a) Es gelten die Anforderungen gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung. Die Kriterien, die für die Auswahl der zum Verhandlungsverfahren zuzulassenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften maßgeblich sind, ergeben sich aus Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung.
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen zu belegen. Es werden nur Referenzen zur Wertung zugelassen, die alle nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen:
- Die Leistungen zu den Referenzenprojekten wurden mit dem Abschluss der LPH 8 nach dem Stichtag 01.01.2015 fertiggestellt
- Eine Referenz umfasst mindestens einen Neubau, Erweiterung oder Kernsanierung eines Hochbauprojekts
Mit den eingereichten Referenzen müssen weiterhin folgende Mindestkriterien erfüllt werden:
- Mind. 1 Referenz umfasst eine Bruttogeschossfläche von 8.000 m²
- Mind. 1 Referenz umfasst 3 Nutzungseinheiten gem. Heft 17 AHO (Leistungen für Brandschutz)
Die einzelnen Auswahlkriterien sind mitsamt Wichtung der Wertungsmatrix Bewerberauswahl zu entnehmen.
Je Referenz ist das Referenzformblatt 3 im Teilnahmeantrag zu benutzen.
Eine optionale Detailbeschreibung der Referenz, die maximal zwei Blätter DIN A4 oder ein Blatt DIN A3 umfassen darf, kann als Anlage beigelegt werden.
Alle Kostenangaben sind Bruttoangaben.
zur Verfügung stehen.