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Works - 495387-2020

20/10/2020    S204

Deutschland-Frankfurt am Main: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

2020/S 204-495387

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Özdemir, Zehra
E-Mail: Zehra.Oezdemir@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130885034
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Knoten Lindau Kabeltiefbau

Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30205
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Siehe II.1.4).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/05/2018
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 122-277874

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17FEI30205
Bezeichnung des Auftrags:

Knoten Lindau Kabeltiefbau

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
15/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/10/2020

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Hauptort der Ausführung:

Lindau

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/05/2018
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

157 – Der Nachtrag NT157 beinhaltet diverse Mehrkosten für die verlängerte Vorhaltung, wöchentliche Kontrolle sowie den Rückbau nach Bauende für zwei Kabelhilfsbrücken, die vom Projekt „EÜ Bregenzer Straße“ errichtet wurden, um die LST-Streckenkabel über das Baufeld der EÜ zu verlegen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Im Rahmen der Baudurchführung wurde durch den AG erkannt, dass die Herstellung der EÜ Bregenzer Straße einschließlich des Troges nicht möglich ist, wenn, wie geplant die LST-Steckenkabel ebenerdig verlegt werden. Eine Zufahrt zum Baufeld sowie das Einschieben der EÜ wäre dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde vom AG beidseitig der Bahnstrecke je eine Kabelhilfsbrücke mit einer Durchfahrtshöhe von ca. 6,00 m (Gesamthöhe von 8,0 m) vorgesehen. Gegenstand dieses Nachtrages ist die verlängerte Vorhaltung, die wöchentliche Kontrolle und der Rückbau der beiden KHB.

VII.2.3)Preiserhöhung