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Services - 35368-2022

21/01/2022    S15

Deutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2022/S 015-035368

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 525 : SNS-App für iOS / Android‘ (kurz: SNS-App)

Referenznummer der Bekanntmachung: P 525
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und kurzfristige Bereitstellung einer Applikation, die allen neueren Mobilfunkgeräten/Smartphones der BV mit den Betriebssystemen iOS und Android den Zugang zum SNS-System des Bundes für die sichere Sprachkommunikation bis VS-NfD ermöglicht. Unter den beiden zu realisierenden Varianten der Applikation hat die iOS-Version Vorrang, da für diese Geräte bisher keine Zugangsmöglichkeit zum SNS-System besteht.

Das Projekt lässt sich in drei Ziele gliedern:

Ziel 1. Die Entwicklung eines Softwaremoduls zur funktionellen Nachbildung der für SNS notwendigen Aspekte der BSI Sicherheitskarte einschließlich eines Verfahrens zur Beschlüsselung dieses Moduls.

Analyse und Berücksichtigung der spezifischen Risiken dieser Vorgehensweise.

Anmerkung. Für diesen Abschnitt ist es Voraussetzung, dass die interne Programmierung der aktuellen BSI-Sicherheitskarte sowie die das dazugehörigen Provisionierungs- und Hintergrundsystems (KPMS) hinreichend bekannt sind.

Ziel 2. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem iOS/iPadOS Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.

Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1.000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.

Ziel 3. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem Android-Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.

Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1.000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.

Die Erreichung des ersten Ziels ist Voraussetzung für die Erreichung der weiteren Ziele (2. und 3.). Da es aber eine starke inhaltliche Verzahnung bzgl. der Konzeption der Abschnitte gibt, starten diese zeitgleich. Die Ziele 2. und 3. sollen auch die Definition der jeweiligen Konzepte zur Bereitstellung, Verteilung, Administration und Pflege der betreffenden Applikation mit abdecken.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 298 200.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Beim Auftragnehmer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

s. Punkt II 1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterien / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung umfasst die obligatorischen Leistungen, wobei optionale Leistungen in Höhe von 63.140,- € ohne USt. noch später beauftragt werden können.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 146-387609
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P 525
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 525 : SNS-App für iOS / Android (kurz: SNS-App)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Security GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 298 200.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2022