Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code:
DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Özdemir, Zehra
E-Mail:
Zehra.Oezdemir@deutschebahn.comTelefon: +49 89130885034
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30205
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags: II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 09/05/2018
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Knoten Lindau Kabeltiefbau
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:15/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29/10/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung: VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 09/05/2018
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
158 – Die Stromversorgung des ESTW in Reutin war nur provisorisch hergestellt worden (siehe Nachtrag NT031) und wurde auf den Endzustand umgebaut. Hierzu wurde eine Stromleitung von der Trafostation der DB Netz AG zum ESTW verlegt. Hierzu mussten unter anderem diverse im Boden vorhandene Altanlagen des Reutiner Güterbahnhofes (Fundamente Beleuchtung, alte Schächte und ein Fundament für ein Wasserreservoir) abgebrochen werden.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der zusätzliche Aufwand für die Herstellung einer Stromversorgung für das Stellwerksgebäude des ESTW in Reutin an die Trafostation der DB Netz AG ist nicht Bestandteil des geschlossenen Bauvertrages. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung.
VII.2.3)Preiserhöhung