A.) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
B.) Bei Eignungsleihe ist die unterzeichnete „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ für das andere Unternehmen mit dem Angebot einzureichen.
C.) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) einzureichen. Die unter angeführte Referenzliste ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ einzureichen.
D.) Die Nachweise sind auf besondere Anforderung als Original vorzulegen.
E.) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
F.) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
G.) Im Falle einer Absage übermitteln Sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
H.) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Leistungsbeschreibung inkl. Anlage Bewertung,
2. Bewerbungsbedingungen,
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen,
4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
5. Informationsblatt DSGVO,
6. Hinweisblatt Umsatzsteuer 2020,
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDYWSW.