Was die Einhaltung der Eignungskriterien betrifft, so wurde die Kbt in die EEKD aufgenommen. Die in § 67 Abs. 1 bis 3 genannte Erklärung ist im Angebot einzureichen; Der öffentliche Auftraggeber verlangt keine detaillierten Angaben in Teil IV dieses Formulars, es genügt, Teil IV # (alpha) auszufüllen.
Bieter, die zur Vorlage von Bescheinigungen aufgefordert werden, müssen nachweisen, dass die Zulassungsbedingungen, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, erfüllt sind. Vorbehaltlich des § 69 Abs. 4 und 6:
M1)
Die folgenden Punkte: Gemäß § 21 Abs. 2 Buchst. a eine Beschreibung der Referenzarbeiten entsprechend dem Gegenstand des öffentlichen Vergabeverfahrens, die während eines Zeitraums von acht Jahren ab dem Tag der Absendung der Ausschreibung (im Folgenden „AF“) durchgeführt wurden, die in der Verordnung festgelegt ist. § 22 Abs. 3 ist mindestens mit folgendem Inhalt zu zertifizieren:
— Gegenstand von Werken,
— Umfang der Arbeiten,
Anteil des Empfangs der Gegenleistung,
Lieferzeitpunkt (Anfangs- und Enddatum, Jahr/Monat/Tag),
den Erfüllungsort,
Datum der erfolgreichen technischen Übergabe,
die Identität der anderen Vertragspartei sowie den Namen und die Telefonnummer der Person, die Angaben zu ihr gemacht hat,
eine Erklärung darüber, ob die Leistungen im Einklang mit dem Lastenheft und dem Vertrag erbracht wurden.
Kann die Referenzbescheinigung wegen der Unteilbarkeit der Ausführung nicht durch Trennung der von jedem Bieter ausgeführten Arbeiten ausgestellt werden, so erkennt der öffentliche Auftraggeber die Referenzbescheinigung für die beschriebenen Arbeiten eines an der Ausführung beteiligten Bieters an, und zwar proportional zu dem Umfang, in dem der Bieter, der die Bescheinigung vorlegt, die Gegenleistung aufgrund seiner Ausführung erhalten hat.
Die Referenzarbeiten gelten als innerhalb von acht Jahren nach Absendung des AF ausgeführt, wenn das Ausführungsdatum (erfolgreiche technische Übergabe/Eingang) in diesen Zeitraum fällt, aber innerhalb von höchstens 11 Jahren begonnen hat (Kr. § 21 Absatz 2a Buchstabe b).
Öffentlicher Auftraggeber unter dem Begriff „nationales Eisenbahnnetz“ (im Folgenden: OVP) versteht den Begriff des § 2(2.16) des Gesetzes CLXXXIII von 2005 über den Eisenbahnverkehr.
M2)
Die folgenden Punkte: Gemäß § 21 Abs. 2 Buchst. b sind die Namen der Berufsangehörigen, insbesondere diejenigen, die für die Qualitätskontrolle zuständig sind, die Beschreibung ihrer Qualifikationen und ihrer Berufserfahrung sowie die folgenden Unterlagen beizufügen:
# selbstunterzeichneter Lebenslauf und Verfügbarkeitserklärung
# Bescheinigung der Qualifikationen.
Der Lebenslauf muss Angaben enthalten, die für die Beurteilung der Erfahrung relevant sind (Investition, Aufgabe, Tätigkeitsbeschreibung, Anfangs- und Endzeit (Jahr und Monat), wer zum Zeitpunkt des Angebots im Beschäftigungsverhältnis oder in einem anderen Beschäftigungsverhältnis steht/wird).
Der öffentliche Auftraggeber prüft das Bestehen der Einarbeitungsfrist anhand des Lebenslaufs; parallele Zeiträume der Tätigkeit werden nur einmal berücksichtigt.
Wenn der empfohlene Berufsangehörige mit dem entsprechenden Anspruch im Register der Rechtsanwaltskammer eingetragen ist, in dem das Recht zur Ausübung des Berufs zum Zeitpunkt des Angebots bescheinigt wird und die Eintragungsnummer des Berufsangehörigen im Lebenslauf des Berufsangehörigen angegeben ist, wird die Bedingung des Vertragsabschlusses durch einen gültigen Anspruch bestätigt; in diesem Fall ist es nicht erforderlich, für den Abschluss des Vertrags eine Bescheinigung über Qualifikationen und Qualifikationen beizufügen (in diesem Fall ist auch der Lebenslauf mit Berufserfahrung erforderlich).
In Bezug auf die erforderlichen Qualifikations- und Zulassungsanforderungen ist stets der Begriff „oder gleichwertig“ zu verstehen; der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Es liegt in der Verantwortung und Verantwortung des Bieters, die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Arbeiten nachzuweisen.
Zur Bescheinigung der Eignung wird das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen als Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen bezeichnet. § 65 ABS. 6 BIS 7; §§ 9 und 11, § 69 Abs. 11a und Kr. § 21 Abs. 2a Buchst. b, § 22 Abs. 5 und § 24 Abs. 1 bis 2 und 5 finden ebenfalls Anwendung.
M1)
Der Bieter (gemeinsamer Bieter) ist für die Ausführung des Auftrags ungeeignet, wenn er während eines Zeitraums von acht Jahren ab dem Tag der Absendung des AF nicht über die folgenden fertiggestellten (mit erfolgreicher technischer Übergabe und Abnahme abgeschlossenen) Arbeiten verfügt, die im Einklang mit dem Vertrag und den Spezifikationen für die folgenden ausgeführten Arbeiten (mit erfolgreicher technischer Lieferung und Abnahme) ausgeführt wurden. Mit gemäß § 22 Abs. 3 zertifizierten Referenzen:
A) auf einem nationalen Eisenbahnnetz mit einer Länge von mindestens 30 km (im Folgenden: OVP) Bau und/oder Wiederaufbau einer 50 Hz 25 kV Wechselstrom-Oberleitung (Austausch und Bau von Säulen, Langlebigkeitsleitungen, Oberleitungen, Isolatoren);
Installation von mindestens einer elektronischen Verriegelungsvorrichtung an einer Station am OVP;
C) Wiederaufbau und/oder Bau eines mindestens 15 km langen eingleisigen Eisenbahngleises auf OVP.
In Bezug auf die Gleislänge entspricht 1 km zwei Gleisbezugsstrecken einer Bezugslinie von 2 km.
Überschneidungen zwischen Referenzen sind zulässig, sofern sie die Mindesteignungskriterien erfüllen.
M2)
Der Bieter (gemeinsamer Bieter) ist nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen, wenn er nicht über mindestens die folgenden Sachverständigen verfügt (zu beteiligen):
Mindestens ein Projektmanager, bei dem es sich um einen Projektleiter 266/2013 handelt.(VII. Regierungserlass Nr. 11/2011 (im Folgenden: 266. (KR) über die für die Erlangung des MV-KÉ-Rechts erforderliche Ausbildung/Ausbildung und Berufserfahrung sowie über mindestens 60 Monate Erfahrung als Projektleiter im Bau und/oder Wiederaufbau von Eisenbahngleisen verfügen.
Ein für mindestens eine elektrische Oberleitung zuständiger Fachmann, der über die erforderliche Ausbildung/Qualifikation und Berufserfahrung verfügt, um einen MV-VV-Anspruch nach Kr 266 zu erlangen, und über mindestens 36 Monate Berufserfahrung im Bau und/oder Umbau von Wechselstrom-Oberleitungen verfügt, davon mindestens 18 Monate Erfahrung im Baumanagement.
Mindestens ein für Stellgeräte zuständiges Fachpersonal, das über die Ausbildung/Ausbildung und Berufserfahrung verfügt, die erforderlich sind, um einen MV-VV-Anspruch nach Kr 266 zu erlangen, und mindestens 36 Monate Erfahrung mit der Installation elektronischer Stellwerkzeuge.
Mindestens eine Person, die für den Bau von Gebäuden zuständig ist und über die Ausbildung/Ausbildung und Berufserfahrung verfügt, die für die Zulassung zum MV-É nach Kr 266 erforderlich sind, und mindestens 36 Monate Berufserfahrung im Hoch- und Tiefbau (Bau und/oder Umbau).
Ein Berufsangehöriger kann nur für einen Posten nominiert werden.
Vom Projektleiter versteht der öffentliche Auftraggeber den Sachverständigen, der für die Verwirklichung der Projektziele verantwortlich ist und dessen Arbeit die vollständige Durchführung des Projekts zusammenführt und die Arbeit des/der Projektleiter(s) leitet.
Vom Bauleiter versteht der öffentliche Auftraggeber den Sachverständigen, der das konkrete Bauvorhaben im Arbeitsbereich leitet.
Die oben genannten Zulassungskriterien können von gemeinsamen Bietern gemeinsam erfüllt werden (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. § 65 Abs. 6).