualifikationspapiers) der Berufsangehörigen, die er in die Leistungserbringung aufnehmen will.
Im Lebenslauf sind die Qualifikationen und die Berufserfahrung des Berufsangehörigen unter Angabe von Daten (Jahr/Monat) aufzuführen. Der Fachmann erklärt, dass er, falls der Bieter den Zuschlag erhält, persönlich an der Ausführung des Auftrags beteiligt ist.
Ist bereits ein Anspruch erworben worden, so wird der Nachweis akzeptiert, dass ein Dokument vorgelegt wird, das die Vorlage belegt, oder wenn es direkt durch die Eingabe einer kostenlosen elektronischen Datenbank für die AK, durch Angabe einer eindeutigen Klassenkennnummer, des genauen Datums oder Codes für den Erwerb des Anspruchs zugänglich ist.
In Bezug auf die erforderlichen Qualifikations- und Zulassungsvoraussetzungen ist stets der Begriff „oder gleichwertig“ zu verstehen; es ist Aufgabe und Verantwortung von AT, die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Es ist Aufgabe und Verantwortung von AT, die Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen nachzuweisen.
Hat der Experte gleichzeitig an mehr als einem themenbezogenen Projekt teilgenommen, so darf die Zahl der Monate der Berufserfahrung, die er in jedem Projekt erworben hat, nicht addiert werden, d. h. höchstens 12 Monate pro Jahr, unabhängig davon, ob der Fachmann gleichzeitig an mehreren Projekten gearbeitet hat.
Wie bereits erwähnt, berücksichtigt der öffentliche Auftraggeber nur einmal die parallele Berufserfahrung (unter der Voraussetzung, dass sich die Sondererfahrungszeit mit der allgemeinen Berufserfahrung überschneiden kann (vgl. „zur Erlangung des Anspruchs erforderlich“).
In Bezug auf die Anforderungen M/5.1-5.5 sind alle Elemente der vom öffentlichen Auftraggeber vorgeschriebenen Definition, mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Elemente, in der Bescheinigung zu beschreiben, die entsprechend dem Eignungserfordernis als Ausdruck beizufügen ist.
Im Falle einer Fachkraft akzeptiert der öffentliche Auftraggeber in diesem Zusammenhang, wenn nicht alle Varianten beschrieben werden, sie beziehen sich jedoch darauf, dass die in der Aufforderung zur Teilnahme angegebene Tätigkeit/Funktion/Aufgabe/Arbeitsinhalte mit der Definition in der Aufforderung zur Teilnahme oder in der Auftragsbekanntmachung identisch ist.
Der öffentliche Auftraggeber gibt an, dass der Auftrag an die Bedingung geknüpft ist, dass die Fachkreise M/5.1-5.5 Zugang zu den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 266/2013 haben. Sie werden gemäß dem Regierungserlass (VII.11.) und gemäß der Liste der MMK in das nachstehende Verzeichnis der gültigen Ansprüche (oder gleichwertig) aufgenommen.
Kbt. SECTION 65 (6) – (7); Absätze (9), (11) und FR. Die § § 21 (2a) b), 3a) b) und 3b), 22 (5) und 24 (1) finden ebenfalls Anwendung.
M/1.
Ein Kandidat ist unfähig, wenn er nicht über folgende Voraussetzungen verfügt: Abschnitt 22 (1) mit ausgefüllter Referenz, die im Einklang mit dem Vertrag ausgeführt wurde:
M/1.1, Erstellung eines Gesamtgenehmigungsplans (Straßenbau, Artefakte, Verkehrstechnik, Wasserbau, Umweltschutz, Lärmschutzschilde, Schutzzäune, Pflanzungen, Versorgungsanlagen, Geotechnik, Flächennutzungsrahmen und Hochbau) für eine Schnellstraße mit einer Gesamtlänge von mindestens 160 km (Straßenbau, Artefakte, Verkehrstechnik, Wassertechnik, Lärmschutz, Schutzzäune, Anlagenbau, öffentliche Versorgungseinrichtungen, Geotechnik, Landaufnahmetechnik, Verkehrstechnik, Gewässerschutz, Schutzzäune, Pflanzzämpfung, öffentliche Versorgungsleistungen, Geotechnik, Geotechnik, Landnutzung, Baukonzession, Ausführung im Bauwesen, Baumaßnahmen, öffentliche Versorgungsbetriebe, Geotechnik, Flächennutzen),
Eine Referenz kann aus mehr als einem Auftrag vorgenommen werden, sofern sie alle erwarteten Bedingungen erfüllen.
M/2.
Ein Bewerber ist ungeeignet, wenn er nicht gemäß den Bestimmungen des folgenden Abschnitts über den folgenden Abschnitt der Auftragsbekanntmachung verfügt, die in den letzten 6 Jahren (72 Monate) ab dem Tag der Absendung des Aufrufs an die TED-Datenbank abgeschlossen wurde, aber innerhalb von 10 Jahren (120 Monaten) oder weniger begonnen hat. Abschnitt 22 (1) zertifiziert, vervollständigt und vertragsgemäß ausgeführt (erfolgreiche technische Leistung bei Erhalt abgeschlossen):
M/2.1. Ausführung technischer Aufgaben für den Bau einer Schnellstraße mit einer physischen Trennung von 2x2 Fahrstreifen mit einer Gesamtlänge von mindestens 120 km.
Eine Referenz kann aus mehr als einem Auftrag vorgenommen werden, sofern sie alle erwarteten Bedingungen erfüllen.
M/3.
Ein Kandidat ist unfähig, wenn er nicht über folgende Voraussetzungen verfügt: Abschnitt 22 (1) mit ausgefüllter Referenz, die im Einklang mit dem Vertrag ausgeführt wurde:
M/3.1 Referenz für den komplexen Betrieb (mindestens 300 km) oder die technische Instandhaltung (mindestens 300 km) einer Nationalstraße.
Komplexe Vorgänge: Reinigung, umweltfreundliche Oberflächenpflege, straßenseitige Kontrolle, zugehörige Einrichtungen und Zubehör für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten;
Technische Wartung: Ausführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Erneuerung der Straßenoberflächen und/oder der Oberflächenverstärkung.
Die öffentlichen Auftraggeber akzeptieren nur Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Austausch oder der Erneuerung von Straßenoberflächen oder Straßenverstärkungen über die gesamte Breite der Straße (Gleisstrecke) bei zwei oder mehr Fahrspuren (Hauptverkehrsstraßen, Seitenstraßen und Stadt- und Randstraßen) ausgeführt werden.
Die Referenz M/3 kann auf der Grundlage mehrerer Verträge gerechtfertigt werden.
M/4.
Ein Kandidat ist unfähig, wenn er nicht über folgende Voraussetzungen verfügt: Abschnitt 22 (3) zertifiziert, vervollständigt und vertragsgemäß ausgeführt (erfolgreiche technische Leistung bei Erhalt abgeschlossen):
M/4.1 insgesamt, mit einer Referenz für den Bau einer Schnellstraße von mindestens 100 km und mindestens 2 x 2 Fahrspuren. Sie kann auch auf der Grundlage von maximal 10 Projekten mit einer Länge von 100 km gerechtfertigt werden.
M/4.2 insgesamt, mit einem Hinweis auf den Bau von mindestens 50 Bauwerken (Brücke und/oder Übergang und/oder Untergrund), die an mindestens 2x2 SpurSchnellstraßen angeschlossen sind. Der Bau von 50 Bauwerken (Brücken und/oder Überführungen und/oder Unterführungen) kann im Rahmen mehrerer Projekte überprüft werden.
M/4.3 mit einem Hinweis auf den Bau einer Brücke über einen Wasserlauf von mindestens 1 db, mit einer freien Öffnung von mindestens 90 m, mit Stahlkonstruktion oder Hindernis.
M/4.4 flexible Gleiskonstruktion (Mindeststückdicke 30 cm)/Gleiselement (siehe Norm: e-UT 06.03.13 bis 7.1.2) auf einer Fläche von mindestens 150 000 m².
Die Referenz M/4.4 kann auf der Grundlage von mehr als einem Vertrag überprüft werden.
M/4.1. Eine Überschneidung der Referenzen M/4.4 ist zulässig, sofern sie die Mindestvoraussetzungen erfüllen.
M/5.
Bewerber/innen sind unfähig, wenn sie nicht mindestens über folgende Fachkräfte verfügen:
M/5.1. Mindestens 1 Projektträger, die ihnen zur Verfügung stehen
a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom (VII. 11.) die für den Erwerb der „KÉ-K“ (oder einer gleichwertigen) Entwurfserlaubnis nach dem Regierungserlass erforderliche (oder gleichwertige) Berufserfahrung oder eine „KÉ-K“ (oder gleichwertige) Designerberechtigung und
b) mindestens 36 Monate Berufserfahrung der Projektleiter mit der Konzeption einer Schnellstraße.
M/5.2. Mindestens 1 große Straßenplaner, die ihnen zur Verfügung stehen
a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom (VII. 11.) die für den Erwerb der „KÉ-K“ (oder einer gleichwertigen) Entwurfserlaubnis nach dem Regierungserlass erforderliche (oder gleichwertige) Berufserfahrung oder eine „KÉ-K“ (oder gleichwertige) Designerberechtigung und
b) mindestens 36 Monate Erfahrung eines leitenden Designers mit der Konzeption von Transportstrukturen.
M/5.3. ist Designer von mindestens 1 Hauptartefakten, die:
a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom (VII. 11.) die beruflichen Qualifikationen und die Berufserfahrung, die erforderlich sind, um einen „T“ (oder einen gleichwertigen) Designeranspruch nach dem Regierungserlass oder einen „T“ (oder einen gleichwertigen) Designeranspruch zu erwerben, und
b) Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten mit der Erstellung eines Genehmigungsplans und/oder eines Bauplans für eine Schnellstraße.
M/5.4. mindestens 1 Projektleiter mit einer Person
a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom „MV-KÉ“ (oder gleichwertig) mit den beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung, die erforderlich sind, um die „MV-KÉ“ (oder eine gleichwertige) in verantwortlichem technischem Management gemäß Regierungserlass (VII.11) oder mit der Genehmigung für die verantwortliche technische Leitung „MV – KÉ“ (oder Gleichwertiges) zu erwerben, und
b) die Berufserfahrung, die in der Funktion des Projektleiters/stellvertretenden Projektleiters in einem Projektmanager/p.v. bei einem Auftragnehmer für eine Schnellstraße von mindestens 60 Monaten erworben wurde, und
C) hat sich an einer Gesamtinvestition von 50 km auf Autobahnen beteiligt.
M/5.5. mindestens 1 Projektleiter mit einer Person
a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom „MV-KÉ“ (oder gleichwertig) mit den beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung, die erforderlich sind, um die „MV-KÉ“ (oder eine gleichwertige) in verantwortlichem technischem Management gemäß Regierungserlass (VII.11) oder mit der Genehmigung für die verantwortliche technische Leitung „MV – KÉ“ (oder Gleichwertiges) zu erwerben, und
b) Berufserfahrung in der Funktion des Projektleiters/Stellvertreters bei einem Auftragnehmer für den Bau von Brücken für einen Zeitraum von mindestens 60 Monaten und
An einer Investition auf einer Straßenbrücke mit einer freien Öffnung von mindestens 90 m beteiligt war.
Für die oben genannten Positionen sind Überschneidungen zwischen Berufsangehörigen zulässig.
Fortsetzung aufgrund der Zeichenbegrenzung in Nummer III.1.2.