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Supplies - 483541-2020

13/10/2020    S199

Deutschland-Berlin: Elektrobusse

2020/S 199-483541

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: Einkauf.1@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17407737337-7d1b8d888bf7d29d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12 m, Niederflur)

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0364-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von elektrisch betriebenen Eindeck-Omnibussen (12 m, Niederflur).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400 Niederflurbusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die BVG hat 6 Omnibusbetriebshöfe/-Werkstätten, die sich an verschiedenen Standorten verteilt über das gesamte Berliner Stadtgebiet befinden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BVG hat aktuell insgesamt ca. 1 500 Omnibusse in ihrem Fahrzeugbestand mit denen ca. 150 Omnibuslinien bedient werden. In den kommenden Jahren plant die BVG verstärkt den Einsatz von elektrisch betriebenen Stadtlinien-Omnibussen, um insbesondere ihrem Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten sowie speziell Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten gerecht zu werden. Ziel ist der wirtschaftliche Einsatz von leisen, sauberen und umweltfreundlichen Elektrobussen. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Lieferung von grundsätzlich 90 Fahrzeugen inkl. Ersatzteilversorgung von ausgewählten Kompontenen. Die Fahrzeuge sind bieterseitig so zu konzipieren, dass die Reichweite maximiert wird.

Der genaue Leistungsumfang, die technischen Spezifikationen sowie die kommerziellen Bedingungen sind gemäß den Vergabeunterlagen zu erbringen. Die Vergabeunterlagen stehen dem Bewerber zur Verfügung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zzgl. eventueller Lieferzeiten bei Inanspruchnahme der Mengenoption

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine Mengenoption mit bis zu weiteren 60 Fahrzeugen vertraglich vorgesehen. Der AG kann die vorgenannte Mengenoption als jeweiliges einseitiges Gestaltungsrecht bis maximal ein Jahr nach Lieferung des ersten Fahrzeuges aus diesen Vertrag gegenüber dem AN ausüben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Es handelt sich um ein gefördertes Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrutkur sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, sofern die notwendige Finanzierung nicht gesichert werden kann. Im Falle der Einstellung des Vergabeverfahrens aus dem vorgenannten Grund gewährt der Auftraggeber keine Erstattung von etwaigen Aufwendungen, die den Bewerbern/Bietern für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstanden sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Für den Fall, dass sich ein Bieter der Eignung eines anderen Unternehmens beleiht (Eignungsleihgeber), so ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ebenso von diesem nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung kann entweder:

— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2;

— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3";

— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.

Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1 - 3) liegt den Teilnahmeunterlagen bei. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

— zum Korruptionsregister;

— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;

— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;

— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB;

Die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV)

§ 1 Abs. 2 FFV ist mit dem Angebot einzureichen.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Subunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung- Eignungsleihe" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3): Mindestanforderung:

— Umsatz des Gesamtunternehmens: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt min.

166 320 Tsd. EUR. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Gesamtumsatzes sind die Gesamtumsätze der Jahre 2017, 2018 und 2019 anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Sehen Sie hierzu bitte den vorgenannten Punkt "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,

Sind erforderlich:

Fragenkatalog:

— Mindestanforderungen:

— Zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages bereits stattgehabte Lieferung inkl. Eigentumsübergang eines elektrisch betriebenen

Eindeck-Omnibusses (12 m, Niederflur) mit einer EU-Homologation oder einer EU-Einzelgenehmigung an einen Kunden in der europäischen Union. Eine entsprechende Referenz ist anzugeben.

— In den letzten 3 Jahren (2017-2019) müssen in Summe mindestens 45 Stadtlinien-Omnibusse (Klasse M3 /Fahrzeugklasse I unter Einhaltung der

Richtlinien ECE-R 100 sowie 107 (vormals 2001/85/EG vom 20.11.2001)) gebaut, geliefert und zugelassen worden sein. Entsprechende Referenzen sind anzugeben.

— Bestätigung, dass in Europa bereits ein Servicestützpunkt mit folgenden Merkmalen aufgebaut wurde:

—— Vertragswerkstatt und/oder Kooperationspartner einschließlich

Ersatzteilverkauf oder eine unternehmenseigene Niederlassung

—— 24-Stunden Servicehotline

—— befähigt sämtliche Arbeiten (insbesondere Garantie-/Gewährleistungsarbeiten,

Rückrufaktionen, Instandsetzungen usw.) an den Fahrzeugen durchzuführen

—— vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Spezialwerkzeuge und Diagnosesysteme (ohne Einschränkungen) werden verwendet

Hierbei sind entsprechende Angaben vorzunehmen (Anschrift des Servicestützpunktes, vom benannten Servicestützpunkt betreute Auftraggeber sowie die diesbezüglichen Auftragsgegenstände).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Sehen Sie hierzu bitte den vorgenannten Punkt „Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien"

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:

Alle einzureichenden Unterlagen sind unter Pkt. I.3) genannter URL ersichtlich.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. Die entsprechenden Regelungen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen zu finden.

Alle weiteren Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM1-0364-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen hierfür die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform verwenden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.10.2020 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):

5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

8. Erläuterung zum Ablauf:

Auf Basis der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeanträgen inkl. Angaben und Nachweisen wählt die Vergabestelle die geeigneten Bewerber aus, die sodann zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Dazu teilt die Vergabestelle folgende geplante Termine mit:

— Ende Teilnahmefrist: 9.11.2020 / 12.00 Uhr;

— Angebotsaufforderung: 3.12.2020;

— Ende Angebotsfrist: 22.2.2021 / 12.00 Uhr;

— Geplanter Zuschlag: 30.9.2021;

— Lieferung des 90. Fahrzeuges: bis 31.10.2022.

Alle weiteren Informationen zum Verfahrensablauf erhalten die geeigneten Bewerber mit der Angebotsaufforderung.

9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2020