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289851-2015 - Wettbewerb
Bekanntmachungen
Zusammenfassung
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Zu Händen von: Saad Alkhargi
E-Mail: s.alkhargi@rnv-online.de
Telefon: +49 6214651756
Fax: +49 6214653214
die oben genannten Kontaktstellen
14.9.2015 - 10:00
Deutsch.
Sprachen und Formate
Bekanntmachung
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Zu Händen von: Saad Alkhargi
E-Mail: s.alkhargi@rnv-online.de
Telefon: +49 6214651756
Fax: +49 6214653214
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Instandsetzung Wagenkasten.
Durchführung einer Wagenkasteninstandsetzung nach 16 Jahren Betriebszeit oder 1.000.000 km Laufleistung an 35 meterspurigen Stadtbahnfahrzeugen (Variobahn) der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.
Der Auftrag umfasst eine Wagenkasteninstandsetzung von 35 Stadtbahnfahrzeugen (FZ) der Bauart „Variobahn“. Hierbei bezieht sich der Großteil des Arbeitsvolumens auf den Wagenkasten. Die Fahrzeuge sind in zulassungsfähigem und betriebsbereitem Zustand an den AG zurück zu liefern. Der Ausführungsort liegt beim AN. Die 35 Fahrzeuge stammen aus dem Jahr 2003 und wurden von Bombardier Transportation gebaut. Diese verfügen über eine Zulassung nach BOStrab und ESBO. Die Laufleistung liegt derzeitig bei etwa 1.000.000 km. Die Fahrzeuge sind in unterschiedliche Fahrzeuglängen und Anzahl der Module untergliedert. Die Fahrzeuglänge reicht von etwa 30.000 mm bis etwa 42.000 mm. Weiterhin wird zwischen Einrichtungsfahrzeugen (ER) und Zweirichtungsfahrzeugen (ZR) unterschieden. Fahrzeugunterschiede:
— RNV6 ZR 5 Module --> 9 FZ
— RNV8 ER 7 Module --> 10 FZ
— RNV8 ZR 7 Module --> 8 FZ
— RNV6 ER 5 Module --> 8 FZ.
Zum Gesamtumfang ist auch der Transport (Hin-/Rücktransport) der Fahrzeuge hinzu zu ziehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Versatz gearbeitet werden soll, das heißt, beim AN sind immer zwei Fahrzeuge in Bearbeitung.
Im Wesentlichen handelt es sich um eine Wagenkasteninstandsetzung, diese umfasst alle vorhandenen Bauräume (Dach / Unterseite / Außenseite / Innenraum) mit den Schwerpunkten:
— Dachsanierung (Neuverfugung der Dachplatten)
— Stromabnehmer (Überarbeiten, bzw. Tausch von Verschleißteilen)
— Untergestell (Konservierung der Träger mittels neuem, geeignetem Korrosionsschutz, Versiegelung der Fußbodenplatten, Erneuerung der Verfugung, sofern notwendig)
— Unteres Gelenk (Tausch der Kugeldrehverbindung zwischen den Fahrzeugmodulen)
— Außenseite (Erneuerung der Deckfugen an allen Fensterscheiben sowie der Außenbeplankung, anschließend Neulackierung)
— Innenraum (Teilinstandsetzung Fußbodenbelag und -verfugung, Komplettreinigung der Klimakanäle, sowie der Deckenklappen inklusive der Vouten- und Friesklappen)
Hierzu sind umfangreiche De-/Montagearbeiten zu erbringen, diese sind selbstverständlich Teil des Arbeitsvolumens. An allen Fahrzeugen ist nach der Sanierung durch den AN eine dynamische Wiederinbetriebnahme einschließlich einer Bremsprüfung durchzuführen. Weiterhin ist eine Abnahme nach allen Arbeiten durch den AG bei AN vorzusehen.
Beginn 1.1.2016 Abschluss 31.12.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Gemäß § 5 Abs. 1 LTMG haben Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. S.1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 (Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese sind einsehbar unter: „http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1359260/index.html“.
Es gilt deutsches Recht.— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellte Verfehlungen der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Delikte gegen den Bieter vertretende Personen vorliegen (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— Nachweis über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie-und Handelskammer oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, nicht älter als 3 Monate,
— Erklärung über die Eintragung in das Gewerbezentralregister,
— Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben(Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse) jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO) nicht älter als 3 Monate,
— Erklärung, dass gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt,
— Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate
— Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (Deckungssumme mindestens 10 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, 500 000 EUR für Vermögens- und Bearbeitungsschäden) bzw. eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten zwei abgeschlossenen Jahren wegen Beteiligung an einem Kartell
— Im Falle von Bietergemeinschaften wird die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zurechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Die in diesem Abschnitt III.2.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zuverlangen.
— Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
Die in diesem Abschnitt III.2.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
— Zertifizierung nach DIN EN 15085-2; CL1 Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen,
— Zertifizierung nach DIN 6701 Kleben von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen,
— Angaben zum vorgesehenen Instandsetzungswerk,
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer,
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer,
— Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache (Korrespondenz, Verhandlungen, Schulungen, Montagen / Service sowie Betriebsvorschriften, Bedienungsanleitungen, techn. Vorschriften, Zeichnungen und Schaltpläne).
Die in diesem Abschnitt III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zuverlangen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
072-15-EK9
14.9.2015 - 10:00
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Vergabeverfahren – Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO:
Das vom Auftraggeber (AG) gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert der AG interessierte Unternehmen auf, ihre Eignung nachzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten „Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme“ in einem verschlossenen Umschlag formlos mit der Aufschrift „(Teilnahmeantrag nicht öffnen. Leistung: Instandhaltung Wagenkasten, Vergabenummer: 072-15-EK9)“ bei der in Abschnitt I.1) genannten Einreichungsstelle als Original (Papierfassung) einzureichen.
Im Anschluss an die Auswertung der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeanträge erhalten alle als geeignet festgestellten Bewerber die Vergabeunterlagen, in denen der AG den Auftragsgegenstand und die Vertragsbedingungen präzisiert. Auf der Grundlage fordert der AG den Bieterkreis auf, Angebote einzureichen.
2. Im Anschluss werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche geführt, auf deren Grundlage die Bieter aufgefordert werden, letztverbindliche Angebote zu einem für sämtliche Bieter gleichlautenden Termin abzugeben.
3. Der AG behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens zu reduzieren.
4. Ausschluss:
Bewerber werden vom Teilnahmewettbewerb und vom weiteren Vergabeverfahren als ungeeignet ausgeschlossen, wenn sie die Teilnahmebedingungen (vgl. Abschnitte III.2.1) bis III.2.3) in inhaltlicher Hinsicht nicht bzw. nicht mehr erfüllen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder eine Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde bzw. dann, wenn der Bewerber eine schwere Verfehlung begangen hat. In diesen Fällen liegt der Ausschluss des Bewerbers im Ermessen des AG. Bei rein formellen Mängeln behält sich der AG vor, Erklärungen und Nachweise, die nicht fristgerecht oder nichtvollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist nachzufordern.
5. Verhandlungs- und Vertragsabwicklungssprache:
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
6. Auskunftsersuchen:
Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle des AG zu richten.
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
11.8.2015

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