Teilangebote sind nicht zugelassen.
Geschäftsbedingungen: Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Offertsteller die Bestimmungen der Offertbedingungen und verpflichtet sich, im Bestellungsfall sämtliche Bestimmungen der Ausschreibungsdokumente einzuhalten. Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Offertsteller, dass ihm alle für die Berechnung, Konstruktion und Ausführung samt Zubehör maßgebenden Tatsachen und Verhältnisse bekannt sind. Insbesondere akzeptiert er, dass eine allfällige bauseitige Präzisierung oder Anpassung der technischen Angaben im Zuge der Detailprojektierung und die allenfalls damit verbundenen Änderungen von Abmessungen und dergleichen weder in finanzieller noch in technischer Hinsicht Folgen auf sein Angebot haben. Die Offertausarbeitung erfolgt auf Kosten und Risiko des Anbieters. Bei Nichtberücksichtigung oder bei Abbruch der Ausschreibung können keine Ansprüche auf Entschädigung geltend gemacht werden. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden ausgeschieden. Es sind Nettoofferten einzureichen, allfällige Rabatte, Skonti und Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt.
Verhandlungen: Die Angebote werden, sofern erforderlich, technisch und kommerziell bereinigt. Es werden nur die 3 besten Angebote technisch bereinigt.
Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung der formellen und rechtskräftigen Baubewilligung durch die Behörden und unter der Bedingung, dass die Wirtschaftlichkeit mit der definitiven Krediterteilung durch die Bauherrschaft erfüllt wird. Der Unternehmer hat zu prüfen, ob alle Positionen und Erschwernisse ausgeschrieben sind, welche für die Ausführung der Lieferungen und Leistungen notwendig sind.
Rechtsmittelbelehrung: Vorliegende Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Bewegründe mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Das Angebot mit allen Beilagen ist in Papierform und in elektronischer Ausführung (pdf) mit dem Vermerk „WKW Hondrich – Elektromechanischer Maschinensatz – bitte nicht öffnen“ einzureichen. Es gilt der Poststempel (A-Post) einer Poststelle.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen) Bemerkungen: Fragen per E-Mail an omar.bongiovanni@bkw.ch wer-den bis am Freitag 1.11.2019 allen Teilnehmern per E-Mail: anony-misiert beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 27.9.2019, Dok. 1097615. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 25.10.2019.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 3.10.2019 bis 18.10.2019
Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Aufgrund der großen Datenmenge werden die Ausschreibungsunterlagen als Daten-CD oder USB-Stick versendet.