Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/110367 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die Angebotsabgabe auf der eVergabePlattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben
(http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2021 der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).
Informationen erhalten Sie auch unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unterhttp://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische
Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Die Vergabeunterlagen sind umgehend auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten diese nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Der Bewerberkreis ohne Registrierung ist selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog und Bieterinformationen auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.3.2021 – 12.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Angebot ist in elektronischer Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig;
6) Nebenangebote sind nicht zugelassen;
7) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer.
8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).