A) Nur Registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter „meine e-Vergabe“ aktivieren, können am Vergabeverfahren Teilnehmen.
B) Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
C) Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes bis zum 28.11.2019 – 12:00 Uhr bzw. im Rahmen der Angebotserstellung bis zum 13.2.2020 – 12:00 Uhr elektronisch per E-Mail (siehe Punkt 1) oder über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden.
Nach Ablauf der angegebenen Fristen eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. die Ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden Grundsätzlich nicht erteilt. andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
D) Zusätzliche Informationen (D.H. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. Ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen Potentiellen Bewerbern bzw. Bietern ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
E) Sämtliche Kommunikation (Einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
F) Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
G) Zur elektronischen Angebotseinreichung über die Evergabeplattform des Bundes genügt, Statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126B BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen stellen. nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über „meine e-Vergabe“ beizufügen.
H) Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im Weiteren verfahren nicht berücksichtigt. gem. § 56 ABS. 2 S.2 VGV wird festgelegt, dass keine unterlagen Nachgefordern werden.
Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, werden gem § 57 ABS. 1 NR. 2 von der Wertung ausgeschlossen.
I) Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt Deutsches recht.