Nature and extent of the modifications (with indication of possible earlier changes to the contract):
Die vorliegende Vertragsänderung wurde vor folgendem Hintergrund erforderlich:
Im Rahmen der Detailanalyse des INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) zur rettungsdienstlichen Versorgungssituation in den Versorgungsbereichen der Rettungswachen Dießen, Markt Indersdorf und Odelzhausen vom September 2022 (im Folgenden: Detailanalyse) wurden einzelne Maßnahmen vorgeschlagen, um künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Insbesondere wird angeregt, an diversen Stellplätzen jeweils die wöchentliche Vorhaltung zu erhöhen. Zudem soll ein sog. Flexi-RTW im Rahmen eines Probebetriebs für ein Jahr eingerichtet werden (siehe Ziffer 1). Der Probebetrieb des Flexi-RTW soll durch die vorliegende Änderungsvereinbarung umgesetzt werden (Ziffer 2), wobei die Dauer der Änderung auf den Zeitraum des Probebetriebes beschränkt ist (Ziffer 3)
1. Probebetrieb Flexi-RTW
Neben Stundenerhöhungen an den Stellplätzen Windach und Reichling empfiehlt die Detailanalyse die Einführung eines sog. Flexi-RTW im einjährigen Probebetrieb. Hierzu heißt es auf S. 71 der Detailanalyse:
„Aus den genannten Gründen wird zur Verbesserung der Versorgungssituation im Versorgungsbereich der Rettungswachen Markt Indersdorf und in den benachbarten Versorgungsbereichen empfohlen, einen flexibel einsetzbaren RTW (sog. „Flexi-RTW") zu etablieren. Für diesen RTW ist die ständige Präsenz am Heimatstandort und die routinemäßige Rückkehr nicht zwingend vorgesehen, da die Einsatzorte in den betroffenen Versorgungsbereichen auch ohne den Standort des Flexi-RTW innerhalb von 12-Minuten Fahrzeit erreicht werden können. In Abstimmung mit den Vertretern des ZRF Fürstenfeldbruck wurde der Gemeindeteil Erdweg als ein möglicher, geeigneter Standort des FIexi-RTW festgelegt. Der „Flexi-RTW" sollte im einjährigen Probebetrieb mit anschließender Evaluation der Maßnahme von Montag bis Sontag von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr betriebsbereit vorgehalten werden (+84 Wochenstunden)."
2. Änderungsvereinbarung
Zwischen dem BRK und dem ZRF FFB wurde am 25.09.1989 / 16.03.1990 ein Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes geschlossen (im Folgenden: Bestandsvertrag). Der Bestandsvertrag wurde bislang mit insgesamt neun Änderungsvereinbarungen (zuletzt mit der 9. Änderungsvereinbarung vom 22.07.2021) mehrfach geändert. In dem Bestandsvertrag ist die Vorhaltung diverser Rettungsmittel, die vom BRK seit dem Jahr 1990 im Verbandsgebiet des ZRF FFB an mehreren Standorten betrieben werden, einheitlich (also in einem einzigen Vertragswerk) vereinbart.
Durch die aktuelle, zehnte Änderungsvereinbarung wird der in der Detailanalyse vorgeschlagene Probebetrieb eines Flexi-RTW geregelt. Die Vertragsparteien haben dabei Art und Umfang der Änderung exakt nach Maßgabe der Empfehlung des INM umgesetzt. Mithin wird in der Änderungsvereinbarung die Einführung eines Flexi-RTW mit einer Vorhaltung von 84 Wochenstunden vereinbart.
3. Beschränkung der Dauer auf den Probebetrieb
Die Änderungsvereinbarung gilt nur für eingeschränkte Dauer. Nach Durchführung und Evaluierung des Probebetriebes wird der Flexi-RTW in Wege eines Auswahlverfahrens im Wettbewerb vergeben.