Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223294
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen,
— Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden,
— Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Sachkundenachweis DGUV Regel 101-004 (früher BGR 128),
— Sachkundenachweis gemäß TRGS 524 und 521.