1. Referenzen von vergleichbaren Leistungen gemäß den in der beigefügten Matrix aufgeführten Mindestanforderungen, welche in den letzten 8 Jahren erbracht worden sind, mit jeweiliger Kurzbeschreibung des Projektes. (Fertigstellung LPH 8 zwischen dem 1.9.2013 und 31.8.2021. Je Referenz höchstens 2 DIN A 3 Seiten.
2. Erklärung über die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gemäß §47(1) VgV: Welche Leistungsteile sind davon betroffen und welche Unternehmen sind für die Beauftragung vorgesehen, Vorlage der Verpflichtungserklärung aller vorgesehen Unternehmen.
3. Erklärung über die Absicht Teile des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben: Welche Teile betrifft dies und wer ist als Unterauftragnehmer vorgesehen gemäß §36 VgV.
4. Angaben aus der das jährliche Mittel der beschäftigten Mitarbeiter (MA) in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Die aufgelisteten Bedingungen 1-4 sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag und den Formblättern (im Download) schriftlich zu nachzuweisen.
Im Falle einer Unterauftragsvergabe an Dritte sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Zu 1. Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte eingereicht werden, bei denen die LPH 2-8 vollständig erbracht worden sind. Zur Erreichung der max. Wertung müssen 3 Referenzen eingereicht werden. Bei einer darüber hinaus gehenden Anzahl eingereichter Referenzen werden nur die 3 in der Bepunktung vorteilhaftesten gewertet.
Für alle Referenzen sind die nachfolgend dargestellten Informationen anzugeben und die geforderten Anlagen beizulegen. Unterschreitungen von Mindestforderungen führen zum Ausschluss der Referenz. Es ist das Formblatt Referenzen vollständig auszufüllen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand nachfolgender Kriterien der Einzelbewertungsmatrix:
- Beschreibung der Maßnahme inkl. Leistungszeitraum;
- Namensnennung der Projektbearbeiter und Projektorganigramm;
- Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten) sowie Angabe der Referenzperson beim Auftraggeber;
- zusätzliche Darstellungen sind je Referenz auf max. 2 DIN A3 Blätter, einseitig, zu beschränken; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. drei Referenzprojekte werden gewertet und ergeben in Summe max. 90 Punkte.
Bewertung je eingereichter Referenz:
- Auftraggeber (Wichtung: öffentlicher Auftraggeber = 3 Punkte, privater Auftraggeber = 1 Punkt)
- Art der Maßnahme (Wichtung: Neubau / Erweiterungsgebäude = 3 Punkte, keine der vorgenannten Art der Maßnahme = 0 Punkte)
- Nutzungsart (Wichtung: vergleichbar, 3-Feld Sporthalle mit Nebengebäuden bzw. Turn und Sportgebäude oder Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten in der Honorarzone IV oder V = 10 Punkte, Turn- und Sportgebäude in der Honorarzone III = 7 Punkte, keine der vorgenannten Nutzungsarten = 0 Punkte.
- Umsetzung von Energiekonzepten: (Wichtung: Passivhausbauweise = 10 Punkte, Besondere energetische Konzepte = 7 Punkte, EnEV / GEG = 1 Punkt, keine Angabe / keine Aussage = 0 Punkte)
- Leistungsumfang / Leistungsphasen nach HOAI: (Wichtung je beauftragter und erbrachter sowie vollständig abgeschlossener Leistungsphase gemäß prozentualer Verteilung der HOAI: LPH 1 = 0,08 Punkte, LPH 2 = 0,28 Punkte, LPH 3 = 0,6 Punkte, LPH 4 = 0,12 Punkte, LPH 5 = 1 Punkt, LPH 6 = 0,4 Punkte, LPH 7 = 0,16 Punkte, LPH 8 = 1,28 Punkte LPH 9 = 0,08 Punkte. Maximal erreichbare Punkte für LPH 1-9 pro Referenz entsprechen 4 Punkten.
Zu 4. Angaben aus der das jährliche Mittel der beschäftigten Mitarbeiter (MA), die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten Dipl.-Ing./ Master Architektur in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Anzahl der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Dipl.-Ing./Master Architektur Mindestanforderung: 2 MA (Ausschlusskriterium).