Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung vorzulegen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er eine Dienstleistung oder andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Besteht keine derartige Versicherung: Rechtsverbindliche Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
• Mindestanforderungen an den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Dienstleitungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 300.000 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €,
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung/ rechtsverbindliche Zusage der Versicherungsgesellschaft ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Angebotsfrist.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.