Sollten sich mehr als 5 Interessenten bewerben, bilden die Angaben der Bewerber zu ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Grundlage für die Auswahl der max. 5 Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages müssen Interessenten die entsprechenden Formulare verwenden:
— T01_C-ITS_PKI_Teilnahmeantrag,
— T02_C-ITS_PKI_Referenzbogen.
Es sind 3 oder mehr Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist das Formular T02_Referenzbogen zu verwenden.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: a) Die Referenzprojekte haben eine lauffähige PKI (nicht notwendigerweise auditiert) für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme in Anlehnung an die geltende Certificate Policy (CP) der Europäischen Kommission zum Gegenstand;
b) Die lauffähige PKI für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme wird oder wurde seit mindestens 6 Monaten aus dem Zeitraum seit Januar 2015 in einer stabilen Betriebsumgebung ausgeführt.
Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein.
Die berücksichtigungsfähigen Referenzprojekte werden jeweils nach dem folgendem Bewertungsschema bewertet:
1. Die im Referenzprojekt benannte PKI ist oder war seit mindestens 12 Monaten in einer stabilen Betriebsumgebung etabliert.(Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte),
2. Die im Referenzprojekt benannte PKI ist oder war seit mindestens 24 Monaten in einer stabilen Betriebsumgebung etabliert.(Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte),
3. Die im Referenzprojekt benannte PKI wurde für die mandantenfähige Anbindung von Stations [Mandanten= verschiedene Organisationseinheiten, die separat angebunden werden] genutzt. (Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte),
4. Im Referenzprojekt wurde eine Certificate Trust List (CTL) nach ETSI TS102 941 betrieben oder eingerichtet.(Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte).
Die Vergabestelle wählt die 3 bis 5 geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als 3 Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).