Szolgáltatások - 298194-2021

Unrevidierte maschinelle Übersetzung

14/06/2021    S113

Ungarn-Budapest: Betrieb von Straßen

2021/S 113-298194

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Nemzeti Koncessziós Iroda
Nationale Identifikationsnummer: 15845515241
Postanschrift: Iskola utca 13.
Ort: Budapest
NUTS-Code: HU110 Budapest
Postleitzahl: 1011
Land: Ungarn
Kontaktstelle(n): Csekő Zsolt
E-Mail: zsolt.cseko@nkoi.gov.hu
Telefon: +36 18960724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kormany.hu/miniszterelnoki-kabinetiroda/hatterintezmenyek
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ekr.gov.hu/portal/kozbeszerzes/eljarasok/EKR000645412021/reszletek
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://ekr.gov.hu/portal/kozbeszerzes/eljarasok/EKR000645412021/reszletek
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: egyéb kormányzati kiegészító szolgáltatás

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schnelle Rotationse.conversion., renoviert, Errichtung, Instandhaltung.

Referenznummer der Bekanntmachung: EKR000645412021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712200 Betrieb von Straßen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Definition des Auftrags: Konzessionsvertrag für die Planung, die Renovierung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung des Schnellstraßennetzes und die Finanzierung dieser Tätigkeiten.

Auftragsgegenstand: Die Aufgaben des Ausbaus, der Instandsetzung, des Betriebs und der Instandhaltung des Schnellstraßennetzes im Rahmen eines Konzessionsvertrags.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311220 Dienstleistungen im Straßenbau
45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
45233139 Instandhaltung von Fernstraßen
45233210 Oberbauarbeiten für Fernstraßen
66120000 Investmentbanking und damit verbundene Dienstleistungen
66122000 Unternehmensfinanzierung und Risikokapital
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: HU Magyarország
Hauptort der Ausführung:

Gesamtes Hoheitsgebiet Ungarns gemäß den technischen Spezifikationen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung, Renovierung, Bau, Überwachung, dem Betrieb, der Instandhaltung und der Finanzierung dieser Tätigkeiten, einschließlich der Zahlung einer Verfügbarkeitsgebühr und einer Dienstleistungsgebühr für den Großteil der ungarischen Hochgeschwindigkeitsstraßenkomponenten (ca. 1 662 km Grundnetz + 381 km Hilfsnetz) ab dem Zeitpunkt der Erbringung des Betriebs bis zum Ende des Konzessionszeitraums (35 Jahre).

Die detaillierte Darstellung und Bezeichnung der Netzelemente (Basis + zusätzliche Menge) ist in die Teilnahmeunterlagen aufzunehmen.

Erwarteter Investitionszeitraum: 10 Jahre; Auftaktmaßnahme: Stand der Finanzierung der ersten Investitionsphase (höchstens 12 Monate nach Vertragsabschluss)

Die wichtigsten technischen und quantitativen Parameter des Projekts sind:

1 Planung – Erstellung eines Prüfplans, Genehmigungs- und Ausfuhrpläne sowie Organisationspläne, Erstellung und Beschaffung von Umweltverträglichkeitsstudien und Genehmigungsunterlagen im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung und dem Bau von 545 km Schnellstraßen mit dem gesetzlich festgelegten Inhalt.

2 Renovierung (Erstvergabe – Konzession; siehe KD) – Renovierung von 538 km Schnellstraßen zur Einhaltung der gesetzlichen und der SLA.

3 Bau – Erweiterung von 273 km Schnellstraßen (in erster Linie mit physischer Trennung mit 2x2 Fahrstreifen) auf gesetzlicher Ebene und SLA sowie geplanter Bau von 272 km Schnellstraßen (hauptsächlich mit flexibler/halbstarrer Gleisstruktur) mit zugehörigen Bauwerken (Brücken größer als 100 Positionen, Überführungen, Unterführungen); In diesem Rahmen wird davon ausgegangen, dass 1 Flusbrücken mit einer offenen Öffnung von 90 m mit Stahl-/Schiebestruktur gebaut werden). Zu den wichtigsten Mengen siehe KD.

4 Technische Inspektion – 1 083 km geplante Schnellstraße von Renovierung und Bau betroffen 266/2013. Technische Kontrollen gemäß Regierungserlass (VII.11), um die Angemessenheit der Investitionen zu gewährleisten.

5 Betrieb und Instandhaltung – Netzelemente, die in Betrieb genommen, renoviert und gebaut werden, sind Rechtsvorschriften (6/1998. (III. 11.) seine Betriebs- und Instandhaltungsaufgaben entsprechend der SLA für insgesamt 1 662 km Schnellstraßen zu erfüllen.

6 Finanzierung – Der Auftragnehmer ist für die Finanzierung des Investitions- und Betriebsprogramms verantwortlich.

7 Einhaltung einzelner staatlicher Aufträge (Design, Export, Dienstleistungen) gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen.

Zusätzliche (bedingte) Mengen/Netzelemente:

Die Ausführung der oben genannten Aufgaben ist für weitere 381 km Expressnetzkomponenten geplant. (Die Modalitäten für die Erstellung und Verwendung der an Bedingungen geknüpften Mengen werden in den Ausschreibungsunterlagen geregelt, die in der Angebotsphase ausgestellt werden.)

Die vorläufigen technischen Spezifikationen und technischen Informationen werden in die Auftragsunterlagen für die Teilnahmephase aufgenommen, wobei die vollständigen technischen Spezifikationen (technische und berufliche Informationen + Erwartungen/SLA) und die detaillierten Vertragsbedingungen in der Auftragsunterlagen der Ausschreibungsphase festgelegt sind.

Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, das Eigentum oder das Nutzungsrecht an den Vermögenswerten (bewegliche/Immobilien) zu erwerben, die für den Betrieb der Netzkomponenten erforderlich sind, einschließlich anderer notwendiger Vermögenswerte und Ressourcen (im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen), wie in den Ausschreibungsunterlagen dargelegt.

Im Rahmen dieses Konzessionsvergabeverfahrens ist die Nationale Konzessionsbehörde, die als öffentlicher Auftraggeber fungiert, verpflichtet, gemäß dem Regierungserlass Nr. 495/2020 über die Wahrnehmung der zuständigen sektoralen Ministeraufgaben in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten, für die Konzessionen gelten, tätig zu werden. (XI. 11.) auf der Grundlage der Abschnitte 1 und 5 des Anhangs 1 des Regierungsdekrets Nr. 94/2018 über die Aufgaben und Befugnisse der Regierungsmitglieder Der in Section 7 (1) (1) des Regierungserlasses Nr./vom 22. Mai genannte Minister fungiert als Bevollmächtigter.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: 1. Ár (fontossági sorrendben elfoglalt hely: első)
  • Kriterium: 1.1. Koncessziós szolgáltatási díj / Ft (Rendelkezésre állási díj (RÁD) + rendelkezésre állás alapú szolgáltatási díj (RÁASZD))
  • Kriterium: 1.2. Pótlólagos beruházások díjszabása / Ft (mintaköltségvetés alapul vételével)
  • Kriterium: 2. Környezetvédelmi, fenntarthatósági intézkedések, speciális technológiai megajánlások; (fontossági sorrendben elfoglalt hely: második)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 420
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zwischengeschaltete Stelle LF Abschnitt 118 (4): Ein öffentlicher Auftraggeber führt ein mehrstufiges Konzessionsvergabeverfahren durch. In der ersten Phase der Teilnahme entscheidet der öffentliche Auftraggeber über die Eignung oder Untauglichkeit des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags sowie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit seines Teilnahmeantrags.

Punkt III.2.2 wird fortgesetzt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Ausschluss:

— Bei dem Verfahren darf es sich nicht um einen Bewerber, einen Unterauftragnehmer oder einen Wirtschaftsteilnehmer handeln, gegen den die Kbt der Eignungsbescheinigung unterzogen werden kann. Es gelten die Ausschlussgründe gemäß Abschnitt 62 (1) – (2). für die der Ausschlussgrund im Laufe des Verfahrens vorliegt.

Mittel der Überprüfung:

Kbt. Gemäß Abschnitt 120 (2) c) weisen die öffentlichen Auftraggeber die Bewerber nicht nur auf die EEE, sondern auch auf die Bewerber hin, sofern die Bewerber bereits im Rahmen ihrer Bewerbung Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorlegen. GEMÄSS DEKRET NR. 321/2015 VOM APRIL Gemäß den Abschnitten 8 und 10 der Regierungsverordnung (X.30.) (im Folgenden „Kr.“) ist mit der Vorlage der für die tatsächliche Überprüfung der Ausschlussgründe erforderlichen Erklärungen/Bescheinigungen zu rechnen, vorbehaltlich der Bestimmungen der Abschnitte 12 bis 14 und 16.

Beabsichtigt ein Bewerber, die erforderlichen Eignungskriterien zu erfüllen, indem er sich auf die Leistungsfähigkeit einer anderen Organisation oder Person stützt, so ist auch die Vorlage gesonderter Formulare, die von den betreffenden Organisationen oder Personen ausgefüllt werden, erforderlich; die Vorlage der tatsächlichen Bescheinigungen ist jedoch nur für den/die Bewerber erforderlich;

Am Teilnahmeantrag hat das Kbt teilgenommen. Auf der Grundlage von Section 67 (4) geben die Bewerber eine Erklärung ab.

Wird ein Verfahren zur Änderung der eingetragenen Unternehmensdaten des Antragstellers durchgeführt, so ist dem Teilnahmeantrag der beim Eintragungsgericht eingereichte Antrag auf Eintragung von Änderungen (einschließlich seiner Anlagen) zusammen mit der Empfangsbescheinigung des Eintragungsgerichts (nationale Eintragungsorganisation) und der Erklärung des Bewerbers, ob ein Verfahren zur Registrierung einer Änderung durchgeführt wird (in Form eines Erklärungsformulars ist auch eine negative Erklärung beizufügen) beizufügen.

Der Auftraggeber weist auf das Kbt hin. Abschnitte 64, 69 (11a) und 74 (1).

Fortsetzung von Punkt VI.3 aufgrund der Zeichenbegrenzung:

26 In Bereichen, die in dieser Bekanntmachung oder in der KD nicht geregelt sind, das Kbt. und seine Durchführungsverordnungen (insbesondere das Dekret Nr. 424/2017 über die Einzelheiten der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge) (XII. 19.) Regierungserlass) und die Bestimmungen des ungarischen Rechts gelten. Die Bekanntmachung wird auf der Grundlage der Richtlinie 2014/23/EU über die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlicht.

27 Im Zusammenhang mit diesem Punkt VI.3) enthält die KD zusätzliche Anforderungen an die Regeln für das Ausfüllen des Systems der Absendung von Bekanntmachungen (Zeichenbegrenzung).

28 Dieses Konzessionsvergabeverfahren ist an Bedingungen geknüpft [vgl. Kbt. Section 53 (5); Abschnitt 126 (5)] wird eingeleitet. Werden die Angebote des erfolgreichen Bieters als unvereinbar mit dem Finanzierungsrahmen (EUROSTAT-Modell/Mautsystem) (auf der Grundlage eines künftigen Ratings, das sich seiner Kontrolle entzieht) oder mit einem Hedging-Modell (fehlende Deckung) betrachtet, so ist dies ein Umstand, der das Verfahren unwirksam machen kann.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Kbt. Gemäß Abschnitt 120 (2) c) muss der öffentliche Auftraggeber neben der Anwendung der EEE (einfache Erklärung gemäß Teil IV (Alpha)) vorsehen, dass die Bewerber in Bezug auf die Zulassungskriterien ihre Eignung im Teilnahmeantrag durch Vorlage der folgenden Erklärungen/Bescheinigungen im Teilnahmeantrag nachweisen müssen:

P1-P2)

Ein Bewerber (gemeinsamer Kandidat) fügt eine Kopie des Dekrets 321/2015 bei. Gemäß Section 19 (1) (b) des Regierungserlasses (X. 30.) Korm. Korm., die für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Übermittlung der Aufforderung zur Teilnahme an der TED-Datenbank geschlossen wurde (unter Beifügung der für die Beurteilung der Eignung erforderlichen Teile), sofern das Recht des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer ansässig ist, die Veröffentlichung der Abschlüsse vorschreibt.

Schreibt das Recht des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist, die Veröffentlichung des Berichts nicht vor oder ist es nicht möglich, anhand der Daten des veröffentlichten Berichts die Einhaltung der in den Zulassungskriterien festgelegten Anforderung zu überprüfen, so ist eine Erklärung zu der entsprechenden Mindestanforderung vorzulegen. Wenn der vom öffentlichen Auftraggeber verlangte Bericht auf der Website des Informationsdienstes des Unternehmens eingesehen werden kann und anhand der Daten des veröffentlichten Berichts überprüft werden kann, ob die in den Zulassungskriterien festgelegten Anforderungen erfüllt sind, überprüft der öffentliche Auftraggeber die Daten des Berichts, und es ist nicht erforderlich, den Bericht auf der Website der Informationsstelle des Unternehmens dem Antrag beizufügen; in diesem Fall gibt der Wirtschaftsteilnehmer in seinem Antrag an, wo das Dokument, mit dem die Konformität bescheinigt wird, abgerufen werden kann.

Die Umrechnungsregeln für verschiedene Währungen sind in der KD festgelegt.

Für die Eignungsanforderung P1-P2 gilt Section 19 (3) des Regierungserlasses; Rn. (7), Kbt. Section 65 (6) – (8) und (11).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

P1)

Ein Bewerber (gemeinsamer Kandidat) ist nicht förderfähig, wenn das Ergebnis nach Steuern mehr als ein Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor der Versendung der Aufforderung zur Teilnahme an die TED-Datenbank negativ war.

P2)

Der Bewerber (der gemeinsame Bewerber) ist ungeeignet, wenn sein Eigenkapital (konsolidiert im Falle einer Unternehmensgruppe), berechnet auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften, im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor der Übermittlung der Aufforderung zur Teilnahme an der TED-Datenbank 150 Mio. EUR (vorläufiger geschätzter Höchstwert des für die Einleitung des Projekts erforderlichen Kapitals) nicht übersteigt.

Verfügt der Bewerber während des vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Zeitraums nicht über Buchführungsunterlagen, weil er seinen Betrieb nach Beginn des Zeitraums aufgenommen hat, so ist er ungeeignet, wenn sein Umsatz ohne Mehrwertsteuer, der sich aus dem Auftragsgegenstand [Aufgaben des Ausbaus, der Instandsetzung, des Betriebs und der Instandhaltung des Hochgeschwindigkeitsstraßennetzes] ergibt, während der Betriebsdauer weniger als 400 000 000 EUR beträgt.

Das in den Punkten P1 bis P2 festgelegte Zulassungskriterium unter den gemeinsamen Bewerbern unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die in den Punkten P1 bis P2 festgelegte Anforderung analog nur auf einzelne Wirtschaftsteilnehmer angewandt werden kann, reicht aus, damit einer von ihnen (Kbt. Section 65 (6)).

Im Falle der in den Punkten P1 bis P2 festgelegten Mindestzulassungsvoraussetzungen kann die gemeinsame Erfüllung dahingehend ausgelegt werden, dass mindestens einer der gemeinsamen Bewerber die erforderlichen MindestEignungskriterien vollständig erfüllen muss, da die in den Punkten P1 bis P2 festgelegten Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit persönlich ausgelegt werden können.

Wegen der Zeichenbarriere Fortsetzung von M/5:

Aufgrund der Zeichenbegrenzung legt der öffentliche Auftraggeber die für die Förderfähigkeitskriterien M1 bis M5 relevanten Definitionen in den Auftragsunterlagen für die Teilnahmestufe fest.

Kbt. Gemäß Abschnitt 65 (6) können gemeinsame Bewerber die geforderten technischen und beruflichen Befähigungsanforderungen gemeinsam erfüllen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Kbt. Gemäß Abschnitt 120 (2) c) muss der öffentliche Auftraggeber neben der Anwendung der EEE (einfache Erklärung gemäß Teil IV (Alpha)) vorsehen, dass die Bewerber in Bezug auf die Zulassungskriterien ihre Eignung im Teilnahmeantrag durch Vorlage der folgenden Erklärungen/Bescheinigungen im Teilnahmeantrag nachweisen müssen:

M1 BIS M3)

GEMÄSS DEKRET NR. 321/2015 VOM APRIL (X. 30.) KR. Abschnitt 3b Abschnitt 21 (3) a) (und 3a) b) oder b) enthält die Referenzen, die sich aus der Ausführung der Aufgaben im Rahmen des wichtigsten öffentlichen Vergabeverfahrens ergeben, das in 10 Jahren (120 Monaten) begonnen und in Übereinstimmung mit dem Vertrag innerhalb von 6 Jahren (72 Monaten) ab dem Tag, an dem die Aufforderung zur Teilnahme an die TED-Datenbank übermittelt wurde, durchgeführt wurde. (X. 30.) KR. Die Abschnitte 21/A und 22 (1) werden durch eine Referenzerklärung oder eine Referenzbescheinigung mit folgendem Inhalt bescheinigt:

Name und Anschrift (Sitz/Wohnsitz) des Vertragspartners,

Name und Kontaktdaten der Kontaktperson der anderen Vertragspartei (Anschrift/Telefonnummer/E-Mail/Fax),

Gegenstand und Umfang der ausgeübten Tätigkeit (mit solchen Einzelheiten, dass eindeutig festgestellt werden kann, dass alle in den Förderkriterien festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind),

— den Anteil der Entgegennahme der Gegenleistung (falls zutreffend),

— Ausführungszeitpunkt (unter Angabe der Anfangs- und Enddaten, die mit der Genauigkeit des Tages, Monats, Jahres festgelegt wurden),

— eine Erklärung darüber, ob die Ausführung im Einklang mit den Anforderungen und dem Vertrag erfolgt ist.

M4)

GEMÄSS DEKRET NR. 321/2015 VOM APRIL (X. 30.) KR. Abschnitt 2a Abschnitt 21 (2) a) (und b) enthält die Referenzen, die sich aus der Ausführung der Aufgaben im Rahmen des wichtigsten öffentlichen Vergabeverfahrens ergeben, das in 11 Jahren (132 Monaten) begonnen und in 8 Jahren (96 Monaten) ab dem Datum der Rücksendung der Aufforderung zur Teilnahme an der TED-Datenbank durchgeführt wurde (erfolgreiche technische Übergabe durch Übernahme abgeschlossen). (X. 30.) KR. Die Abschnitte 21/A und 22 (3) werden durch eine Referenzbescheinigung mit folgendem Inhalt bescheinigt:

Name und Anschrift (Sitz/Wohnsitz) des Vertragspartners,

Name und Kontaktdaten der Kontaktperson der anderen Vertragspartei (Anschrift/Telefonnummer/E-Mail/Fax),

Gegenstand und Umfang der durchgeführten Tätigkeit/Arbeiten (so detailliert, dass eindeutig festgestellt werden kann, dass alle in den Förderkriterien festgelegten Anforderungen erfüllt sind),

— den Anteil der Entgegennahme der Gegenleistung (falls zutreffend),

— Ausführungszeitpunkt (unter Angabe der Anfangs- und Enddaten, die mit der Genauigkeit des Tages, Monats, Jahres festgelegt wurden),

— eine Erklärung darüber, ob die Ausführung im Einklang mit den Anforderungen und dem Vertrag erfolgt ist.

Kann die Referenzbescheinigung aufgrund der Unteilbarkeit der Leistungen nicht durch Trennung der von jedem Bewerber ausgeführten Arbeiten ausgestellt werden, so erkennt die AO die Referenzbescheinigung für die von einem der an der Leistung teilnehmenden Bewerber beschriebenen Leistungen im Verhältnis zu dem Anteil an, in dem der Bewerber, der die Bescheinigung vorgelegt hat, die Gegenleistung aufgrund seiner Leistungen erhalten hat.

Die Referenzarbeit ist in der Erklärung oder Bescheinigung mindestens so detailliert zu beschreiben, dass jedes der Förderkriterien daraus abgeleitet werden kann. Falls eine Erklärung zu den vorgelegten Referenzen eingereicht wird, geben Sie bitte genau an, welche Referenz eingereicht wurde, um die Mindestanforderungen für die Zuschussfähigkeit zu erfüllen.

Erfüllt der Bewerber die Referenz als gemeinsamer Bieter (Konsortium), so muss aus der Referenzbescheinigung/Erklärung hervorgehen, welche Teile der Referenz vom Bewerber erfüllt wurden. Aus den beigefügten Bescheinigungen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass die erforderlichen Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.

M5)

GEMÄSS DEKRET NR. 321/2015 VOM APRIL Auf der Grundlage von Section 21 (3) (b) des Regierungserlasses (X. 30.) Korm.: Namen, Qualifikationen und Ausbildung (vom Berufsangehörigen mit einem vom Berufsangehörigen unterzeichneten Lebenslauf und Kopien einer Qualifikation oder eines Qualifikationspapiers) der Berufsangehörigen, die er in die Leistungserbringung aufnehmen will.

Im Lebenslauf sind die Qualifikationen und die Berufserfahrung des Berufsangehörigen unter Angabe von Daten (Jahr/Monat) aufzuführen. Der Fachmann erklärt, dass er, falls der Bieter den Zuschlag erhält, persönlich an der Ausführung des Auftrags beteiligt ist.

Ist bereits ein Anspruch erworben worden, so wird der Nachweis akzeptiert, dass ein Dokument vorgelegt wird, das die Vorlage belegt, oder wenn es direkt durch die Eingabe einer kostenlosen elektronischen Datenbank für die AK, durch Angabe einer eindeutigen Klassenkennnummer, des genauen Datums oder Codes für den Erwerb des Anspruchs zugänglich ist.

In Bezug auf die erforderlichen Qualifikations- und Zulassungsvoraussetzungen ist stets der Begriff „oder gleichwertig“ zu verstehen; es ist Aufgabe und Verantwortung von AT, die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Es ist Aufgabe und Verantwortung von AT, die Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen nachzuweisen.

Hat der Experte gleichzeitig an mehr als einem themenbezogenen Projekt teilgenommen, so darf die Zahl der Monate der Berufserfahrung, die er in jedem Projekt erworben hat, nicht addiert werden, d. h. höchstens 12 Monate pro Jahr, unabhängig davon, ob der Fachmann gleichzeitig an mehreren Projekten gearbeitet hat.

Wie bereits erwähnt, berücksichtigt der öffentliche Auftraggeber nur einmal die parallele Berufserfahrung (unter der Voraussetzung, dass sich die Sondererfahrungszeit mit der allgemeinen Berufserfahrung überschneiden kann (vgl. „zur Erlangung des Anspruchs erforderlich“).

In Bezug auf die Anforderungen M/5.1-5.5 sind alle Elemente der vom öffentlichen Auftraggeber vorgeschriebenen Definition, mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Elemente, in der Bescheinigung zu beschreiben, die entsprechend dem Eignungserfordernis als Ausdruck beizufügen ist.

Im Falle einer Fachkraft akzeptiert der öffentliche Auftraggeber in diesem Zusammenhang, wenn nicht alle Varianten beschrieben werden, sie beziehen sich jedoch darauf, dass die in der Aufforderung zur Teilnahme angegebene Tätigkeit/Funktion/Aufgabe/Arbeitsinhalte mit der Definition in der Aufforderung zur Teilnahme oder in der Auftragsbekanntmachung identisch ist.

Der öffentliche Auftraggeber gibt an, dass der Auftrag an die Bedingung geknüpft ist, dass die Fachkreise M/5.1-5.5 Zugang zu den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 266/2013 haben. Sie werden gemäß dem Regierungserlass (VII.11.) und gemäß der Liste der MMK in das nachstehende Verzeichnis der gültigen Ansprüche (oder gleichwertig) aufgenommen.

Kbt. SECTION 65 (6) – (7); Absätze (9), (11) und FR. Die § § 21 (2a) b), 3a) b) und 3b), 22 (5) und 24 (1) finden ebenfalls Anwendung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

M/1.

Ein Kandidat ist unfähig, wenn er nicht über folgende Voraussetzungen verfügt: Abschnitt 22 (1) mit ausgefüllter Referenz, die im Einklang mit dem Vertrag ausgeführt wurde:

M/1.1, Erstellung eines Gesamtgenehmigungsplans (Straßenbau, Artefakte, Verkehrstechnik, Wasserbau, Umweltschutz, Lärmschutzschilde, Schutzzäune, Pflanzungen, Versorgungsanlagen, Geotechnik, Flächennutzungsrahmen und Hochbau) für eine Schnellstraße mit einer Gesamtlänge von mindestens 160 km (Straßenbau, Artefakte, Verkehrstechnik, Wassertechnik, Lärmschutz, Schutzzäune, Anlagenbau, öffentliche Versorgungseinrichtungen, Geotechnik, Landaufnahmetechnik, Verkehrstechnik, Gewässerschutz, Schutzzäune, Pflanzzämpfung, öffentliche Versorgungsleistungen, Geotechnik, Geotechnik, Landnutzung, Baukonzession, Ausführung im Bauwesen, Baumaßnahmen, öffentliche Versorgungsbetriebe, Geotechnik, Flächennutzen),

Eine Referenz kann aus mehr als einem Auftrag vorgenommen werden, sofern sie alle erwarteten Bedingungen erfüllen.

M/2.

Ein Bewerber ist ungeeignet, wenn er nicht gemäß den Bestimmungen des folgenden Abschnitts über den folgenden Abschnitt der Auftragsbekanntmachung verfügt, die in den letzten 6 Jahren (72 Monate) ab dem Tag der Absendung des Aufrufs an die TED-Datenbank abgeschlossen wurde, aber innerhalb von 10 Jahren (120 Monaten) oder weniger begonnen hat. Abschnitt 22 (1) zertifiziert, vervollständigt und vertragsgemäß ausgeführt (erfolgreiche technische Leistung bei Erhalt abgeschlossen):

M/2.1. Ausführung technischer Aufgaben für den Bau einer Schnellstraße mit einer physischen Trennung von 2x2 Fahrstreifen mit einer Gesamtlänge von mindestens 120 km.

Eine Referenz kann aus mehr als einem Auftrag vorgenommen werden, sofern sie alle erwarteten Bedingungen erfüllen.

M/3.

Ein Kandidat ist unfähig, wenn er nicht über folgende Voraussetzungen verfügt: Abschnitt 22 (1) mit ausgefüllter Referenz, die im Einklang mit dem Vertrag ausgeführt wurde:

M/3.1 Referenz für den komplexen Betrieb (mindestens 300 km) oder die technische Instandhaltung (mindestens 300 km) einer Nationalstraße.

Komplexe Vorgänge: Reinigung, umweltfreundliche Oberflächenpflege, straßenseitige Kontrolle, zugehörige Einrichtungen und Zubehör für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten;

Technische Wartung: Ausführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Erneuerung der Straßenoberflächen und/oder der Oberflächenverstärkung.

Die öffentlichen Auftraggeber akzeptieren nur Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Austausch oder der Erneuerung von Straßenoberflächen oder Straßenverstärkungen über die gesamte Breite der Straße (Gleisstrecke) bei zwei oder mehr Fahrspuren (Hauptverkehrsstraßen, Seitenstraßen und Stadt- und Randstraßen) ausgeführt werden.

Die Referenz M/3 kann auf der Grundlage mehrerer Verträge gerechtfertigt werden.

M/4.

Ein Kandidat ist unfähig, wenn er nicht über folgende Voraussetzungen verfügt: Abschnitt 22 (3) zertifiziert, vervollständigt und vertragsgemäß ausgeführt (erfolgreiche technische Leistung bei Erhalt abgeschlossen):

M/4.1 insgesamt, mit einer Referenz für den Bau einer Schnellstraße von mindestens 100 km und mindestens 2 x 2 Fahrspuren. Sie kann auch auf der Grundlage von maximal 10 Projekten mit einer Länge von 100 km gerechtfertigt werden.

M/4.2 insgesamt, mit einem Hinweis auf den Bau von mindestens 50 Bauwerken (Brücke und/oder Übergang und/oder Untergrund), die an mindestens 2x2 SpurSchnellstraßen angeschlossen sind. Der Bau von 50 Bauwerken (Brücken und/oder Überführungen und/oder Unterführungen) kann im Rahmen mehrerer Projekte überprüft werden.

M/4.3 mit einem Hinweis auf den Bau einer Brücke über einen Wasserlauf von mindestens 1 db, mit einer freien Öffnung von mindestens 90 m, mit Stahlkonstruktion oder Hindernis.

M/4.4 flexible Gleiskonstruktion (Mindeststückdicke 30 cm)/Gleiselement (siehe Norm: e-UT 06.03.13 bis 7.1.2) auf einer Fläche von mindestens 150 000 m².

Die Referenz M/4.4 kann auf der Grundlage von mehr als einem Vertrag überprüft werden.

M/4.1. Eine Überschneidung der Referenzen M/4.4 ist zulässig, sofern sie die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

M/5.

Bewerber/innen sind unfähig, wenn sie nicht mindestens über folgende Fachkräfte verfügen:

M/5.1. Mindestens 1 Projektträger, die ihnen zur Verfügung stehen

a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom (VII. 11.) die für den Erwerb der „KÉ-K“ (oder einer gleichwertigen) Entwurfserlaubnis nach dem Regierungserlass erforderliche (oder gleichwertige) Berufserfahrung oder eine „KÉ-K“ (oder gleichwertige) Designerberechtigung und

b) mindestens 36 Monate Berufserfahrung der Projektleiter mit der Konzeption einer Schnellstraße.

M/5.2. Mindestens 1 große Straßenplaner, die ihnen zur Verfügung stehen

a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom (VII. 11.) die für den Erwerb der „KÉ-K“ (oder einer gleichwertigen) Entwurfserlaubnis nach dem Regierungserlass erforderliche (oder gleichwertige) Berufserfahrung oder eine „KÉ-K“ (oder gleichwertige) Designerberechtigung und

b) mindestens 36 Monate Erfahrung eines leitenden Designers mit der Konzeption von Transportstrukturen.

M/5.3. ist Designer von mindestens 1 Hauptartefakten, die:

a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom (VII. 11.) die beruflichen Qualifikationen und die Berufserfahrung, die erforderlich sind, um einen „T“ (oder einen gleichwertigen) Designeranspruch nach dem Regierungserlass oder einen „T“ (oder einen gleichwertigen) Designeranspruch zu erwerben, und

b) Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten mit der Erstellung eines Genehmigungsplans und/oder eines Bauplans für eine Schnellstraße.

M/5.4. mindestens 1 Projektleiter mit einer Person

a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom „MV-KÉ“ (oder gleichwertig) mit den beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung, die erforderlich sind, um die „MV-KÉ“ (oder eine gleichwertige) in verantwortlichem technischem Management gemäß Regierungserlass (VII.11) oder mit der Genehmigung für die verantwortliche technische Leitung „MV – KÉ“ (oder Gleichwertiges) zu erwerben, und

b) die Berufserfahrung, die in der Funktion des Projektleiters/stellvertretenden Projektleiters in einem Projektmanager/p.v. bei einem Auftragnehmer für eine Schnellstraße von mindestens 60 Monaten erworben wurde, und

C) hat sich an einer Gesamtinvestition von 50 km auf Autobahnen beteiligt.

M/5.5. mindestens 1 Projektleiter mit einer Person

a) gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 266/2013 vom „MV-KÉ“ (oder gleichwertig) mit den beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung, die erforderlich sind, um die „MV-KÉ“ (oder eine gleichwertige) in verantwortlichem technischem Management gemäß Regierungserlass (VII.11) oder mit der Genehmigung für die verantwortliche technische Leitung „MV – KÉ“ (oder Gleichwertiges) zu erwerben, und

b) Berufserfahrung in der Funktion des Projektleiters/Stellvertreters bei einem Auftragnehmer für den Bau von Brücken für einen Zeitraum von mindestens 60 Monaten und

An einer Investition auf einer Straßenbrücke mit einer freien Öffnung von mindestens 90 m beteiligt war.

Für die oben genannten Positionen sind Überschneidungen zwischen Berufsangehörigen zulässig.

Fortsetzung aufgrund der Zeichenbegrenzung in Nummer III.1.2.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Gemäß Abschnitt 20 des Konzessionsgesetzes gründet der Konzessionsnehmer innerhalb von neunzig Tagen nach Unterzeichnung des Konzessionsvertrags eine Aktiengesellschaft mit eigener Beteiligung in Ungarn (im Folgenden „Konzessionsgesellschaft“) zur Ausübung konzessionspflichtiger Tätigkeiten. Ist der Gewinner des Konzessionsvergabeverfahrens ein Konsortium, müssen die Gewinner des gemeinsamen Angebots die Konzessionsgesellschaft gründen. Nähere Einzelheiten sind Abschnitt KD der Ausschreibung zu entnehmen.

Fortsetzung von Abschnitt II.2.14 aufgrund der Zeichenbegrenzung:

In der zweiten Phase des Vergabeverfahrens verhandelt der öffentliche Auftraggeber mit den Wirtschaftsteilnehmern, die auf der Grundlage der ersten Angebote zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden, über die Vertragsbedingungen und den technischen und fachlichen Inhalt (einschließlich des Umfangs der dem Konzessionsnehmer eingeräumten Rechte!). Der öffentliche Auftraggeber weist die Bieter darauf hin, dass er nicht beabsichtigt, im Rahmen der Nebenpflichten des öffentlichen Auftraggebers über den Gegenstand der Vertragsstrafen zu verhandeln.

Die Einzelheiten und der Zeitplan für die Verhandlungen werden während der Ausschreibungsphase vor Beginn der Verhandlungen festgelegt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, erforderlichenfalls getrennte Verhandlungen mit den Bietern zu führen.

III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 05/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Ungarisch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Art des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

1 Die Ausschreibungsunterlagen (im Folgenden „KD“), die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen erstellt werden, müssen in elektronischer Form uneingeschränkt und vollständig, direkt und kostenlos unter der unter Punkt I.3 der Aufforderung angegebenen Adresse verfügbar sein. Die Registrierung im EKR-System ist Voraussetzung für die Beantragung eines materiell-rechtlichen Verfahrens.

2 Ort der Öffnung der Teilnahmeanträge: EQR: https://ekr.gov.hu/portal/kezdolap Informationen über die Rechteinhaber und das Abbruchverfahren: Im Zuge der Auflösung des öffentlichen Auftraggebers, der Kbt. Abschnitt 68 und Verordnung (EG) Nr. 424/2017 (XII. 19.) gilt Section 15 (2) – (3) des Regierungserlasses Nr.

3 Die Bewerber dürfen während der Teilnahmephase kein Angebot abgeben. Das Angebot führt zur Nichtigkeit des Teilnahmeantrags.

4 Auftraggeber Section 75 (2) e) findet keine Anwendung; Kbt. Wenn ein Bewerber in der Teilnahmephase eine gültige Bewerbung einreicht, kann Section 126 (5) beschließen, das Vergabeverfahren für unwirksam zu erklären.

Zur Information: für den Abschnitt „Angebot“ (Punkte 5 bis 13):

5 Der öffentliche Auftraggeber macht die Abgabe einer Bietungsgarantie in der Angebotsphase von der Abgabe einer Bietungsgarantie abhängig. Der Betrag der Bietungsgarantie beläuft sich auf: 800 000 000 HUF, die während der Angebotsphase gemäß der KD erfüllt werden können.

6 Der öffentliche Auftraggeber nimmt keine Ortsbesichtigung vor.

7. siehe auch RF III.2.2).

8 Der Bieter legt das entsprechende technische und professionelle Angebot für den technischen Inhalt/die Methodik/den Investitionsplan/den Fahrplan für die Konzession gemäß den Spezifikationen des Abschnitts der Ausschreibung vor. Der Bieter muss ferner im Rahmen seines technischen Angebots erklären und nachweisen, dass sein Angebot den verbindlichen rechtlichen Anforderungen und sonstigen Anforderungen entspricht, die von der Europäischen Union und Ungarn für diese Vertragsgegenstände gelten.

9 Der Bieter muss in seinem Angebot nachweisen, dass er für eine Finanzierung des Investitionsplans in Betracht kommt. Ferner muss er nachweisen/belegen, dass ein Finanzinstrument im Wert von mindestens 1 000 000 000 EUR in Form der in KD festgelegten Ausschreibungsphase vorhanden ist.

10 Der öffentliche Auftraggeber prüft in der Angebotsphase anhand aller Umstände des Einzelfalls, ob ein bestimmtes Angebot/Angebot als ungewöhnlich niedrig oder unrealistisch angesehen werden kann und ob es erforderlich ist, vom Bieter eine Begründung zu verlangen.

11 Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Angebotsphase (in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder aufgrund von Verhandlungen in der endgültigen Aufforderung zur Angebotsabgabe) einen Betrag anzugeben, ab dem das Angebot für ungültig erklärt wird.

12 Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter verpflichten sich, ein Angebot für die Dauer von 60 Tagen für das endgültige Angebot verbindlich zu machen. Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht, die Bieter aufzufordern, die Verpflichtung auszuweiten. Der Auftragnehmer und gegebenenfalls der zweite Gewinner bleiben bis zum Vertragsabschluss gebunden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, im Falle des Unterbleibens des Vertragsabschlusses mit dem erfolgreichen Bieter einen Vertrag mit der zweiten Rangfolge zu schließen, falls eine solche Bestimmung in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist.

13 Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass der/die betreffende (n) Wirtschaftsteilnehmer (n) und andere Teilnehmer (einschließlich der Berufsangehörigen) verpflichtet sind, im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags alle Genehmigungen, Registrierungen und Ansprüche zu besitzen, die erforderlich sind, um in Ungarn zu arbeiten; Die Wirtschaftsteilnehmer werden daran erinnert, dass der öffentliche Auftraggeber im Zuge der Durchführung des Konzessionsvertrags erwartet, dass die Aufgaben in ungarischer Sprache in Bezug auf das regulatorische/lizenzierende/genehmigende/berufliche/operative Umfeld erfüllt werden. Die entsprechenden detaillierten Bestimmungen werden im Konzessionsvertrag festgelegt.

Fortsetzung: VI.4 und III.1.1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Közbeszerzési Hatóság Közbeszerzési Döntőbizottság
Postanschrift: Riadó u. 5.
Ort: Budapest
Postleitzahl: 1026
Land: Ungarn
E-Mail: dontobizottsag@kt.hu
Telefon: +36 18828592
Fax: +36 18828593
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zwischengeschaltete Stelle LF ABSCHNITT 148. Fortsetzung von Punkt VI.3 aufgrund der Zeichenbegrenzung:

14 Nach Einleitung des Verfahrens können die Informationen nur gleichzeitig, mit demselben Inhalt und in schriftlicher Form an Wirtschaftsteilnehmer weitergegeben werden, die ihr Interesse an dem Verfahren in der in dieser Bekanntmachung festgelegten Form bekundet haben.

15 Klarstellungsfragen: Wirtschaftsteilnehmer, die gemäß Punkt VI.3.1 dieser Aufforderung beim Wirtschaftsteilnehmer registriert sind, können bis zum Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist beim öffentlichen Auftraggeber Klärungsfragen stellen. Der Auftraggeber antwortet innerhalb von sechs Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Regeln für die Klärung von Fragen und die Beantwortung werden in der KD festgelegt.

16 Mängelbehebung und Klärungsersuchen: der öffentliche Auftraggeber gibt allen Bewerbern die Möglichkeit, Mängel unter den gleichen Bedingungen zu beheben, und kann vom Bewerber Klarstellungen verlangen, um den Inhalt der mehrdeutigen Erklärung, Erklärung oder Bescheinigung in dem Teilnahmeantrag zu klären. Auftraggeber Artikel 71 sieht die Behebung von Mängeln vor und wendet die in Abschnitt 71 (6) genannte Beschränkung nicht an.

17 Im Rahmen eines Vergabeverfahrens erfolgt die vollständige Kommunikation ausschließlich schriftlich an die vom öffentlichen Auftraggeber in dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstellen oder Kontaktstellen, mit Ausnahme der Verhandlungen, die während der Ausschreibungsphase stattfinden. Weitere Vorschriften für die Kommunikation werden in der KD festgelegt.

18 Wirtschaftsteilnehmer, die in der Teilnahmephase vorgestellt werden und an der Eignungsbescheinigung beteiligt sind, werden an der Leistung beteiligt. Der Austausch solcher Organisationen ist nur nach Maßgabe der KD und des zu schließenden Vertrags möglich.

19 Verfahrenssprache ist Ungarisch. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert auch die Übersetzung von Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Ungarisch eingereicht wurden, durch den Bewerber. Die Teilnahmeanträge sind vollständig in ungarischer Sprache einzureichen. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden in der KD festgelegt.

20 Die formalen Anforderungen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, einschließlich der Art und Weise der Beifügung von Geschäftsgeheimnissen, werden in der KD festgelegt. Der öffentliche Auftraggeber legt die formalen Anforderungen für die Einreichung der Angebote in der Aufforderung zur Angebotsabgabe fest.

21 Der Teilnahmeantrag enthält das Kbt. Abschnitt 123 (4) (ebenfalls negativ) sowie alle in der Aufforderung und in der KD genannten Unterlagen (Formular, Erklärung/Bescheinigung sind elektronisch beizufügen). Bei der Einreichung des Antrags/des anschließenden Angebots weist der öffentliche Auftraggeber ausdrücklich auf das Kbt hin. Projekt 41/A

22 Der öffentliche Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge oder endgültigen Angebote innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen, die erforderlichenfalls verlängert werden kann. Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Fertigstellung: 31. Dezember 2021

23 Der öffentliche Auftraggeber legte die Zulassungskriterien und -bescheinigungen der Bewerber strenger fest als die offizielle Liste qualifizierter Bieter.

24 Zuständiger akkreditierter Berater für die Vergabe öffentlicher Aufträge: Dr. Sándor Szterényi (00159)

25 Daher wäre eine systematische Koordinierung der Teilaufgaben erforderlich, die in Lose aufgeteilt würde, und gegebenenfalls durch mehr als einen Auftrag würde die eigentliche Funktion der Dienstleistung verloren gehen, was zu einem erheblichen Zeitverlust führen würde und auch zu einer Erhöhung des Angebotspreises führen würde. Aufgrund der Art, des Umfangs und der Komplexität der auszuführenden Aufgaben sowie ihrer organischen Verbindungen untereinander ist eine Aufteilung in Lose nicht möglich, da sie für eine Finanzierung zu Vorzugsbedingungen in Betracht kommen. Aufgrund der oben beschriebenen Umstände gewährleistet oder dient die Aufteilung in Lose in keiner Weise der Kbt. Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine effiziente und verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel gemäß Abschnitt 2 (4).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Közbeszerzési Hatóság Közbeszerzési Döntőbizottság
Postanschrift: Riadó u. 5.
Ort: Budapest
Postleitzahl: 1026
Land: Ungarn
E-Mail: dontobizottsag@kt.hu
Telefon: +36 18828592
Fax: +36 18828593
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2021