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Services - 34342-2022

21/01/2022    S15

Deutschland-Rastatt: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2022/S 015-034342

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt - Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Lyzeumstraße 23
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@landkreis-rastatt.de
Telefon: +49 7222/381-1131
Fax: +49 7222/381-1197
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-rastatt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E81555818
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E81555818
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Deponiesickerwasserkonzentrat der Deponie "Hintere Dollert" für den Landkreis Rastatt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entsorgung von Deponiesickerwasserkonzentrat.

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Hauptort der Ausführung:

Deponie "Hintere Dollert" in 76571 Gaggenau-Oberweier

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

– Bedarfsweises Absaugen/Abpumpen des Sickerwasserkonzentrates aus oberirdischen Tanks an der Deponie „Hintere Dollert“ auf Abruf;

– Transport des Sickerwasserkonzentrates mit Saug-Druck-Tankfahrzeugen zur vom Auftragnehmer zu stellenden Entsorgungsanlage;

– Fachgerechte Entsorgung des Sickerwasserkonzentrates (ca. 5.000 - 8.000 cbm im gesamten möglichen Vertragszeitraum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vgl. Ziffer II.2.11).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

– zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2023, wenn er nicht spätestens bis zum 15.12.2022 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;

– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;

– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2021 ggf. geschätzt);

– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.

– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von Deponiesickerwasser oder vergleichbaren flüssigen Abfällen;

– Beförderungserlaubnis gemäß § 54 KrWG;

– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Entsorgungsanlage (genehmigt für AVV-Nr. 19 07 02* oder 19 08 13*).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von mindestens 1.000 cbm Deponiesickerwasser oder vergleichbaren flüssigen Abfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).

– Beförderungserlaubnis gemäß § 54 KrWG;

– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Entsorgungsanlage (genehmigt für AVV-Nr. 19 07 02* oder 19 08 13*). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/02/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:

Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Vergabeplattform subreport („subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.

Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.

Die Bieter, die sich (freiwillig) auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:

Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2022