Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (Erbringung von waren- und servicebezogenen Leistungen bezüglich Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen, insbesondere Lieferung).
Die Erklärung zu den Referenzen muss nach näherer Maßgabe des Formblatts „Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ (Anlage TNW 06) folgende Angaben enthalten:
- Referenzauftraggeber
- Bezeichnung des Referenzauftrags;
- Beschreibung der erbrachten Leistungen; anhand der Beschreibung muss es für den Auftraggeber möglich sein nachzuvollziehen, inwieweit es sich um eine vergleichbare Leistung handelt;
- Ausführungszeitraum;
- Auftragsvolumen netto;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in dem Bereich, in dem vergleichbare Dienstleistungen erbracht wurden, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.