Need for modification brought about by circumstances which a diligent contracting authority/entity could not foresee (Art. 43(1)(c) of Directive 2014/23/EU, Art. 72(1)(c) of Directive 2014/24/EU, Art. 89(1)(c) of Directive 2014/25/EU)
Description of the circumstances which rendered the modification necessary and explanation of the unforeseen nature of these circumstances:
- Pos 3-6, Abbrucharbeiten, sind für die Fortführung der Arbeiten erforderlich, zur Ausführung aber nicht vertraglich gebunden - Nachbeauftragung
- Pos 7-8, erforderlich für die sichere temporäre Begehung der Dachfläche
- Pos 10, Vorgabe Restaurator nach Instandsetzung der Decke, Ergänzung der fehlenden Bolzen in der Deckenlage
- Pos 11, erbringen von Vorarbeiten für den Statiker auf Anforderung AG
- Pos 12, erforderlicher Umbau der Rüstung in Abstimmung AG und Gerüstbaufirma; Änderung der Konsolen, damit Traufe sicher begehbar
- Pos 13, Zuarbeit für Restaurator auf Anforderung AG zur Festlegung Leistungen für die Instandsetzung der Mauerkrone
- Pos 14, Anforderung des Statikers, da aufgrund von Brandschutzanforderungen keine Stahlbauteile sichtbar sein dürfen
- Pos 15, erbringen auf Anforderung der Denkmalpflege und des LDA zur Sicherung wiederverwendbare Biberziegel
- Pos 16, auf Forderung LDA sind die Friessteine der Mauerkrone zusätzlich zu schützen
- Pos 17-18, Forderung AG aufgrund konstruktiver und sicherheitstechnischer Anforderungen im provisorischen Kassenhäuschen
- Pos 19+20, besondere Leistungen, welche aufgrund der Witterung und der erheblichen Schneemengen zur Sicherung der Baustelle und Zuwegungen der Dachflächen erforderlich waren
- Pos 21, Änderung der statischen Ausführung, die alten Deckenabhängungen waren zwischen Kehl- und Deckenbalken montiert, die neuen werden zwischen First und Deckenbalken montiert
- Pos 22, die Ausführungsstatik sieht die Verlegung der Deckenbalken auf Mauerlatten vor, d.h. die vorhandene Konstruktion der gemauerten Auflager ist abzubrechen
- Pos 23+24, für die Voruntersuchung der Dachkonstruktion der Seitenschiffe durch den Holzschutzgutachter, ist die Herstellung und der Verschluss einer Öffnung in der Decke der Seitenschiffe erforderlich
- Pos 25, die Decke Hauptschiff ist nach Fertigstellung der Instandsetzung der Dachkonstruktion analog dem Querschiff von oben mit einem Vlies abzudecken. Diese Leistungen sind bisher nicht Auftragsbestandteil.