Q1 gemäss Nachweis J1
J1 Eine Projektreferenz aus den letzten 15 Jahren mit einer Komplexität, einer Aufgabenstellung und einem technischen Niveau, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, und zwar für jeden der folgenden Bereichen:
J1.1 Bauwesen, Strukturen, Tunnel, Spezialarbeiten
J1.2 Schienenweg (Feste Fahrbahn)
J1.3 Fahrleitung (herkömmliche Oberleitung in Bahnhofsbereichen)
J1.4 Fahrleitung (Stromschiene im Tunnel)
J1.5 Bahnstromversorgung (Schaltanlagen, Zugsteuerung und Zugsicherung, Erdungs- und Tunnelerdungskonzepte)
J1.6 Mittel- und Niederspannungsstromversorgung und Kabelnetze
J1.7 Lüftung und Entrauchung
J1.8 Bahnhofsgestaltung (Beschilderung und Markierung der Bahnsteige, Kundeninformationssystem, alle Bereiche des HVSE, Rohbau- und Ausbauplanung für Zugangsstrukturen (ohne den Gebäudeteil))
J1.9 Architektonische Integration sichtbarer Bauwerke unter Berücksichtigung des städtischen und landschaftlichen Umfelds.
Mehrere Sektoren können im Rahmen desselben Projekts begründet werden.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder weitgehend durchgeführt worden sein.
Wenn die erforderliche Referenz von einem Subunternehmer stammt, muss der Anbieter eine Bescheinigung des Subunternehmers beifügen, aus der hervorgeht, dass dieser die Leistungen im Falle eines Zuschlags erbringen wird.
Q2 gemäss Nachweis J2
J2 Kopie des Zertifikats des Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001 oder Beschreibung des eigenen, nicht zertifizierten Qualitätssicherungssystems. (Bei Anbietergemeinschaften muss der Nachweis nur vom federführenden Unternehmen erbracht werden)
Q3 nach Nachweis J3
J3 Zwei Projektreferenzen aus den letzten 10 Jahren, die die Kenntnisse des schweizerischen gesetzlichen und normativen Umfelds belegen, die für die Planung und Durchführung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes für die Phase 33 erforderlich sind.