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600732-2024 - Competition

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Competition
GermanyArchitectural, engineering and planning services
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
GermanyMünchen, Kreisfreie Stadt (DE212) Freising
Estimated value excluding VAT430 000,00 EUR
Type of procedureOpen

Buyer
BuyerStudierendenwerk München Oberbayern AöR
GermanyMünchen, Kreisfreie Stadt (DE212)München

LOT-0001Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
Architectural, engineering and planning services
GermanyMünchen, Kreisfreie Stadt (DE212) Freising
Start date29/10/2024 Duration end date31/03/2028
Deadline for receipt of tenders11/10/2024 - 09:00:00 (UTC+2)

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195/2024
600732-2024 - Competition
Germany – Architectural, engineering and planning services – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
OJ S 195/2024 07/10/2024
Contract or concession notice – standard regime - Change notice
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameStudierendenwerk München Oberbayern AöR
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Housing and community amenities
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleLeistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
DescriptionArchitekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV (kurz WAF IV)), Objektplanung - Gebäude und Innenräume - LPH 6 bis 9 - stufenweise.
Procedure identifier9ba7286f-366c-42ea-bf38-996156d8376b
Internal identifierStwM_WAF IV_EU-042_24
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71240000 Architectural, engineering and planning services
Additional classification (cpv): 71000000 Architectural, construction, engineering and inspection services
2.1.2.
Place of performance
Postal addressGiggenhauser Straße 27-33  
TownFreising
Postcode85354
Country subdivision (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
CountryGermany
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT430 000,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional informationBekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH7BL 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 2. Datenschutz 2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. Weitere Informationen ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.5.3.1. 3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Analogous situation like bankruptcy under national lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
CorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Participation in a criminal organisationÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Breaching of obligations in the fields of environmental lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Money laundering or terrorist financingÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
FraudÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Child labour and other forms of trafficking in human beingsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
InsolvencyÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Breaching of obligations in the fields of labour lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Assets being administered by liquidatorÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Guilty of misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents and obtained confidential information of this procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Guilty of grave professional misconductÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Early termination, damages or other comparable sanctionsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Breaching of obligations in the fields of social lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Payment of social security contributionsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Business activities are suspendedÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Payment of taxesÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terrorist offences or offences linked to terrorist activitiesÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
Title: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
Description: Die Studierendenwohnanlage (auch "gesamte Anlage" genannt) besteht aus drei freistehenden jeweils 5-geschossigen Häusern: Doppelhaus 1 (Hausnummer 31-33), Häuser 2 und 3 (Hausnummer 29, 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37x15 m) baugleich sind; Doppelhaus 1 (Grundrissabmessung ca. 51x15 m) unterscheidet sich von den beiden Häusern 2 und 3 in der Länge. Diese drei Wohngebäude wurden in Massivbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 Absatz 3 BayBO Gebäude der Gebäudeklasse 4, mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Art. 2 Absatz 4 Nummer 11 BayBO). Allgemeine Projektdaten der gesamten Wohnanlage WAF IV (diese Daten stammen teilweise aus Bewilligungsverfahren und müssen im Laufe der Planung/Bestandsaufnahme eigenverantwortlich geprüft werden): - Grundstückgesamtfläche von ca. 7.400 m²; - Grundstückfläche überbaut: ca. 2.800 m²; - Geförderter Wohnraum gesamt gerundet: ca. 19.150,00 m³; - Gesamtwohnfläche: ca. 5.100,00 m², - Geschossfläche: ca. 11.666 m²; - Parkgeschoss mit 116 Garagen gerundet: 5.960,00 m³; 18 nicht überdachten Stellplätze; - je Haus: 3 Vollgeschosse, Dachgeschoss, Parkdeck, kein Kellergeschoss; - 236 + 3 geförderte Wohnplätze, die vom EG bis DG verteilt sind; - 232 Einzelzimmer, mit 13 m² Wohnfläche; - WG-Formen: 1-Z. Apartment, 2-er, 6-er, 8-er Wohngemeinschaften; - in allen Häuser sind im Dachgeschoss die Gemeinschafts-räume vorhanden; - hohe Grundwasserstände, Anstieg bis zur natürlichen Geländeoberkante möglich; - Überschwemmungsgebiet von Moosach / Damfänger- Graben; - + 00 = 448,50 m ü. NN; - OKFFB/ EG = + 1,40 m; - HHW = 447,50 m ü. NN; - Wohnanlage liegt in der Nähe vom Flughafen München. Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach Honorar-abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise. Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 - 5 wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgeschrieben und vergeben. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Vor-Ort-Besichtigung Die Teilnahme an der in dem Terminplan (siehe Kapitel 3 dieser Anlage 900) ausgewiesenen Vor-Ort-Besichtigung der Studierendenwohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen.
Internal identifier: StwM_WAF IV_EU-042_24
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 71240000 Architectural, engineering and planning services
Additional classification (cpv): 71000000 Architectural, construction, engineering and inspection services
Options:
Description of the options: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Giggenhauser Straße 27-33  
Town: Freising
Postcode: 85354
Country subdivision (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Start date29/10/2024
Duration end date31/03/2028
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described here: 1. Zur Laufzeit des Vertrags Der Vertrag beginnt mit der tatsächlichen Zuschlagserteilung. Das angegebene Ende des Vertrags stellt den Zeitpunkt der Fertigstellung und Bezugsfähigkeit des letzten Gebäudeteils (inklusive Mangelbeseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel) gemäß § 8.1.2 des Vertrags (Anlage 906) dar; die Vertragsfristen ergeben sich ausschließlich aus der Anlage 906, dort § 8. 2. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 3. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter 121,- EUR (netto) - Qualifizierter Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto)
5.1.6.
General information
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenTender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)
Additional information: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementFulfilment of social objectives
Social objective promotedAccessibility for all
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameBietergemeinschaften
DescriptionIm Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Criterion
TypeOther
NameAusschlussgründe
DescriptionZwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Ver-haltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwer-wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zu-rückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschluss-gründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Criterion
TypeOther
NameEignungsleihe
DescriptionBeabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt.

Criterion
TypeSuitability to pursue the professional activity
NameEintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
DescriptionDer öffentliche Auftraggeber kann auf gesondertes Verlangen verlangen, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Der Nachweis darf am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat diesen Nachweis vorzulegen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese(n) Nachweis(e) als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Criterion
TypeEconomic and financial standing
NameJahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
DescriptionErklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 9) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 600.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 9). Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Criterion
TypeTechnical and professional ability
NameUnternehmensbezogene Referenzprojekte
Description1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher, LPH 6 bis 8, einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Dienstleistung Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher, LPH 6 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Dienstleistung Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 8, von mindestens 200.000,- EUR (netto); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 6 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); die Leistungsphase 8 gilt in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit der Bauabnahme als abgeschlossen. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6 und das Datum (TT.MM.JJJJ) der Bauabnahme. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Quality
Name: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Description: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.5.
Weight (percentage, exact): 30

Criterion:
Type: Quality
Name: Verfügbarkeitskonzept
Description: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.5.
Weight (percentage, exact): 20

Criterion:
Type: Price
Name: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Description: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.5.
Weight (percentage, exact): 50
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information08/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Address of the procurement documents: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AH7BL/documents
Ad hoc communication channel:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders: 11/10/2024 09:00:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid60 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Mit dem zuvor stehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Information about public opening:
Opening date: 11/10/2024 09:01:00 (UTC+2)
Place: Auf der E-Vergabeplattform (DTVP).
Additional information: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter / Bietergemeinschaften sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractErklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Information about review deadlines: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement: No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system: No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation providing additional information about the procurement procedureStudierendenwerk München Oberbayern AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Registration number: 09-9115114-11
Postal address: Leopoldstraße 15  
Town: München
Postcode: 80802
Country subdivision (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Country: Germany
Contact point: Vergabestelle
Telephone: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0002
Official name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registration number: DE 811335517
Postal address: Maximilianstraße 39  
Town: München
Postcode: 80538
Country subdivision (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Country: Germany
Telephone: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
10. Change
Version of the previous notice to be changedb8d9f673-21ef-4e73-8cf5-e878f1aca165-01
Main reason for changeInformation updated
Description1. Aktualisierung der Angaben zu den unternehmensbezogenen Referenzprojekten; hier: Erbringungszeitraum anstatt "Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 6 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ)" lautet es nunmehr: "Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 6 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren); die Leistungsphase 8 gilt in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit der Bauabnahme als abgeschlossen - anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJJ) der Bauabnahme" 2. Verlängerung der Frist zur Abgabe der Angebote: Die Frist zur Abgabe der Angebote wird verlängert bis Freitag, 11. Oktober 2024, 9:00 Uhr.
10.1.
Change
Section identifier: PROCEDURE
Description of changes1. Aktualisierung der Angaben zu den unternehmensbezogenen Referenzprojekten; hier: Erbringungszeitraum anstatt "Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 6 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ)" lautet es nunmehr: "Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 6 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren); die Leistungsphase 8 gilt in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit der Bauabnahme als abgeschlossen - anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJJ) der Bauabnahme" 2. Verlängerung der Frist zur Abgabe der Angebote: Die Frist zur Abgabe der Angebote wird verlängert bis Freitag, 11. Oktober 2024, 9:00 Uhr.
The procurement documents were changed on04/10/2024
11. Notice information
11.1.
Notice information
Notice identifier/version: 076f4511-c292-477c-971b-eaab8021e286 - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date: 04/10/2024 12:44:38 (UTC+2)
Languages in which this notice is officially available: German
11.2.
Publication information
Notice publication number: 600732-2024
OJ S issue number: 195/2024
Publication date: 07/10/2024