Vertragsfinanzierung: WBIF-Zuschüsse (WBIF PRJ-SRB-TRA-013/WB-IG01-SRB-TRA-01 und WBIF PRJ-SRB-TRA-013/WB-IG02-SRB-TRA-01), Finanzierungsvertrag (FI Nr. 86763 (RS), Serapis Nr. 2016-0341) RAILWAY Nis-Dimitrovgrad zwischen der Republik Serbien und der Europäischen Investitionsbank und dem Haushalt der Republik Serbien.
Ausschlussgründe: Bewerber oder Bieter müssen im Bewerbungsformular enthaltene unterzeichnete Erklärungen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie sich nicht in einer der Situationen befinden, die in & 2.6.10.1. des PRAG, in & 1.4 (Ethisches Verhalten), & 1.5 (Interessenkonflikt) und 3.6 (Verbotener Konvent der Integrität) des Leitfadens der EIB für das Beschaffungswesen (EIB GTP) sowie in der Betrugsbekämpfungspolitik der EIB aufgeführt sind.http://www.eib.org/infocentre/publications/all/ Anti-fraud-policy.htm). Bewerber oder Bieter, die zum Zeitpunkt des Vergabebeschlusses in den Listen der restriktiven Maßnahmen der EU aufgeführt sind (siehe & 2.4 des PRAG), können nicht den Zuschlag erhalten.
Geltende Vergabevorschriften, Beschwerden und Vertragsbedingungen: Der Auftrag wird auf der Grundlage der Muster des PRAG (https://ec.europa.eu/europeaid/prag/) und Bereitstellung des GTP der EIB (https:// www.eib.org/attachments/strategies/guide_to_procurement_en.pdf) und PRAG. Im Falle von Abweichungen zwischen den Bestimmungen der Auftragsunterlagen und/oder den beiden oben genannten Regelwerken werden diese in der folgenden Rangfolge der Unterlagen ausgelegt:
I. Auftragsunterlagen einschließlich dieser Auftragsbekanntmachung;
II. EIB GTP;
III. PRAG.
Die Maßnahmen während der Stillhaltefrist von 15 Kalendertagen (ab der Vergabemitteilung – siehe & 1.8 des GTP der EIB und & 2.10.1 des PRAG; Für die Dauer der Stillhaltefrist gelten nur die Bestimmungen des PRAG) und für Rechtsbehelfe (siehe & 2.12 des PRAG) sind die einschlägigen Bestimmungen des nationalen Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen einzuhalten. Bieter, die der Auffassung sind, dass ihnen während des Vergabeverfahrens durch einen Fehler oder eine Unregelmäßigkeit ein Schaden entstanden ist, können beim öffentlichen Auftraggeber Beschwerde einlegen. Die für Beschwerdeverfahren zuständige Stelle ist die Kommission der Republik Republik für den Schutz der Rechte bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (siehe unten „Überprüfungsstelle“). Falls Bewerber oder Bieter der Auffassung sind, dass bestimmte Klauseln oder Bestimmungen des Angebots den internationalen Wettbewerb einschränken oder bestimmten Bewerbern einen unfairen Vorteil verschaffen könnten, sollten sie den öffentlichen Auftraggeber schriftlich mit Kopie an die EIB informieren (procurementcomplaints@eib.org ).
Unteraufträge sind zulässig und auf 50 % des Auftragswerts begrenzt.
Erläuterungen zur Auftragsbekanntmachung können beim öffentlichen Auftraggeber unter den folgenden E-Mail-Adressen angefordert werden: natasa.kosanovic@srbrail.rs; sasa.zlatkovic@srbrail.rs (Beide Anschriften sind zu verwenden) spätestens 21 Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV genannten Frist für die Einreichung der Angebote. Die Erläuterungen werden auf folgender Website veröffentlicht: https://infrazs.rs/medjunarodne-nabavke/ Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote.
Nationale Berufszulassung: Der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, muss für die Durchführung der Thematik & Bauaktivitäten gemäß den geltenden nationalen Rechtsvorschriften (Gesetz über Planung und Bau und damit zusammenhängende sekundärrechtliche Vorschriften) zugelassen werden. https://www.mgsi.gov.rs/en/odsek/law-planning-and-construction) spätestens am Tag der Vertragsunterzeichnung. Bis dahin sind keine nationalen Genehmigungen erforderlich.
Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Zeit für die Fertigstellung der Arbeiten und die Ausstellung der Übernahmebescheinigung. Darüber hinaus gibt es 24 Monate für die Anzeigefristen für Baumängel.
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gehen zu Lasten der Bieter.
Rechtsgrundlage:
• Verordnung (EU) Nr. 236/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11/03/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns.
• Beschluss 466/2014/EU, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 135 vom 08/05/2014.