Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code:
DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Burkhardt, Theresa
E-Mail:
theresa.burkhardt@deutschebahn.comTelefon: +49 3514612728
Fax: +49 3514613079
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauüberwachung einschl. Technisch Berechtigter Blinklichtprogramm & Zusammenhangsmaßnahmen 2018ff Bernburg (Str. 6420 Köthen – Aschersleben)
Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI31480
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bauüberwachungsleistungen
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauvertragliche/fachtechnische Leistungen bei Verkehrsanlagen, eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, bauaufsichtliche Leistungen nach VVBAU bzw. VVBAU-STE, Leistungen nach Baustellenverordnung, Abfallmanagement, Baubetriebsplanung, Bauüberwachung Landschaftsbau, umweltfachliche Leistungen, vermessungstechnische Leistungen,
Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau BÜV OB/KIB
Leit- und Sicherungstechnik BÜB LST
Elektrotechnik BÜB E
Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung
Schienentechnik-Überwachung
SiGeKo
Voraussetzung / Qualifikation: abgeschl. Ausbildung an einer TU, TH oder FH oder gleichwertig und mind. 2 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ beabsichtigt den jeweiligen BÜ kreuzenden Mischwasserkanal und die Stadtwerke Bernburg Ihre Gashochdruckleitung zu erneuern.
Die Medienträger haben für Ihre Baumaßnahmen bereits eine Bauüberwachung gebunden, wünschen jedoch insbesondere bzgl. der Überwachung der bahnseitig spezifischen Belange eine OBL zu installieren. Die Leistungen sind optional.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Bauüberwachung einschl. Technisch Berechtigter Blinklichtprogramm & Zusammenhangsmaßnahmen 2018ff Bernburg (Str. 6420 Köthen – Aschersleben)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:25/06/2018
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:27/07/2018