Prüfung Papiereigenschaft:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Dazu werden aus der laufenden Produktion vom Auftragnehmer 3 Muster an ein autorisiertes und unabhängiges Institut seiner Wahl (z. B. Fogra, PTS) zur Überprüfung gesendet. Der Prüfbericht wird der KBS zugeleitet, die Kosten übernimmt der Auftragnehmer. Aus dem Prüfbericht muss hervorgehen, dass es sich um Papier handelt das auch der KBS geliefert wird.
Überprüft werden in jedem Fall die folgenden Eigenschaften: CIE-Weiße, Spez. Volumen, Flächengewicht, Opazität.
Teststellung/Qualitätsprüfung:
Der Bieter gewährleistet der KBS, sofern diese es im Rahmen der Angebotsauswertung als notwendig erachtet, dass spätestens 10 Arbeitstage nach schriftlicher Aufforderung eine entsprechende Testpalette (mindestens 12 000 Bogen) zur Verfügung gestellt wird. Die Lieferung des Testmaterials erfolgt „frei Haus“ und ist im Umfang des Angebotes enthalten.
Im Rahmen der Qualitätsprüfung wird hierbei insbesondere die Druckfähigkeit des Papiers auf Digital- und Hochleistungsdrucksystemen getestet beziehungsweise beurteilt und entsprechend protokolliert. Das Protokoll wird im Falle einer Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages. Seitens des Bieters besteht hierbei die Möglichkeit, den Testlauf vor Ort zu begleiten.
Sollte das Testergebnis negativ ausfallen, führt dieser Umstand zum Ausschluss des Angebotes.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.